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Neue Bestimmungen für Take-Aways treten in Kraft
Von Hannah Einhaus. Aktualisiert am 31.03.2010 9 Kommentare
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«Wenn ich künftig Mehrweggeschirr an meinem Stand einführen muss, kann ich bald dichtmachen.» Dies sagt Roger Christeller, Betreiber eines Crêpesstandes am Bärenplatz. Ab morgen gilt die Regelung für Mehrweggeschirr nicht mehr nur für grosse Anlässe wie das Gurtenfestival oder Public Viewing an der Euro 08, sondern ganz generell für den Verkauf von Take-away-Esswaren auf öffentlichem Grund. Christeller betreibt auf dem Bärenplatz seit 2004 einen Stand, zuerst mit Glace, später mit Backwaren und seit zwei Jahren mit Crêpes. Flink wendet er eine dieser hauchdünnen Omeletten auf der Herdplatte, würzt, faltet zusammen, hebt sie mit einer handgrossen Spachtel auf einen Pappkarton, zerschneidet die Crêpe in mundgrosse Stücke, und schon ist die Mahlzeit parat zum Mitnehmen.
Aufwändiges Recycling ›
Ab morgen müsste Christeller den Pappkarton mit einem Mehrwegteller eintauschen und Depot verlangen – sofern ihm nicht noch eine Ausnahmebewilligung erteilt wird. Christeller verweist auf den Artikel 4 des Abfallreglements. Demnach darf auf öffentlichem Grund in der Regel nur Pfand- und Mehrweggeschirr verwendet werden – und betont die Formulierung «in der Regel». Es könne ja nicht sein, dass er als Einmannbetrieb die gleichen Voraussetzung mitbringe könne und müsse wie ein Mehrpersonenbetrieb. Teller von der Reinigungszentrale am Zentweg holen, Teller bringen, maschinell abwaschen lassen, Depot einkassieren und wieder auszahlen, all dies sei zeitintensiv. Bei der Zubereitung einer Crêpe müsse er viel mehr Zeit einkalkulieren, wodurch er weniger Crêpes verkaufe und mit rund 40 Prozent Umsatzeinbusse und gleichzeitig höheren Kosten rechne. Wer hingegen das Geschirr holen und bringen lässt, zahlt 90 Franken – pro Tag. Für Roger Christeller steht jedenfalls fest, dass die Formulierung «in der Regel» gewisse Spielräume offenlässt.
«Keine Ausnahmen»
Irrtum, sagt die Gewerbepolizei. «Es gibt keine Ausnahmen», sagt deren Chef Marc Heeb. «Das Reglement gilt für 99,99 Prozent der Betreiber auf öffentlichem Grund. Grosse Take-away-Betreiber wie McDonald’s oder die Migros an der Marktgasse benötigen als Anbieter auf privatem Grund kein Mehrweggeschirr.» Christeller empfindet dies als stossend, doch die Gewerbepolizei argumentiert mit der Gleichbehandlung. Mitnichten, sagt der Take-away-Verkäufer. Für ihn werden die Marktfahrer gegenüber den sowieso stärkeren Mitbewerbern «klar diskriminiert». Diese Situation sei «schlicht untragbar». Nach der Absage durch die Gewerbepolizei hat Christeller nun beschlossen, Beschwerde einzureichen. Heeb nimmt es gelassen. «Dazu hat er sein gutes Recht. Der Richter soll entscheiden.»
Christellers Chancen stehen schlecht. «Ich wage zu bezweifeln, ob diese Art des Recyclings wirklich ökologischer ist», sagt er, doch Christian Jordi, stellvertretender Leiter der städtischen Abteilung Entsorgung und Recycling, widerspricht. «Seit wir bei den Events das Mehrweggeschirr eingeführt haben, sind die Abfallmengen drastisch zurückgegangen.» Die Stadt biete auch entsprechende Beratungen an. «Im Übrigen sind nach meiner Erfahrung Unternehmer in solchen Situationen durchaus erfinderisch.» Christeller selbst ist skeptisch. Nicht zum ersten Mal stünde er an der Schwelle der Sozialhilfe.
(Berner Zeitung)
Erstellt: 31.03.2010, 10:50 Uhr
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9 KOMMENTARE
Ab Donnerstag gelten die neuen Bestimmungen. Aha, was war das noch mal für ein Datum?
das ist seldwyla pur! ein standbesitzer soll mehrweggeschirr brauchen, während Migros,Coop,Mc Donalds und Konsorten weiterhin karton- und plasticverpackungen anbieten,gem.herr heeb, weil diese nicht im öffentlichen raum verkaufen.und wo wirds gegessen?? herr heeb, entweder macht man für die paar kleinen ausnahmen, oder das prinzip venedig: im öffentlichen raum kein pic-nic!das ist reine schikane!!
Verfrühter Aprilscherz? Der im Beitrag zitierte Artikel 4 lautet: "Für bewilligungspflichtige Veranstaltungen auf öffentlichem Grund darf in der Regel nur Pfand- oder Mehrweggeschirr verwendet werden. Erscheint dies nicht..." Bei einem Take Away handelt es sich ja sicher nicht um eine solche "Veranstaltung". Fazit: Die BZ erlaubt sich einen verfrühten Aprilscherz.
Der Sinn eines Takeaway ist das Essbare mitzunehmen. Also liegt es auf der Hand Einweggeschirr zu verwenden. Das Problem ist NICHT der Takeaway-Verkäufer, sondern die lieben Mitmenschen, die ihren Dreck überall liegen lassen. Wer wird wohl ein Crêpe auf einem Mehrwegteller mit Pfand kaufen? Und die Kunden von McDonalds und Migros können nach wie vor ihren Abfall öffentlich entsorgen. Tolle Logik.
Take-Away bedeutet, dass ich die Mahlzeit mitnehme. Damit kehre ich nicht zum Anbieter zurück, sondern esse sie unterwegs. Somit schmeisse ich also anstelle von Karton in Zukunft ein Stück Keramik in den Abfall....und das soll ökologischer sein? An einem Festival ist das wohl etwas anderes, da bleibe ich ja auf dem Gelände und kann zum Anbieter zurück.
Ich weiss nicht ob irgendwo ein Mindestpfand vorgeschrieben ist. Wenn nein würde ich auf jeden Pappteller einfach 0.05 Sfr Pfand erheben. Ob dies jetzt beim bestehenden Preis draufgeschlagen wird oder ob er ab sofort seine Crepes um 0.05 Sfr günstiger anbietet damit es sich nicht mit lauter 5-Räpplern herumschlagen muss ist ja dann wieder ihm selber überlassen. :-)
müllers polemischen seitenhieben zum trotz gilt in der stadt bern ein gesetz, dass das verwenden von mehrweggeschirr verbindlich vorschreibt - der umwelt zuliebe. wem die umwelt egal ist, argumentiert wie müller. christeller wusste um das reglement und hätte die zeit gehabt, sich gedanken zu machen. rechtsgleichkeit bedeutet, dass gesetze für alle gleich gelten - egal wie gross oder klein es ist.
In der Abstimmungsbotschaft vom 25.9.2005 steht: "Die gewählte Formulierung lässt genügend Spielraum für alternative Konzepte bei Veranstaltungen, an denen Mehrweggeschirr nicht praktikabel wäre." Dieser Spielraum soll nun, 5 Jahre nach Gesetzesannahme, gemäss Chef der Anti-Gewerbepolizei Heeb auf 0.01% geschrumpft sein. Und diesen Rest kriegen wir auch noch weg - bestimmt!
das tragische daran ist, dass die pseudoumweltschutzaktion per saldo niemandem nützt, ausser der gewerbepolizeit. somit wird wieder einmal mehr eine existenz zugunsten eines esoterischen umweltschutzglaubens zerstört.
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