In Bern muss kein Obdachloser in der Kälte übernachten
Aktualisiert am 02.02.2012 3 Kommentare
Definition
Als «obdachlos» bezeichnet die Stadt Bern Menschen, «die vorübergehend oder dauerhaft über keinen zumutbaren Wohnraum, keine zumutbare Übernachtungsmöglichkeit, keine Mittel dazu und über keine Anschrift verfügen.»
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Die Streetworker von Prävention, Intervention, Toleranz (Pinto) machen in Bern derzeit zusätzliche Patrouillen. Die Nachtschichten dauern inzwischen sogar bis 5 Uhr am Morgen statt bis 23 Uhr am Abend.
Pinto versucht, Obdachlose in der Kälte aufzuspüren und dazu zu bewegen, die Nacht in einer Unterkunft zu verbringen. Die Stadt Bern unterhält Leistungsverträge mit diesen Institutionen, etwa mit dem Passantenheim der Heilsarmee.
Kapazitäten für Notbetten
Die 45 Plätze des Passantenheims sind derzeit voll besetzt. Bei zusätzlichem Bedarf an Schlafplätzen gibt es dort aber noch Kapazitäten für Notbetten. Das gilt auch für die anderen Partner der Stadt Bern wie etwa die Frauenwohngemeinschaft. «Wir weisen niemanden ab», sagt Peter Kobi, Koordinator für Obdachlosenhilfe. Noch Mitte Dezember 2011 hatte die Obdachlosenhilfe von drei bis vier Personen Kenntnis, die nicht in einer Unterkunft übernachten wollten.
Auch die Statistik fördert Erstaunliches zutage: Zwar war die Auslastung des Passantenheims im Dezember 2011 bei über 100 Prozent. Die gleiche Situation zeigte sich aber auch im Mai/Juni 2011.
(met)
Erstellt: 02.02.2012, 14:45 Uhr
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