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Neuer Anlauf für Poller in der Berner Matte

Aktualisiert am 26.05.2011

Das überarbeitete Baugesuch für den sogenannten Mattepoller soll noch vor den Sommerferien öffentlich aufgelegt werden: Der Gemeinderat hat beschlossen, das Bewilligungsverfahren für eine Polleranlage auf der Aarstrasse neu zu starten.

Das Thema Poller in der Berner Matte ist noch nicht vom Tisch.

Das Thema Poller in der Berner Matte ist noch nicht vom Tisch.
Bild: Susanne Keller

Die Geschichte

Die Geschichte des Mattepollers reicht zurück bis ins Jahr 2006: Auf Anregung des Matte-Leists hatte der Gemeinderat im August 2006 beschlossen, zur besseren Durchsetzung des seit langem geltenden Verkehrsregimes im Mattequartier auf der Höhe des Restaurants «Zähringer» eine Polleranlage zu installieren. Das dazu notwendige Bewilligungsverfahren wurde im Mai 2007 ausgelöst. Hintergrund dafür war die Erkenntnis, dass sich das bereits seit 1987 bestehende Fahrverbot mit Zubringerdienst und das seit 2004 geltende Nachtfahrverbot ohne zusätzliche Massnahmen nur mit enorm grossem Aufwand der Polizei kontrollieren und durchsetzen lassen. Noch immer leidet die Bevölkerung des Mattequartiers unter starkem Durchgangsverkehr.

Gegen die damalige Baupublikation gingen insgesamt 27 Einsprachen ein. Diese wur-den in erster Instanz vom Regierungsstatthalteramt abgewiesen, in zweiter Instanz jedoch von der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) aus formellen Gründen teilweise gutgeheissen. In der Folge verzichtete der Gemeinderat darauf, den Entscheid der BVE anzufechten, und beschloss, das umstrittene Projekt neu auf-zugleisen.

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Korrektur-Hinweis

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Die neue vorgeschlagene Lösung ist in Zusammenarbeit mit dem Matte-Leist entwickelt worden, wie die Stadt Bern mitteilt. Aufgrund einer im Winter 2009 durchgeführten Umfrage habe der Leist an der Forderung nach einer Pollerlösung festgehalten. In der Folge wurde geprüft, ob eine zeitliche Absenkung des Pollers analog dem Regime an der Neubrückstrasse in der Matte mehrheitsfähig wäre. Aufgrund der Gespräche mit dem Matte-Leist wurde im Dezember 2010 entschieden, eine «Pollerlösung light» anzustreben.

Das bedeutet, dass der Poller tagsüber von Montag bis Samstag jeweils von 9 bis 17 Uhr abgesenkt wird, damit die Gewerbebetriebe tagsüber aus beiden Richtungen erreichbar sind. In dieser Zeit gilt ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge mit «Zubringerdienst gestattet», wie es in der Mitteilung weiter heisst. Die restliche Zeit, das heisst von 17 bis 9 Uhr und den ganzen Sonntag, ist der Poller oben und kann nur durch Berechtigte abgesenkt werden.

Ist der Poller oben, so ist die Matte ausschliesslich über die Matteenge erreichbar – wobei von Mitternacht bis 5 Uhr für Personen ohne Ausnahmebewilligung ohnehin das Nachtfahrverbot gilt.

Neuer Standort, verbesserte Signalisation

Aufgrund des Beschwerdeentscheids der BVE wurde einerseits der Standort der Polleranlage verschoben und andererseits die Signalisation für das komplizierte Verkehrsregime optimiert:

  • Aus Rücksicht auf die Bedürfnisse des Hochwasserschutzes soll der Mattepoller neu auf der Aarstrasse in der Nähe der Weihergasse eingerichtet werden. Der ursprünglich vorgesehene Standort beim Restaurant «Zähringer» befindet sich in der Nähe eines Interventionsplatzes, von dem aus im Hochwasserfall mit einem Kranfahrzeug Schwemmholz aus der Aare entnommen wird.

  • Weil je nach Tageszeit unterschiedliche Verkehrsregimes gelten, sollen zur Verdeut-lichung der jeweils geltenden Regelung Wechselsignale eingesetzt werden. Mit diesen kann jeweils auf verständliche Weise angezeigt werden, wer zu einem gegebe-nen Zeitpunkt zur Durchfahrt berechtigt beziehungsweise nicht berechtigt ist.

Zufahrtsberechtigung zum Mattequartier

Zur Regelung der Ausnahmebewilligungen vom Fahrverbot hat der Gemeinderat ausserdem die Verordnung über die Zufahrtsberechtigung zum Mattequartier (VZM) erlassen. Diese tritt unabhängig vom Bewilligungsverfahren für die Polleranlage per 1. Januar 2012 in Kraft, da sich die Ausnahmebewilligungen auf das ohnehin geltende Verkehrsregime beziehen. Ausnahmebewilligungen vom signalisierten Fahrverbot werden in der Matte wohnhaften Personen sowie den dort ansässigen Betrieben erteilt.

Das koordinierte Baubewilligungs- und Verkehrspublikationsverfahren für den Matte-poller soll laut Mitteiliung noch vor den kommenden Sommerferien publiziert werden. Zur Deckung der Verfahrenskosten und für die weitere Projektierung der Polleranlage hat der Gemeinderat einen Projektierungskredit von 80'000 Franken gesprochen. (mau/pd)

Erstellt: 26.05.2011, 16:19 Uhr

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