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Die Linke sieht politische Rechte missachtet

Von Jessica King. Aktualisiert am 16.08.2011 28 Kommentare

Nach einer Personenkontrolle am Buskers werfen verschiedene politische Parteien der Kantonspolizei vor, rechtswidrig gehandelt zu haben. Die Kapo bestreitet die Vorwürfe.

Baucht es dafür eine Bewilligung oder nicht? Aline Trede (Stadträtin Grünes Bündnis) und Stefan Dietiker (Sekretär GSoA) auf der Jagd nach Unterschriften.

Baucht es dafür eine Bewilligung oder nicht? Aline Trede (Stadträtin Grünes Bündnis) und Stefan Dietiker (Sekretär GSoA) auf der Jagd nach Unterschriften.
Bild: Susanne Keller

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Happige Vorwürfe am Rande des Strassenmusikfestivals Buskers: Fünf Gruppierungen, darunter die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA), sprechen von einer massiven Missachtung der politischen Rechte und unverhältnismässigem Vorgehen der Kantonspolizei.

Der Auslöser des Missmuts war eine Personenkontrolle am Freitag. Vertreter der GSoA und der Jungen Grünen sammelten an diesem Abend auf dem Casinoplatz Unterschriften für diverse Initiativen. Wie GSoA-Sekretär Stefan Dietiker schildert, wurden die Aktivisten von der dazugestossenen Kantonspolizei aufgefordert, die Sammelaktion zu unterbrechen. Auf Wunsch der Polizei stellten die Unterschriftensammler die mitgebrachten Wagen weg, um sich nachher mit Klemmbrettli unter die Festivalbesucher zu mischen. Ein GSoA-Mitglied wurde daraufhin laut Dietiker «gepackt und auf den Polizeiposten geschleppt». Dietiker selbst ging freiwillig mit. «Sie sperrten uns je in ein Zimmer und verlangten von uns, alle Kleider auszuziehen», erzählt er weiter. «Als ich nachfragte, ob ich wirklich auch die Unterhosen ausziehen müsste, bejahte der Beamte: Das sei Standard.» Nach zwei Stunden auf dem Polizeiposten seien die zwei entlassen worden. Während die Kantonspolizei laut Mediensprecherin Daniela Sigrist unter anderen von den Veranstaltern des Buskers auf die Unterschriftensammler aufmerksam gemacht wurden, bestreitet dies Christine Wyss, Gesamtleiterin des Festivals. «Wir distanzieren uns von diesem Vorfall», ergänzt sie.

Keine Bewilligung nötig

Nun werfen fünf verschiedene Gruppen (GSoA, Grünes Bündnis, Juso, SP Stadt Bern und Junge Alternative) der Polizei vor, rechtswidrig gehandelt zu haben. «Für das Sammeln von Unterschriften in Gruppen von zwei bis drei Personen braucht es laut einem Bundesgerichtsurteil keine Bewilligung», erklärt Stefan Dietiker. Während die GSoA behauptet, in solchen kleinen Gruppen unterwegs gewesen zu sein, sieht die Polizei die Sache anders: «Es waren mehr als drei Personen», sagt Daniela Sigrist. Die Unterschriftensammler hätten zudem ein Sicherheitsrisiko dargestellt, da grosser Andrang herrschte. Ein weiterer Streitpunkt ist die spontan niedergeschriebene Verfügung der Polizei auf einem Couvert, welche die Unterschriftensammlung «auf dem gesamten Stadtgebiet» stoppen sollte (siehe Bild). Eine solche Verfügung liegt laut Dietiker aber nicht in der Macht der Polizei.

Vorstoss im Stadtrat

Nebst der Frage der Widerrechtlichkeit stellt Stefan Dietiker auch die Frage der Verhältnismässigkeit. Damit sich eine Person bei einer Kontrolle bis auf die nackte Haut ausziehen muss, braucht es laut Daniela Sigrist «einen begründeten Verdacht, dass die Kontrollierten im Besitz von Betäubungsmitteln oder gefährlichen Gegenständen sind». Bei den beiden Aktivisten sei der Verdacht auf Ersteres gefallen; Drogen wurden bei der Untersuchung jedoch keine gefunden. Dietiker zeigt sich empört: «Wir gehören sicher nicht in diese Kategorie.» Laut Aline Trede, Stadträtin Grünes Bündnis, die beim Vorfall anwesend war, gab es in den letzten Monaten zwei weitere Einsätze der Polizei, bei denen sich Aktivisten splitternackt ausziehen mussten – zuletzt bei der Räumung des AKW-Camps. Mit Stadträtin Lea Bill will Trede deshalb am Donnerstag einen Vorstoss einreichen: «Der Gemeinderat soll das Vorgehen verurteilen», sagt sie. Zudem verlangen Trede und Bill vom Gemeinderat eine Weisung an die Kantonspolizei, das geltende Recht bezüglich Unterschriftensammeln einzuhalten. Sicherheitsdirektor Reto Nause sagte in einer ersten Stellungnahme: «Für mich sind die Schilderungen der Kapo einleuchtend.»

Bereits im Januar 2005, anlässlich der WEF-Demonstration, gab die Budget- und Aufsichtskommission eine Empfehlung an die Polizei ab: «Bei Leibesvisitationen soll die Polizei mit Entkleidungen sehr zurückhaltend sein, da diese für die Betroffenen entwürdigend sind.» (Berner Zeitung)

Erstellt: 16.08.2011, 07:05 Uhr

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28 Kommentare

Andreas Weibel

15.08.2011, 17:02 Uhr
Melden 31 Empfehlung

Die SVP kann Unterschriftenbogen an alle Haushalte verschicken, um eine Initiative zu sammeln, weil sie einen Milliardär als Sponsor hat. Die anderen Parteien sind darauf angewiesen, die Unterschriften auf der Strasse zu sammeln. Wenn das von (SVP-nahen?) Polizisten verhindert wird, hat unsere direkte Demokratie ein ernsthaftes Problem. Antworten


Miklós Klaus Rózsa

15.08.2011, 17:25 Uhr
Melden 23 Empfehlung

Polizeistaatmethoden gegen politisch Missliebige. Einer Demokratie schlicht unwürdig.
Oder ist die Schweiz gar keine Demokratie mehr?
Antworten



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