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Mann sprang wegen verlorenem Plastiksack zu Finn

Von Andrea Sommer. Aktualisiert am 26.11.2009 1 Kommentar

Nun ist klar, wie und weshalb der geistig behinderte Mann am Samstag ins Bärengehege kam: Er wollte seinen fallen gelassenen Plastiksack zurückholen. Der Mann, der in Köniz bevormundet ist, war ohne Begleitung unterwegs.

Bild: Keystone

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Unter der Woche lebt und arbeitet der 25-jährige Mann in der Schwarzenburger Stiftung Bernaville. An Samstagen reist er oft allein nach Bern. Ausflüge, die der von Geburt an geistig behinderte Mann gewöhnlich problemlos meisterte. Nicht so am letzten Samstag: Da gelangte er unter den Augen von Dutzenden von Besuchern in den Bärenpark, wo er vom Braunbären Finn angegriffen und schwer verletzt wurde (wir berichteten).

Nun ist klar, wie es dazu kommen konnte: «Der Mann hat sich aus eigenem Antrieb von der Mauer in die Parkanlage fallen lassen.» Dies das Ergebnis der Ermittlungen, in deren Verlauf der Mann von der Polizei befragt wurde. Wie der zuständige Untersuchungsrichter gestern mitteilte, sei der Grund dafür gewesen, «dass dem Mann ein Plastiksack mit für ihn wichtigem Inhalt ins Gehege gefallen ist». Personen, die den Mann kennen, vermuten, dass sich im Plastiksack Bilder befunden haben könnten. «Er ist künstlerisch begabt und malt gerne», sagt einer, der anonym bleiben will.

Betreuungskonzept prüfen

Auf der Könizer Gemeindeverwaltung ist der Schock über das Bärenpark-Drama gross: Der behinderte Mann ist seit 2003 in der Gemeinde bevormundet. Dies teilte gestern Ueli Studer (SVP), der zuständige Gemeinderat und Präsident der Vormundschaftsbehörde, mit. Studer bestätigte zudem, dass der Mann von seinem Vormund in der Schwarzenburger Stiftung Bernaville platziert worden sei. Dass sich der geistig behinderte Mann unbegleitet bewegen konnte, sei bis anhin nie ein Problem gewesen. «Er hat ein Generalabonnement und war bis jetzt immer selbstständig unterwegs», sagt Studer. Da der junge Mann weder für sich selber noch für andere eine Gefahr dargestellt habe, habe es keinen Anlass gegeben, seine Bewegungsfreiheit einzuschränken. Auch ein ständiger Begleiter sei bislang nicht nötig gewesen. Zudem hätten die Berichte, die der Vormund alle zwei Jahre zuhanden der Behörden verfasse, nie Anlass gegeben, einzuschreiten. Nach diesem Vorfall soll allerdings das Betreuungskonzept überprüft werden. «Allenfalls müssen wir dieses nun anpassen», sagt Studer.

Gemeinde Köniz haftet Bernaville-Direktor Vinzenz Miescher bestätigte gestern, dass der 25-Jährige regelmässig und problemlos alleine unterwegs sei. Am Tag vor dem Vorfall im Bärenpark sei er selbstständig fürs Wochenende zu seiner Familie gereist. «In regelmässigen Standortgesprächen prüft der Heimpsychiater für jede einzelne Person, ob der gewährte Grad an Autonomie vertretbar ist», so Miescher.

Möglicherweise muss die Gemeinde Köniz für die Folgekosten des Bärenangriffs aufkommen. Dies allerdings nur, falls der Vormund oder die Behörden ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Weil die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen seien, könne er sich dazu nicht äussern, sagt Studer. Nur so viel: «Die Gemeinde hat für solche Haftungsfälle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen.»

Dem 25-Jährigen, der noch immer in Spitalpflege ist, geht es laut Studer besser. «Er wurde am Montag und gestern operiert und ist nun auf dem Weg zur Genesung.» Unklar ist allerdings, ob der 25-Jährige bleibende Schäden vom Bärenangriff davonträgt. Sein Vormund betreue ihn auch während des Spitalaufenthalts. Danach soll der Mann in die Stiftung Bernaville zurückkehren, so Studer. Möglich sei jedoch eine Übergangslösung, falls dies aus medizinischen Gründen nötig sei.

«Warum griff niemand ein?»

Der junge Mann lebte mit seiner Familie in Köniz, als er einen Vormund erhielt. Mittlerweile wohnt die Familie zwar nicht mehr in der Gemeinde. Die Vormundschaft bleibe trotzdem in Köniz bestehen, erklärt Studer. Welcher Art die geistige Behinderung des Mannes ist, will er aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht sagen.

Auch die Untersuchungsbehörden schweigen dazu. Laut Studer ist die Behinderung jedoch für andere offensichtlich. «Deshalb verstehen wir auch nicht, weshalb keiner der anderen Bärenparkbesucher eingriff, als der Mann auf der Mauer sass.»

(Berner Zeitung)

Erstellt: 26.11.2009, 08:24 Uhr

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1 Kommentar

Peter Camenzind

25.11.2009, 23:52 Uhr
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Jetzt stellt sich die Frage, ob es möglich ist, etwas gegen das Verlieren von persönlichen Gegenständen zu unternehmen. Immerhin kann man davon ausgehen, dass Nachahmer im diesem Zusammenhang eher selten sind. Was wiederum die Frage aufwirft, ob es nicht sinnvoller wäre, etwas gegen die lebensmüden Brückenspringer zu unternehmen. Aber der Bärenpark ist ja auch kein Denkmal. Antworten



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