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Herztransplantationen: Inselspital ficht Entscheid der Kantone an

Das Inselspital Bern ist nicht einverstanden damit, dass in der Schweiz bis 2013 weiterhin Herztransplantationen an drei Spitälern durchgeführt werden können. Es hat gegen den entsprechenden Entscheid vor Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben.

Das Inselspital möchte künftig mehr Herztransplantationen
vornehmen können. Im Bild: eine Herzoperation an der Insel.

Das Inselspital möchte künftig mehr Herztransplantationen vornehmen können. Im Bild: eine Herzoperation an der Insel.
Bild: Keystone

Kritikpunkte

Folgende Verfahrensrechte wurden dem Inselspital angeblich vorenthalten:


  • Anspruch auf vorgängige Anhörung

  • Recht auf Akteneinsicht

  • Anspruch auf einen ausreichend begründeten Entscheid

Ende Mai hatte ein Gremium der Gesundheitsdirektorenkonferenz den Konzentrationsentscheid vertagt. Das Universitätsspital Bern wirft diesem Organ vor, Verfahrensregeln verletzt zu haben. So sei das Inselspital vor dem Entscheid nicht angehört worden. Auch habe es kein Recht auf Akteneinsicht erhalten und das Entscheidorgan habe den Beschluss nicht ausreichend begründet, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag.

In diesem Beschlussorgan für hochspezialisierte Medizin sind neben den Kantonen mit einem Universitätsspital (BS, ZH, VD, BE, GE) fünf weitere Kantone vertreten (LU, SG, GR, TI, AG).

Ausser mit diesen formellen Gründen begründet das Inselspital die Beschwerde auch inhaltlich: Es sei aus Qualitätsgründen falsch, die Herztransplantationen weiterhin in Bern, Zürich und Lausanne durchzuführen. Zu diesem Schluss sei auch das Fachorgan gekommen, das den Entscheid des Gremiums von Ende Mai vorberaten habe.

Inselspital beansprucht Leaderrolle

Das Inselspital sieht sich langfristig als einziger Standort für Herztransplantationen. Als Übergangslösung sollen die Operationen nur noch in Bern und Lausanne stattfinden, fordert das Inselspital weiter. Im langfristigen Vergleich seien in Bern die meisten Transplantationen vorgenommen worden. Zudem hätten die am Inselspital Operierten die höchsten Überlebensraten.

Das Inselspital stützt seine Beschwerde auf ein Gutachten, das es bei der Zürcher Staats- und Verwaltungsrechtsprofessorin Isabelle Häner in Auftrag gegeben hat. Auf die Einhaltung der Regeln poche es insbesondere, weil weitere Entscheide zur Konzentration der Spitzenmedizin anstünden.

Die Beschwerde aus Bern kommt nicht ganz unerwartet: Schon nach Bekanntgabe des Entscheids äusserte Inselspital-Direktionspräsident Urs Birchler Kritik. Bei der geringen Anzahl Herztransplantationen pro Jahr in der Schweiz sei eine Verteilung auf drei Spitäler «fachlich ein Fehlentscheid», sagte er Ende Mai. (sgl/sda/)

Erstellt: 23.07.2010, 09:08 Uhr

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1 Kommentar

Hans Abbühl

23.07.2010, 09:33 Uhr
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Wie fast überall im Gesundheitsunwesen geht es auch hier vor allem um Prestige und Geld. Antworten



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