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Geburtstagsfeier angegriffen: «Der Alkohol ist schuld»

Von Tobias Habegger. Aktualisiert am 09.03.2010 2 Kommentare

Tamilen überfallen eine Tamilenfeier. Sie schlagen das Mobiliar mit einer Axt zu Kleinholz. Gäste werden verletzt. Passiert ist dies vor zwei Jahren im «Chleehus» in Bümpliz. Jetzt stehen die Angreifer vor dem Kreisgericht.

Schlägerei beim Chleehus Bümpliz: Ein eingeschlagenes Fenster.

Schlägerei beim Chleehus Bümpliz: Ein eingeschlagenes Fenster. (Bild: Jürg Spori)

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Sieben Tamilen, die am 15.März 2008 mit Säbeln und Pistolen eine Geburtstagsfeier im «Chleehus» in Bümpliz überfallen haben (wir berichteten), stehen seit gestern vor dem Kreisgericht VIII Bern Laupen. Hintergrund der Tat ist eine Familienfehde: Eine Woche vor dem Überfall war es zu einer Handgreiflichkeit zwischen einem Tamilen und dessen Onkel gekommen. Der Zwist geschah, weil der Tamile eine Landsfrau geheiratet hatte, die von seiner Familie nicht toleriert wurde.

Kinder übergeben sich

«Er hat nicht nur seinen Onkel geschlagen, sondern auch mich beschimpft», sagte der Vater des Tamilen vor dem Kreisgericht. Deshalb habe er geplant, ihm und dessen Freunden einen Schrecken einzujagen. Gelegenheit dazu bot sich an der Feier zum 50. Geburtstag des Schwiegervaters im «Chleehus» in Bümpliz.

Gemeinsam mit dem Onkel heuerte der Vater fünf Jugendliche Landsmänner aus dem Raum Zürich und Glarus an, um die Geburtstagsfeier zu stören. «Die Jungs hätten die Gäste mit den Waffen bloss einschüchtern sollen», sagte der Vater. Doch es kam schlimmer: Mit Perücken verkleidet, einer Gaspistole und Säbeln stürmten die Angreifer die Tamilenfeier, an der zirka 50 Menschen teilnahmen. Das Gas aus der Pistole führte bei mehreren Gästen zu Reizungen der Atemwege und der Augen, Kinder mussten sich übergeben. Scheiben gingen in Brüche, Stühle und Torten flogen durch die Luft, das Mobiliar wurde mit einer Axt zertrümmert. Der Jubilar und dessen Schwiegersohn wurden mit einem Schraubenschlüssel traktiert. Die Wunde an der Stirn des Jubilars musste später genäht werden.

Whisky und Bier

«Wir sollten die Gäste bloss bedrohen», sagte einer der Angreifer aus. «Doch der Alkohol hat dazu geführt, dass die Sache aus dem Ruder lief.» Dieser floss offenbar in Strömen. Die Angreifer wurden bereits am Vortag vom Onkel des Bräutigams in den Raum Bern eingeladen und übernachteten in der Wohnung dessen Bruders. «Wir haben zwei Tage lang Party gemacht und gesoffen.» Bezahlt worden sie alles von den beiden Drahtziehern. Alleine in den Stunden vor dem Angriff hätten sie auf einem Spielplatz in der Nähe des «Chleehus» 3 Flaschen Whisky und viel Bier getrunken sowie Kokain konsumiert, sagte ein weiterer Tamile aus.

Lieferwagen voller Waffen

Um 19 Uhr seien sie dann von einem Lieferwagen abgeholt worden. In diesem befanden sich diverse Waffen, von denen sie je eine auswählen sollten. Erst beim Betreten des Raumes hätten sie bemerkt, dass es sich um eine Familienfeier mit Frauen und Kindern handle. «Uns wurde gesagt, wir stürmen eine Männer-Party.» Dieser Schwindel habe ihn so wütend gemacht, dass er mit dem Regenbogenmesser mehrere Scheiben zertrümmert habe.

Bis auf einen sind alle Angeklagten vorbestraft. Die Anklage lautet auf Körperverletzung und Sachbeschädigung, in einem Fall auf Gefährdung des Lebens. Das Urteil ergeht am Mittwoch in einer Woche. (Berner Zeitung)

Erstellt: 09.03.2010, 07:51 Uhr

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2 Kommentare

Bernhard Kobel

09.03.2010, 08:19 Uhr
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Wie lange akzeptiert es die Justiz noch, dass alkoholisierte Täter milder bestraft werden als nicht alkoholisierte? Schliesslich haben die ja freiwillig gesoffen und gekokst - wenn es denn stimmt und ihnen der Alkoholkonsum nicht nur von den Verteidigern eingeredet wurde. Antworten


Willi Ammann

09.03.2010, 11:05 Uhr
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Die Täter erfinden tausend Ausreden um eine geringe Strafe herauszuholen.Hoffentlich fallen die Richter nicht darauf herein, handelt es sich doch bei den Tätern offenbar nicht um unbeschriebene Blätter.Will man solche Wildwestmethoden nicht aufkommen lassen muss diese Mafia die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Antworten




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