Falscher Sack kostet 750 Franken
Von Sandra Rutschi. Aktualisiert am 12.07.2011 7 Kommentare
Die Zeugin, Jahrgang 1934, ist froh, dass das Ganze nun vorbei ist. Weil sie im Spital war, konnte das Regionalgericht Bern-Mittelland erst gestern klären, was sich am 1.November 2010 in Ostermundigen abgespielt hatte. Die Dame kam in Begleitung des Hausverwalters und erzählte Strafeinzelrichter Daniel Gerber ausführlich, was sie an jenem Tag in ihrem Wohnquartier beobachtet hatte. Sie ging damals mit dem Hund spazieren, den sie ab und zu hütet. Auf der Strasse vor ihrem Haus fuhr ein Auto zur blauen Zone und parkierte dort. Der Fahrer und seine Begleiterin stiegen aus. Die Frau ging zum Haus vis-à-vis, der Mann jedoch nahm etwas vom Rücksitz und marschierte damit in die andere Richtung. «Das fand ich seltsam», sagte die Zeugin vor Gericht. Während sie mit dem Hund weiter in Richtung Robidog spazierte, hörte sie den Deckel eines Abfallcontainers zufallen. Auf dem Rückweg ging sie zur Depotstelle und hob den Deckel an. Auf den orangen Gebührensäcken der Gemeinde Ostermundigen lag ein schwarzer, gebührenloser 35-Liter-Abfallsack. Für die Zeugin war klar: Der Mann hatte soeben illegal Müll deponiert.
Nicht vor Gericht erschienen
Sie notierte sich die Autonummer und erzählte es dem Hausverwalter. Dieser räumte den Sack kurzerhand aus dem Container und stellte ihn auf die Kühlerhaube des Autos. Dann kontaktierte er die Gemeinde. Diese erstattete Anzeige und verfügte eine Busse von 150 Franken. Der Beschuldigte erhob Einspruch, worauf das Ganze vor dem Strafeinzelrichter endete. Der Beschuldigte erschien gestern jedoch unabgemeldet nicht vor Gericht. Der Richter stützte sich auf Aussagen aus der ersten Einvernahme und las sie der Zeugin vor: «Das war wohl ein Riesenmissverständnis. Vielleicht wollte die Zeugin jemandem etwas heimzahlen und hat mich dabei mit dieser Person verwechselt.» In jeder Nachbarschaft gebe es «Sheriffs, die nichts zu tun haben und einem das Leben schwer machen wollen», so der Beschuldigte. Seine Freundin, die Mitfahrerin vom 1.November, klingelte denn auch bei der Zeugin und bat sie unter Tränen, ihre Anzeige zurückzuziehen. Sie hätten doch gar nichts getan.
«Ich will niemandem etwas heimzahlen, ich habe mit niemandem Streit. Und verwechselt habe ich den Mann auch nicht», sagte die Zeugin. Davon war auch Strafeinzelrichter Gerber überzeugt: Er sprach den Mann schuldig, gegen das Abfallreglement der Gemeinde verstossen zu haben. Zwar stand neben dem einen Container noch ein zweiter, in den die Zeugin nicht geblickt hatte. Ein Zweifel spreche aber nicht automatisch für den Angeklagten. Die Aussagen seien gegeneinander abzuwägen, und die Zeugin sei alles andere als ein Quartiersheriff, sondern äusserst glaubhaft. Gerber bestätigte die 150 Franken Busse. Dazu kommen neu Verfahrenskosten von 600 Franken. Insgesamt muss der Mann also 750 Franken bezahlen. Die Gebühr für einen 35-Liter-Sack in Mundigen kostet 1.80 Franken. (Berner Zeitung)
Erstellt: 12.07.2011, 09:31 Uhr
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7 Kommentare
In diesem Fall haben ausser dem Gericht wohl ALLE versagt. Der Kehricht-Entsorger, der m.E. zu 99% sicher nicht das erste Mal die Gebührenmarke sparte, der Hausmeister, der dem verbreiteten Negativ-Klischee von Siedlungswarten voll und ganz gerecht wurde, und die informelle Informantin, die aus lauter Langeweile den Kehrichtsack ins Rollen brachte. Eigentlich hätten ALLE eine Busse verdient....! Antworten
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