Er ist mit 21 Jahren ein zu grosses Risiko für die Armee
Aktualisiert am 17.03.2010 13 Kommentare
Am Montag ist die Frühlings-RS gestartet. (Bild: Keystone)
Systematische Prüfung
Der 21-jährige Bäcker-Konditor ist mit 42 weiteren Rekruten in der Sicherheitsüberprüfung hängen geblieben. Die revidierte Militärdienstpflicht-Verordnung regelt seit Anfang Jahr, dass angehende Rekruten systematisch überprüft werden, damit potenziell gefährlichen Personen keine Waffe ausgehändigt wird. Die systematischen Sicherheitsüberprüfungen hatte das VBS im Rekrutierungszentrum von Sumiswald in einem Pilotversuch überprüft. Die Armee hatte für den Versuch das Straf- und andere Register der Stellungspflichtigen durchkämmt.
Sicherheitsüberprüfungen müssen sich auch Personen stellen, die in sensiblen Bereichen, zum Beispiel im Verteidigungsdepartement, arbeiten. Es gibt verschiedene Stufen des Sicherheitschecks.
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Er macht nicht den Eindruck eines Schlägertyps: Sein Haar ist gekämmt, das Muster auf dem Pullover ist unauffällig. Er spricht zurückhaltend, manchmal etwas leise. Er überlegt bevor er spricht. Doch dieser Mann stellt eine Gefahr für die Schweizer Armee dar. Für jene Armee, die ihr Chef Bundesrat Ueli Maurer zur «besten Armee der Welt» trimmen will.
Der 21-Jährige, der wegen seiner Stellensuche seinen Namen lieber nicht hier lesen möchte, hätte am Montag in die Rekrutenschule einrücken sollen. Den Marschbefehl hatte er bereits seit letztem Herbst in der Tasche. Bei der dreitägigen Aushebung wurde der Bäcker-Konditor als Truppenkoch eingeteilt und wegen der guten sportlichen Leistung ausgezeichnet. Er spielt in der Drittliga Unihockey.
Dicke Post
Eine Woche vor dem Einrücken kehrte er aus den Ferien zurück und holte auf der Post einen eingeschriebenen Brief ab. Der Absender: Der Führungsstab der Armee, Abteilung Personelles.
Im Schreiben teilt ihm Brigadier Hans-Peter Walser mit, dass sein Aufgebot für die Rekrutenschule gestoppt wurde. Seinen Marschbefehl habe er wieder abzugeben. «Ihre persönlichen Verhältnisse gelten als ungeordnet.»
Stelle gekündigt
Weil dem 21-Jährigen die Rekrutenschule verweigert wurde, ist er nun arbeitslos. Auf Ende Februar hat er seine Stelle in einer Fabrik im Raum Burgdorf gekündigt. Dank Schicht- und Wochenendarbeit sei das ein gut bezahlter Job gewesen, sagt der Bäcker. Gekündigt hat er, weil er nach der RS plante, in Kanada eine neue Stelle anzutreten. Er ist optimistisch, die Arbeitsstelle in Nordamerika im Herbst auch antreten zu können.
Eine neue Stelle werde er mit Sicherheit finden, sagt der Bäcker-Konditor. Doch welcher Chef sei bereit, jemanden einzustellen und einzuarbeiten, der bereits Ende Sommer bereits wieder ins Ausland weiterziehe?
Die Sicherheitsüberprüfung der Rekruten bezeichnet er «grundsätzlich als gute Sache». Doch: hätte die Armee schneller gehandelt und die Betroffenen früher informiert, stünde er heute nicht vor dem Nichts.
Alle Rekruten werden durchleuchtet
Seit dem 1. Januar wird die Prüfung bei allen angehenden Rekruten durchgeführt, erklärt Armeesprecher Christian Burri. Grundsätzlich werde der Aufgebotsstopp dann verhängt, wenn Eintragungen im Strafregister für den Bereich «Personelles der Armee» ersichtlich und relevant seien. Zum Fall des 21-jährigen Bäcker-Konditor äussert sich die Armee nicht.
Von der Vergangenheit eingeholt
Der 21-Jährige ist wegen einer Schlägerei von Anfang Mai des vergangenen Jahres durch den Sicherheitscheck der Armee gefallen: Der Bäcker-Konditor war mit seinem Kollegen am Bar- und Pubfestival in Walkringen unterwegs. Als er eine Gruppe Männer bei seinem Auto herumlungern sah, kam es zum Streit. Plötzlich holte der junge Mann einen Baseballschläger aus dem Wagen. «Schon nur die Idee, einen Baseballschläger im Wagen mitzuführen, ist ein Blödsinn», sagt er. «Im Nachhinein ist man immer gescheiter.»
Weil sein Kontrahent blutete und die Polizei anrückte, musste der Bäcker-Konditor zur Einvernahme mit auf den Polizeiposten. Der Verletzte habe keine Anzeige erstattet, so der junge Mann. Hätte die Polizei die Schlägerei nicht weiterverfolgt, wäre die Sache wohl im Sand verlaufen, schätzt er. Denn die beiden Männer kennen sich, wohnen in der selben Gegend und wechseln heute ab und zu an einer Party ein paar Worte.
Die Gerichtsverhandlung ist Anfang April einberaumt. Solange der Richter sein Urteil nicht gefällt hat, gilt die Unschuldsvermutung.
(bzo)
Erstellt: 17.03.2010, 16:38 Uhr
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13 Kommentare
Selber Schuld. Einen Baseballschläger zu benützen, um Anderen eins auf's Dach zu geben, bedarf schon einiger Skrupellosigkeit. Die Armee handelt richtig, wenn sie solche Schläger ausschliesst. Würde wieder etwas passieren, wäre wieder die Armee am Pranger. Mitgehangen - mitgefangen. Antworten
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