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Die kleine Kammer will die Grossbanken nicht aufspalten

Von Claude Chatelain. Aktualisiert am 17.06.2011

Der Ständerat lehnt ein gesetzlich verordnetes Trennbankensystem ab. Er stimmt der vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesvorlage mit 36 zu 0 Stimmen zu.

Dick Marty setzt sich für eine liberale Wirtschaftsordnung ein.

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Im Ständerat ist gestern in der Debatte zur Grossbankenregulierung «Too big to fail» das Trennbankensystem doch noch diskutiert worden. Hannes Germann (SVP, SH) und Alain Berset (SP, FR) verlangten in einem Minderheitsantrag, «die systemrelevanten Banken haben sich zum Beispiel nach dem Trennbankensystem so zu organisieren, dass jegliche Haftung der schweizerischen Bank gegenüber ausländischen Tochter- und Schwestergesellschaften ausgeschlossen wird». Schon am 3.Oktober 2008 hatte die SP-Fraktion eine Motion eingereicht, «wonach Banken nur dann im Kredit- und Vermögensverwaltungsgeschäft in der Schweiz tätig werden dürfen, wenn ihre Investmentbankingtätigkeit auf das für das Kredit- und Vermögensverwaltungsgeschäft nötige Minimum begrenzt ist». Bundesrat und Parlament lehnten die Motion ab, womöglich weil sie aus der falschen Ecke stammte.

Blocher ist dagegen

Auch SVP-Vordenker Christoph Blocher ist ein Verfechter dieser Idee. Nach seiner Auffassung müssten die Banken verpflichtet werden, die überaus grossen amerikanischen Teile abzuspalten, wie er jüngst in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» erklärte. Faktisch laufe dies auf ein Trennbankensystem hinaus, sagte Blocher.

Im Ständerat hatte diese Idee dann doch keine Chance: Sie wurde mit 28 zu 6 Stimmen gebodigt. Kommissionssprecher Dick Marty (FDP, TI) sagte: «Unser Vorschlag bleibt dem System einer liberalen Wirtschaftsordnung treu.» Und Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf ergänzte: «Wir haben uns für den eingeschlagenen Weg entschieden, weil wir eine Bundesverfassung haben, welche die Wirtschaftsfreiheit sehr hochhält.»

Die USA machten es vor

Dabei wäre ein Trennbankensystem keinesfalls revolutionär. Das zeigt der Blick in die amerikanischen Geschichtsbücher, wie gestern der eloquente Alain Berset in Erinnerung rief. Als im Herbst 1929 die Kurse an der Wall Street in die Tiefe sackten, gerieten insbesondere auch die Banken ins Wanken. Die Amerikaner zogen die Lehren daraus und führten auf Initiative von Senator Carter Glass und dem Abgeordneten Henry Steagall das Trennbankensystem ein, auch bekannt unter Glass-Steagall-Act. Laut diesem Gesetz durften Banken, welche Spargelder entgegennahmen, nicht mit Wertschriften handeln.

Die Angst vor zu viel Macht

Im Grundsatz ging es den Amerikanern darum, die Banken zu entmachten, weil sie eben «too big to fail» waren. In die gleiche Richtung zielte der 1927 in Kraft getretene McFadden-Act. Er verbot es Banken, ausserhalb ihres Gliedstaates Bankfilialen zu betreiben. Jahrelang war die Citybank nur im US-Staat New York tätig; Wells Fargo ausschliesslich in Kalifornien und Wachovia nur in North Carolina. Die Angst der Amerikaner vor zu mächtigen Konglomeraten äussert sich auch in der Notenbank. Das Federal Reserve System ist nicht in der Hauptstadt Washington zentriert, sondern auf zwölf Standorte verteilt.

Das Trennbankensystem wurde in den Vereinigten Staaten erst in der Clinton-Ära ausser Kraft gesetzt. Und ironischerweise blieben die USA während der Gültigkeit dieses Gesetzes vor grösseren Finanzkrisen verschont. Der Sparkassenskandal Anfang der 90er-Jahre führte zwar zum Zusammenbruch von 2700 Banken und sogenannter Savings&Loans Associations, nicht aber zu einer weltweiten Finanzkrise.

Was macht der Nationalrat?

Offen ist, wieweit der Nationalrat als Zweitrat und insbesondere seine vorberatende Witschaftskommission das Thema des Trennbankensystems aufgreifen wird. Vertreter der SVP wie auch der SP zeigen Sympathie für eine schweizerische Version des Glass-Steagall-Act. Sollte es ihnen gelingen, die Mehrheit ihrer Partei hinter sich zu scharen und eine «unheilige Allianz» zu bilden, könnte ein Trennbankensystem für die Schweiz zumindest im Nationalrat ernsthaft diskutiert werden. Im Ständerat wird jedoch eine gesetzlich verordnete Abspaltung risikoträchtiger Geschäftsbereiche auch in der Differenzbereinigung keine Chance haben. Das gestrige Verdikt liess an Deutlichkeit keine Wünsche offen. Der Ständerat hiess die Gesetzesvorlage in der Gesamtabstimmung mit 36 zu 0 Stimmen gut. (Berner Zeitung)

Erstellt: 17.06.2011, 08:30 Uhr

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