Kneubühl in einem Brief: «Ich will und kann nicht mehr fliehen»
Von Jon Mettler, Tanja Kammermann. Aktualisiert am 18.02.2011 1 Kommentar
(Bernerzeitung.ch/Newsnet)
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Die Pressekonferenz ist beendet.
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Die Fragerunde ist eröffnet
Ob Kneubühl womöglich an Verfolgungswahn leidet, wollten die Experten nicht sagen. Es habe nie eine Diagnose gestellt werden können, da er sich den Behörden stets entzogen habe. Es gebe aber aus seinen Briefen klare Hinweise auf eine psychische Erkrankung.
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Hauptkritikpunkt der Experten ist, dass das Regierungsstatthalteramt die ihm vorliegenden Schreiben von Kneubühl nicht an die Kantonspolizei Bern weitergeleitet hat. Zwar habe es einen telefonischen Austausch am 3. September 2010 gegeben. Beide Behörden geben den Inhalt des Gesprächs aber anders wider.
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Auszug aus einem Brief von Kneubühl
Friederich liest aus einem Brief vor, den Kneubühl Ende August 2010 an einen Bekannten in Grossbritannien geschrieben hat:
«Ich habe den Kampf verloren, und ich habe alles verloren, was das Leben irgendwie lebenswert macht. Ich will und kann nicht mehr fliehen. Wenn nicht ein Wunder geschieht, wird der 8. September auch der letzte Tag in meinem Leben sein. Ich kenne unsere Polizei!» -
Aus den zahlreichen Schreiben Kneubühls an die Behörden leiten die Experten ab, dass Kneubühl davon ausgegangen war, dass der Staat ihn vernichten wollte. Diese Befürchtung habe sich im Spätsommer 2010 wahrscheinlich verstärkt. Grund sei eine gerichtliche Verfügung gewesen, mit der die Polizei ausdrücklich ermächtigt wurde, «Gewalt gegen Personen und Sachen» auszuüben.
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Die Kantonspolizei verfügte laut den Experten im Vorfeld des Einsatzes über wenige Informationen zu Kneubühl.
Ein Foto von Kneubühl lag den Behörden und somit der Polizei nicht vor.
Explizite Hinweise auf eine Gewaltbereitschaft, etwa in Form konkreter Drohungen, gab es nicht. -
Friederich informiert über die zweite Phase
Die Phase II siedeln die Experten im Zeitraum zwischen Sommer und Herbst 2010 an.
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Weiter kommt Buchli zum Schluss, dass die Behörden über die für ihre Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen verfügten, soweit diese bei anderen Behörden verfügbar waren.
Kritik gibt es aber, weil die Behörden die psychische Verfassung und Hilfsbedürftigkeit Kneubühls nicht richtig einzuschätzen vermochten. -
Martin Buchli präsentiert die Ergebnisse
Der Experte unterteilt den Fall Kneubühl in zwei Phasen. Phase I dauerte von 2000 bis Juni 2010. In dieser Zeit hätten zahlreiche Behördenkontakte zu Kneubühl bestanden. Es habe keine Hinweise auf ein Gefährdungspotenzial für Dritte gegeben. «Und es bestanden klare Hinweise, dass Kneubühl persönlicher Fürsorge bedurfte», so der Experte. Kneubühl habe jedoch die Kooperation mit den Behörden verweigert.
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Ueli Friedrich ergreift das Wort
Der Experte erläutert den Auftrag. Man habe versucht, Antworten auf folgende Fragen zu finden:
Welche Behörden waren in Kontakt mit Kneubühl?
Gab es Hinweise, die Anlass zu behördliches Handeln hätten geben sollen?
Hat der Informationsfluss zwischen den Behörden funktioniert, speziell vor dem Polizeieinsatz? -
Expertenbericht zum Runterladen
Das Dokument als PDF gibt es hier.
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Die wichtigsten Ergebnisse
Die beiden Experten kommen zum Schluss, dass im Fall Kneubühl das Recht eingehalten wurde. Sie kritisieren aber den Informationsfluss zwischen einzelnen Behörden.
Laut dem ersten Expertenbericht hat keine der involvierten Behörden gegen rechtliche Vorschriften verstossen. In einzelnen Punkten sei jedoch der Informationsfluss «nicht optimal» gewesen. Insbesondere zwischen dem Regierungsstatthalter und der Kantonspolizei. Offen bleibt laut den Experten, ob ein optimaler Informationsfluss an den Geschehnissen etwas verändert hätte.
Kurz zum Fall: Am 8. September wurde ein Kantonspolizist angeschossen und schwer verletzt, als die Polizei den Zutritt zur Liegenschaft von Peter Hans Kneubühl sicherstellen wollte. Der mutmassliche Täter konnte erst nach mehrtägiger Flucht am 17. September festgenommen werden. Gegen ihn läuft zurzeit ein Strafverfahren. -
Erster Expertenbericht
Der erste Expertenbericht, der heute vorgestellt wird, hat lediglich den Informationsaustausch zwischen den kantonalen Verwaltungsstellen und der Stadt Biel sowie den kantonalen Justizbehörden untersucht.
Ein zweiter Bericht, der die polizeiliche Arbeit im Fall Kneubühl unter die Lupe nimmt, wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt. -
8:44h
Es informieren SVP-Regierungsrat Christoph Neuhaus (Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor des Kantons Bern) sowie die beiden Experten Ueli Friederich (Rechtsanwalt) und Martin Buchli (Gerichtsschreiber beim Bundesverwaltungsgericht).
Erstellt: 18.02.2011, 08:39 Uhr
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1 Kommentar
Was ist der Mensch ohne Staat? - Ist die Würde des Menschen antastbar geworden? - Wieso ist dem Bericht nicht zu entnehmen, woran Herr Kneubühler Anstoss nimmt, was wenn er tatsächlich Grund hat sich korrupt behandelt und nicht ernst genommen vorzukommen? Ist es korrekt einen Menschen wegen Verdachts auf Ordnungswidrikeit gleich zu verhaften? - Macht Ohnmacht aggressiv? Antworten
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