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Nur mit Hanf aus dem Katalog ist ein Bauer sicher

Von Lucia Probst. Aktualisiert am 30.08.2011 4 Kommentare

Bauer Ernst Spycher baute keinen Hanf von der offiziellen Sortenliste an – jetzt steht er mit dem Gesetz in Konflikt.

Bauer Ernst Spycher auf seinem Grundstück in Schwarzenburg

Bauer Ernst Spycher auf seinem Grundstück in Schwarzenburg
Bild: TeleBärn

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Wo hört der Industriehanf auf, wo fängt der Drogenhanf an? Diese Frage hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im revidierten Betäubungsmittelgesetz neu geregelt. Aller Hanf mit einem THC-Gehalt über 1 Prozent gilt seit 1.Juli 2011 als Betäubungsmittelhanf. Dies soll es laut BAG nicht zuletzt Hanfbauern einfacher machen, nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.

In Schwarzenburg aber hat die neue Regel vorerst zu einem Konflikt geführt: Vor einer Woche beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft den Hanf von Bauer Ernst Spycher (wir berichteten). Der Bauer pflanzt für die Freiburger Firma Sanasativa von Jean-Pierre Egger Hanf an. Die Samen habe er von Sanasativa erhalten, sagt Spycher. «Es ist Industriehanf», beteuert der Bauer, räumt aber in seiner Beschwerde ein, dass sein Hanf mehr als 1 Prozent THC haben wird. Die 1-Prozent-Grenze sei völlig aus der Luft gegriffen, findet Jean-Pierre Egger. Zudem sei der Hanf im April gesät worden, die Verordnung aber erst seit Juli in Kraft und deshalb gar nicht anwendbar.

Vorab Eggers letztes Argument könnte zum Streitpunkt werden. Das Gesetz sieht keine Übergangsbestimmungen vor. «Ob eine Übergangsfrist gewährt wird, muss letztlich ein Gericht entscheiden», sagt BAG-Sprecherin Mona Neidhart. Sie fügt an, der neue Grenzwert sei nicht einfach aus der Luft gegriffen. Fachleute, die sich mit der Wirkung von Drogen beschäftigen, hätten ihn vorgeschlagen.

Will ein Bauer sicher keine Probleme mit seinem Industriehanf, gibt es nur einen Weg: Er baut die einzige Hanfsorte an, die gemäss Sortenkatalog des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) als Industriehanf erlaubt ist. Diese hat laut Renée Kunz, Leiterin des BLW-Rechtsdienstes, einen THC-Gehalt von nicht mehr als 0,3 Prozent. Nur wenn ein Bauer diesen Hanf kultiviert und nachweist, dass er nicht einem illegalen Zweck zugeführt wird, erhält er dafür Direktzahlungen. Attraktiv scheint das nicht zu sein. Kein einziger Bauer im Kanton hat für 2011 angemeldet, dass er solchen Hanf produziert, wie Ruedi Ramseyer, stellvertretender Leiter der Abteilung Direktzahlungen beim Kanton Bern, erklärt. Die Hanfbauern seien genügend über die geltenden Regeln informiert, ist Ramseyer überzeugt. «Baut ein Bauer anderen Hanf an, ist das letztlich sein Problem.» (Berner Zeitung)

Erstellt: 30.08.2011, 06:50 Uhr

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4 Kommentare

Ulrich Scheidegger

30.08.2011, 07:36 Uhr
Melden 9 Empfehlung

Die verantwortliche Staatsanwalschaft für diesen kriegerischen und menschenverachtenden Akt an der Bauersfamilie Spycher -gehört vor den Richter. Da wurde ein elastisches Gesetz und Regulativ mit Atombomben bekämpft. Es zeigt uns auch unmissverständlich auf -wie schlimm es in unserem Lande mit den Auslegungen der Gesetze steht -kleine Fische werden abgestraft, die grossen aber werden gehätschelt. Antworten


Mark Keller

30.08.2011, 08:21 Uhr
Melden 6 Empfehlung

Wie kann man einen tieferen THC-Grenwert auf Mitte Jahr in Kraft setzen? Wieso kann dies nicht auf anfangs Jahr gemacht werden? Sollen damit Hanfbauern absichtlich schikaniert werden? Wann legalisieren wir endlich den Hanfkonsum? Dann hätte dieses leidige Hickhack ein Ende. Hat man sich früher beim Hanfanbau auch um den THC-Gehalt sorgen gemacht? Oder wuchsen früher Hanfseile fixfertig auf Bäumen? Antworten



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