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Kommentar: Massnahmen sind nötig

Von Wolf Röcken, Leiter Ressort Stadt Bern. Aktualisiert am 10.01.2012 2 Kommentare

«Statthalter Christoph Lerch bleibt nichts anderes übrig, als Massnahmen gegen die Gastrobetriebe der Reitschule zu verhängen.»

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Statthalter Christoph Lerch bleibt nichts anderes übrig, als Massnahmen gegen die Gastrobetriebe der Reitschule zu verhängen. Dutzendfach verstossen diese gegen die Betriebsbewilligung und gegen Lärmvorschriften. Bei einem Restaurationsbetrieb irgendwo in der Innenstadt würde dies mit ziemlicher Sicherheit zu Einschränkungen der Bewilligung führen – im äussersten Fall gar zur Schliessung.

Die Anträge für Massnahmen bei der Reitschule liegen seit einigen Jahren vor. Doch passiert ist bisher wenig bis nichts. Es kam wiederholt zu Verhandlungen. Und kurz darauf wieder zu neuen Verstössen. Die Massnahmen gegen die Betriebe jedoch gingen bisher nicht über Ermahnungen hinaus. Die Reitschule ist anders, und sie darf laut dem Willen der Stimmbürger auch anders sein. Wie sie sich selber organisiert, soll Sache der Betreiber sein. Aber es ist zwingend und einfach selbstverständlich, dass sich die Gastrobetriebe der Reitschule an allgemein gültige Regeln halten.

Demnächst verhandeln Reitschule und Stadt erneut über den Leistungsvertrag. Die Reitschüler erklärten, Bedingungen stellen zu wollen. Gut, fällt der Entscheid über Zwangsmassnahmen im Gastrobereich vorher. Es braucht hier Klarheit, damit ernsthaft über Leistungen der Stadt im Kulturbereich gesprochen werden kann.

Mail: wolf.roecken@bernerzeitung.ch

Diskussion: blog.bernerzeitung.ch/leserblog (Berner Zeitung)

Erstellt: 10.01.2012, 06:42 Uhr

2

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2 Kommentare

Martin Lerch

10.01.2012, 08:02 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Nein, die Reitschule braucht sich an keine Regeln zu halten. Sie ist rechtsfreier Raum. Antworten


Mario Imhof

10.01.2012, 09:33 Uhr
Melden

Rechtsgleichheit kann nicht verhandelt werden. Das gilt auch im Falle der Reitschule. Andere Betriebe in der Stadt Bern wurden bereits wegen Kleinigkeiten mit Bussen und sogar mit Schliessung bestraft. Antworten



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