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Der Reitschule drohen Zwangsmassnahmen

Von Wolf Röcken, Mirjam Messerli. Aktualisiert am 10.01.2012 14 Kommentare

Hält sich die Reitschule künftig nicht ans Gastgewerbegesetz, drohen ihr Zwangsmassnahmen bis hin zur Schliessung der Gastrobetriebe. Ein entsprechender Antrag der Stadt liegt beim Regierungsstatthalter.

  Nach wiederholten Verstössen gegen das Gastgewerbegesetz, drohen den Gastrobetrieben der Reitschule Sanktionen.

Nach wiederholten Verstössen gegen das Gastgewerbegesetz, drohen den Gastrobetrieben der Reitschule Sanktionen.
Bild: Urs Baumann

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Vorfälle und Anzeigen

Gegen den Gastrobetrieb Reitschule sind vom 1.Januar bis 21.November 2011 laut dem Gemeinderat über 80 Meldungen im Zusammenhang mit Lärm eingegangen. Zudem kam es im Jahr 2011 zu einer Reihe von Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft wegen Verstössen gegen das Gastgewerbegesetz.

Etwa wegen Nichtschliessen des Gastgewerbebetriebs zur Schliessungszeit; Missachten der Pflicht für Ruhe und Ordnung; Missachten von Auflagen der Betriebsbewilligung durch Zulassen von Konsumation im Freien nach der ordentlichen Terrassenschliessung; Abspielen von Musik im Freien; Gastwirtschaftsbetrieb in einem Raum, für den keine Bewilligung vorliegt, oder wegen Nachtruhestörung.

Auch aus den Vorjahren listet der Gemeinderat diverse Vorfälle auf. Ende 2008 etwa habe die Polizei aufgrund diverser Vorfälle einen Situationsbericht erstellt. Dieser zeigt, dass es von Mai bis Mitte August 2008 zu 39 Polizeieinsätzen bei der Reitschule wegen Lärmklagen kam und zu 72 übrigen Einsätzen. Bei 7 Einsätzen in diesem Zeitraum musste sich die Polizei zurückziehen, weil sie mit Flaschen und Steinen angegriffen wurde. Zu wie vielen Verfahren es wegen der Verstösse gekommen sei und wie diese geendet hätten, kann der Gemeinderat nicht abschliessend beantworten. Dem Polizeiinspektorat sei aber bekannt, dass je einmal eine Busse von 1000, 700 und 600 Franken verhängt worden sei.

Was möglich ist

Im kantonalen Gastgewerbegesetz ist festgehalten, was unter Verwaltungszwangsmassnahmen zu verstehen ist. Demnach kann das Polizeiinspektorat Folgendes verfügen:

Auflagen wie Schliessen von Fenstern oder das Beschränken der Verstärkerleistung;

Verbieten oder Einschränken des Alkoholausschanks;
Verbot von Unterhaltungs-
veranstaltungen;

Vorverlegen der Schliessungsstunde;

Beschränken des Angebots;

Besuch von Fachkursen;

Bereitstellen eines Ordnungsdienstes;

Einschränken oder Aufheben frei wählbarer Verlängerungen.

Seit mehreren Wochen diskutieren der Regierungsstatthalter, die Polizei und Vertreter der Stadt Bern über ein «koordiniertes Vorgehen der Behörden», um Probleme rund um die Reitschule zu lösen. Was im Detail besprochen wird, sagt niemand. «Zum jetzigen Zeitpunkt kann aus den Gesprächen der Arbeitsgruppe noch nichts kommuniziert werden», erklärte am Montag der städtische Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP).

Seit Montag ist aber klar, worum es im Kern geht: Regierungsstatthalter Christoph Lerch (SP) liegt ein Antrag vor auf Schliessung oder befristete Schliessung der Gastgewerbebetriebe in der Reitschule sowie weitere Verwaltungszwangsmassnahmen.

Ermahnungen nützten nichts

Das städtische Polizeiinspektorat stellte den Antrag auf Verwaltungszwangs-massnahmen am 15. November. Dies geht aus einer Antwort des Berner Gemeinderats auf eine dringliche Interpellation von FDP-Stadtrat Alexander Feuz hervor.

Das Polizeiinspektorat muss in der Stadt Bern überprüfen, ob das Gastgewerbegesetz eingehalten wird. Wird es missachtet, wird der fehlbare Betrieb ermahnt. So geschehen auch bei der Reitschule. «Fruchten die Ermahnungen nicht, stellen wir beim Regierungsstatthalter den Antrag auf Zwangsmassnahmen», erklärt der stellvertretende Polizeiinspektor Marc Heeb. Politisch ist das Polizeiinspektorat der Sicherheitsdirektion angegliedert. Für Sicherheitsdirektor Reto Nause ist der im November gestellte Antrag «der logische Vollzug des Gastgewerbegesetzes». Das Polizeiinspektorat habe gar nicht anders handeln können, nachdem in der Reitschule das Gastgewerbegesetz wiederholt missachtet worden sei und Ermahnungen keine Besserung gebracht hätten. Nause betont, dass die Zwangsmassnahmen aber bisher erst beantragt und nicht verfügt seien.

Mader verzichtete auf Zwang

Der Gemeinderat liefert in seiner Antwort eine Chronologie von mehreren Anträgen an das Statthalteramt. Ende 2008 etwa wandte sich der Gemeinderat wegen Lärmproblemen an die damalige Statthalterin Regula Mader (SP). Mader vermittelte im Auftrag der Stadt zwischen den Beteiligten, verzichtete aber auf Zwang. Im September 2009 ermahnte sie die Person, die für die Gastgewerbebetriebe der Reitschule die Bewilligung hat. Seit Ende 2010 ist die Gastrobewilligung auf eine andere Person ausgestellt. Doch es kam weiterhin regelmässig zu Reklamationen. Nach mehreren Vorfällen im Zeitraum von Februar bis März 2011 ermahnte Regierungsstatthalter Christoph Lerch die Gastrobetreiber erneut – und er kündete strengere Massnahmen an, wenn sich die Situation nicht bessern sollte. Schliesslich kam es zum Antrag des Polizeiinspektorats auf Verwaltungszwangsmassnahmen.

«Die Polizei hat Mühe»

In seiner Antwort auf den Vorstoss bestätigt der Gemeinderat weitere Probleme rund um die Sicherheit bei der Reitschule. So habe das Polizeiinspektorat nur vereinzelt selbstständig kontrollieren können – zum Schutz der eigenen Leute. Die meisten Kontrollen habe deshalb die Polizei gemacht. Zudem sei bekannt, dass selbst die Polizei zuweilen Mühe habe bei Einsätzen rund um die Reitschule.

Warum es trotz der Anträge bis heute zu keiner Schliessung der Gastrobetriebe der Reitschule gekommen sei, könne der Gemeinderat nicht beantworten. Dies sei Sache des Statthalters. Dieser müsse entscheiden, die Stadt habe dies umzusetzen.

Generell wollte FDP-Stadtrat Feuz im Vorstoss wissen, ob der Gemeinderat die Reitschule privilegiere. Dies sei klar nicht der Fall, steht in der Antwort: Die Reitschule werde wie jeder andere Gastrobetrieb behandelt. Dies zeige das Handeln des Polizeiinspektorats. (Berner Zeitung)

Erstellt: 10.01.2012, 07:00 Uhr

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14 Kommentare

Mario Imhof

10.01.2012, 09:30 Uhr
Melden 27 Empfehlung

Rechtsgleichheit kann nicht verhandelt werden. Das gilt auch im Falle der Reitschule. Andere Betriebe in der Stadt Bern wurden bereits wegen Kleinigkeiten mit Bussen und sogar mit Schliessung bestraft. Antworten


Tom weber

10.01.2012, 09:53 Uhr
Melden 21 Empfehlung

Den Laden schliessen, das einzig Richtige, anstatt für Steuertgelder den vermummten noch ein rückzugsort zu geben. Antworten



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