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Korrupte Kehrichtmänner zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt

Aktualisiert am 22.01.2009

Das Kreisgericht Biel-Nidau hat am Donnerstag zwei Bieler Kehrichtmänner zu bedingten Freiheitsstrafen von 12 Monaten verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Das Gericht befand sie der Veruntreuung und passiven Bestechung für schuldig.

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Wegen Veruntreuung verurteilt wurden die beiden Schweizer, weil sie zum Nachteil der Kehrichtverwertung MÜVE Biel-Seeland AG Vignetten im Wert von 8000 Franken weiterverkauften, wie Gerichtspräsident Markus Gross bei der Urteilsverkündigung sagte.

Die Vignetten erhielten sie von Leuten, welche sie aus Angst, sie würden entwendet, nicht an die Kehrichtsäcke oder Container klebten, sondern den Kehrichtmännern abgaben. Zu diesen Leuten gehörte auch der Inhaber eines Blumengeschäfts.

Den Straftatbestand des sich bestechen Lassens hielt das Gericht in zwölf Fällen für gegeben. Während zehn Jahren liessen sich der 50- und der 60-Jährige von acht Bieler Restaurants, dem bereits genannten Blumengeschäft und drei Privatpersonen mit Geldern und Naturalien im Wert von insgesamt 77'000 Franken bestechen.

Den grössten Deliktbetrag machen laut Gericht mit 36'000 Franken die Zuwendungen des Blumenladens aus. Mit diesem begann laut den Angeklagten auch die ganze Geschichte. Der Inhaber habe den beiden 1998 den Vorschlag gemacht, sie sollten doch den Container ohne Vignetten leeren. Dafür bot er ihnen Geld an. Der Betrag lag unter dem des Vignettenpreises.

Fussballabonnement und Getränke

Strasseninspektorats die Container des Bieler Fussballstadions ohne Vignetten leerten, kamen sie auch in den Genuss von Saisonabonnementen des FC Biel. In den Restaurants wurden die beiden meist mit Getränken und Esswaren bewirtet: «Das verbanden wir oft gleich mit unserer Pause», sagte der ältere Verurteilte. Amtspflicht verletzt

Laut Gross verletzten die beiden ganz klar ihre Amtspflicht. Sie seien als Beamte sozusagen an vorderster Front tätig gewesen und hätten dies zu ihrem Vorteil ausgenützt. Straferschwerend wirke sich die lange Deliktsdauer aus. Dass die beiden Männer ihre Tat gestanden haben, bereuen und bisher noch nie vor Gericht standen, sei hingegen strafmildernd, sagte Gross.

Wie es soweit kommen konnte, können sich die Männer nicht mehr genau erklären. «Die Ausnahme wurde irgendwann zur Regel», sagte der 50-Jährige über die teilweise stillschweigenden Abmachungen mit den Restaurants, Geschäften und Privaten. «Wir haben Mist gebaut», gaben beide vor Gericht zu.

Laut den beiden Anwälten wollten ihre Mandanten den Leuten einfach einen Gefallen tun, schliesslich sei das Ganze aus dem Ruder gelaufen. Beiden Angeklagten wurde letztes Jahr gekündigt. Sie gehen momentan Aushilfsarbeiten nach.

(mau/sda)

Erstellt: 22.01.2009, 19:10 Uhr

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