Käser: «Wir sind nicht schuld am ‹Gstürm›»
Von Fabian Schäfer. Aktualisiert am 19.11.2011 8 Kommentare
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Im März 2012 müssen die Bernerinnen und Berner noch einmal über die Motorfahrzeugsteuern abstimmen. Laut dem Regierungsrat kann die Revision danach aber nicht rückwirkend auf Anfang 2012 in Kraft gesetzt werden. Warum?
Hans-Jürg Käser: Weil es schlicht nicht möglich ist. Wesentliche Punkte sind noch völlig unklar. Gewisse Kreise (die SVP, Anm.d.Red.) haben mit Beschwerden dafür gesorgt, dass nicht einmal feststeht, ob die erneute Abstimmung wirklich am 11. März stattfinden kann. Vielleicht findet sie erst viel später oder gar nie statt.
Aber es deutet doch alles darauf hin, dass die Abstimmung wie geplant im März stattfindet.
Selbst dann könnten wir die Revision der Motorfahrzeugsteuer nicht rückwirkend einführen. Dagegen sprechen technische und rechtliche Gründe. Bei 725000 Motorfahrzeugen handelt es sich um ein Massengeschäft. Wir verschicken Anfang Jahr rund 500000 Rechnungen, im März 200000 Zahlungserinnerungen, im April 40000 Mahnungen und schliesslich 7000 Entzugsverfügungen. Täglich werden uns 600 bis 2500 Mutationen gemeldet. Die versandten Rechnungen müssen stimmen. Schon im Courant normal haben wir in den ersten vier Wochen nach dem Versand regelmässig rund 55000 Telefonanrufe, weil die Halter mit der Rechnung aus verschiedenen Gründen nicht einverstanden sind. Das bindet Personal. Zudem ist die Rückwirkung rechtlich heikel, weil hier auf ein neues Recht Bezug genommen würde, das noch nicht bekannt ist. Es ist ja unklar, für welche der beiden Varianten sich die Mehrheit in der erneuten Abstimmung ausspricht.
Sie könnten die Rechnungen ausnahmsweise im Sommer verschicken, wenn klar ist, wie die Abstimmung ausging.
Nein, können wir nicht. Das Gesetz legt fest, dass die Rechnungen Anfang Jahr verschickt werden müssen.
Gesetze kann man ändern.
(überlegt) Der Grosse Rat kann das. Das wurde bisher von keiner Seite verlangt. Doch auch in diesem Szenario bleiben technische und juristische Probleme. Wir müssten die Informatikapplikation für ein einziges Jahr mit enormem Aufwand umstellen.
Aber technisch wäre es möglich?
Theoretisch schon. Wir haben immer gesagt, dass wir die Revision Anfang 2012 hätten einführen können, wenn die erneute Abstimmung spätestens am 8.November stattgefunden hätte. Diese Vorlaufzeit hätte ausgereicht, um alles vorzubereiten.
Dann spricht doch alles dafür, die Rechnungen erst im August oder Juli 2012 zu verschicken.
Nein. Erstens ist wegen der Beschwerden völlig offen, wann die erneute Abstimmung stattfindet. Zweitens entstünde eine enorme Unsicherheit bei den Autobesitzern. Wir müssten mit wesentlich mehr unzufriedenen Haltern rechnen als jetzt schon. Es ist nicht sicher, dass meine Leute das bewältigen könnten. Immerhin hat das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt in den letzten Jahren Personal abgebaut. Drittens ist es kein Zufall, dass noch nie ein Kanton eine Änderung der Motorfahrzeugsteuern während des Jahrs oder rückwirkend in Kraft gesetzt hat. Es spricht alles dafür, dies auf Anfang Jahr zu machen.
Die bernische Steuerverwaltung war 2008 in der Lage, eine rückwirkende Steuersenkung umzusetzen. Warum geht das bei den Motorfahrzeugsteuern nicht?
Das kann man nicht vergleichen. Einkommens- und Vermögenssteuern funktionieren ganz anders: Zuerst werden drei Akontozahlungen verlangt, erst nach Ende der Steuerperiode wird die Abschlussrechnung erstellt. Die Motorfahrzeugsteuern werden zu Beginn der Periode genau verrechnet; während des Jahres nehmen wir bei Mutationen nur noch Korrekturen der ersten Rechnung vor.
Und das lässt sich nicht für ein Jahr ändern?
Nein.
Denken Sie, dass die Autobesitzer verstehen werden, warum sie ein Jahr länger höhere Steuern bezahlen müssen?
Die Gründe sind wirklich sehr komplex, und viele Leute empfinden das Ganze als «Gstürm».
Das Problem ist doch ein anderes: Man wird den Verdacht nicht los, dass der Regierungsrat die Chance packt und ein Jahr lang höhere Steuern einzieht, um das Budgetproblem zu lösen.
Das ist eine unfaire Unterstellung. Die Regierung hat das Ergebnis der ersten Abstimmung akzeptiert, auch wenn es extrem knapp war. Die Regierung hat auch keine Stimmzettel weggeworfen – das waren 29 Gemeinden. Die Regierung hat auch nie irgendwelche Beschwerden geführt, die das ganze Verfahren verzögern.
Wenn die SVP versprochen hätte, keine Beschwerde gegen die Abstimmungswiederholung zu führen, hätte die Regierung diese dann auf den 8. November angesetzt – und die Steuersenkung wäre 2012 umgesetzt worden?
Das kommentiere ich nicht. Ich möchte aber betonen, dass die Regierung die Möglichkeiten ganz genau abgeklärt hat und zum Schluss kam, dass eine rückwirkende Einführung unmöglich ist. Das einzige Zückerchen, das wir bieten können, ist der Bonus für umweltschonende Autos, der rückwirkend ab Mitte 2011 gilt.
Wie wird sich die Verzögerung auf die erneute Abstimmung auswirken?
Das «Gstürm» führt wohl dazu, dass unsere Vorlage, die der Grosse Rat bei nur drei Gegenstimmen gutgeheissen hat, einen noch schwereren Stand hat. Ich rechne nicht mit einem Sieg. Das wäre aber bedauerlich, da fast die ganze ökologische Wirkung, die das Ziel der Reform war, wegfiele. Und ich betone es nochmals: Die Regierung ist nicht schuld an diesem unsäglichen «Gstürm». (Berner Zeitung)
Erstellt: 19.11.2011, 16:51 Uhr
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8 Kommentare
herr käser von der fdp, sie haben einfach nichts im griff, aber auch nichts. hoffentlich wird die svp die fdp nicht noch unterstützen in weiteren angelegenheiten. das volk hat genug von taktischen spielchen! das volk hat ja gesagt, was ihnen gar nicht passt! ich hoffe, dass bei der nächsten abstimmung die wähler noch deutlicher ja sagen zu dieser abstimmung. ferien mit dem flieger im ausland? ja? Antworten
Die Regierung hat von Anfang an die Abstimmung erst im Frühjahr durchführen wollen - da war noch keine Beschwerde der SVP eingereicht worden. Das Gstürm macht das Verwaltungsgericht, das eine umstrittene Beschwerde gutgeheissen hat, die eine neue Abstimmung verlangt - Der RR hat das Resultat noch nie als ungültig erklärt - auch wenn es knapp war - Damit ist die Abstimmung gültig - noch Fragen?? Antworten
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