Kleinkrieg um ein altes Wegrecht
Von Stephan Künzi. Aktualisiert am 10.02.2012 6 Kommentare
So viel Dreck: Im letzten Sommer karrte ein Lastwagen plötzlich Bauschutt heran und kippte ihn auf den Weg. (Bild: zvg)
Der Wirt
Dass die drei Vermieter in der Schönentannenweid auf dem heutigen Weg ein Durchfahrtsrecht haben sollen, nein, «das habe ich nie akzeptiert». Hansruedi Kappeler betont es mit Nachdruck, und er tut dies mit einem Blick auf seinen Parkplatz. Er müsse diesen doch für die Gäste frei halten, so der Schönentannen-Wirt und: An der heutigen Situation sei nicht er schuld, sondern die Gemeinde. Sie habe vor Jahren eine Abwasserleitung gebaut und den Weg in seiner alten Linienführung zerstört.
Kappeler sagt weiter, dass er gegen ein Wegrecht im alten Sinne nichts einzuwenden hätte. Und er lässt durchblicken, dass für ihn die Sache trotz aller Gerichtsurteile nicht erledigt ist. Tatsächlich hat der Appelationshof 1998 nur eine einstweilige Verfügung erlassen. Auf sie musste sich die Richterin letztes Jahr zwar abstützen. Kappeler ist es aber jederzeit erlaubt, einen ordentlichen Hauptprozess mit ausführlicher Beweisaufnahme anzustreben, in dem die Sache in für allemal geregelt wird.skk
Plötzlich war der Dreck da. Eine ganze Ladung Bauschutt, ausgeleert auf den Weg, der vom Restaurant Schönentannen bei Mamishaus hinab zum Heimet auf der Schönentannenweid führt. Im weichen Grund war nicht einmal mehr für die Fussgänger an ein zügiges Weiterkommen zu denken. Marco Pestoni, der unten im einfachen Bauernhaus zur Miete wohnt, hatte seine Zufahrt verloren. Definitiv.
Das geschah letzten Sommer, doch es war nicht das erste Mal, dass der einzig befahrbare Weg von der Strasse her gekappt war. Schon Monate zuvor hatte es angefangen mit einer Kette, die den Durchgang vom davor liegenden Parkplatz zum Weg versperrte. Angehängt war eine Kopie des richterlichen Verbots, mit dem Schönentannenwirt und -besitzer Hansruedi Kappeler seinen Besitz vor unbefugtem Betreten schützt. Es gilt für den Weg genauso wie für den Parkplatz, den Pestoni und seine Vermieter auf dem Weg zur Schönentannenweid überqueren müssen.
Kappeler liess sich in seinem Tun auch nicht dadurch beirren, dass das Verbot Ausnahmen gewährt. Sie gelten für die drei Vermieter, deren Familien einst die Schönentannenweid gemeinsam gekauft hatten, und natürlich für Pestoni, den Mieter.
Vermieter bekamen Recht
Der Wirt schaltete im Gegenteil einen Gang höher. Plötzlich versperrte nicht mehr eine Kette, die sich notfalls aushängen liess, den Weg, sondern ein quer gestelltes Auto. Das Fass lief ein erstes Mal über, denn es war Frühling, und Mitvermieter Beat Weber wollte mit dem Traktor sein Vieh herbringen. Auch die herbeigerufene Polizei konnte nichts ausrichten. Mit dem Hinweis darauf, dass ihnen bei einem zivilrechtlichen Handel wie diesem die Hände gebunden seien, zogen die Beamten ab. Weber musste seine Tiere wohl oder übel anderweitig zu seiner Weide bringen.
Mit dem Tag, an dem der Lastwagen seinen Schutt auskippte, eskalierte die Situation definitiv. Die drei Vermieter riefen das Gericht an – und erhielten prompt recht. In ihrem Urteil stützte sich die Richterin auf ein Urteil aus dem Jahre 1998, das in derselben Sache schon einmal entschieden hatte: Ohne Wenn und Aber hielt das Obergericht damals fest, dass den Vermietern das Wegrecht zustehe. Auch wenn im Grundbuch eine andere Linienführung hinterlegt sei, schliesslich stehe der alte Weg nur deshalb nicht mehr zur Verfügung, weil der Wirt seinen Parkplatz ausgebaut habe.
Auf dieses Wegrecht berief sich nun auch die Richterin, und sie gestattete den drei Vermietern, den Weg auf Kappelers Kosten zu räumen. Worauf dieser nachgab und die Arbeit gleich selber in Gang setzte.
Für Pestoni ist die Sache damit aber nicht ausgestanden. Immerhin riss der Bagger mit dem Bauschutt auch Teile der Kofferung weg, und damit ist der Weg bei Regen unverändert weich. «Wir verschmutzen ihm mit den Traktoren regelmässig den Parkplatz», sagt auch Bauer Weber.
Zwei Verfahren eingestellt
Dazu kommt, dass Pestoni seit letztem Frühling Anzeige um Anzeige am Hals hat. Mal soll er gestohlen und mal sein Velo verbotenerweise auf dem Parkplatz abgestellt haben, mal werfen ihm Kappelers Frau und mal Kappeler selber Beschimpfungen vor – allein, zwei Verfahren stellte der Staatsanwalt mittlerweile ein, weil Kappeler selber schuld sei, wenn Pestoni sein Velo abstellen und Hindernisse wegräumen müsse. Bei den Beschimpfungen kam es einmal zu einem Vergleich, ein Handel ist noch offen. (Berner Zeitung)
Erstellt: 10.02.2012, 09:35 Uhr
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