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Der Abfall der Wildcampierer ist geräumt

Von Jürg Spori. Aktualisiert am 13.12.2011 4 Kommentare

Jahrelang haben illegale Camper im Bremgartenwald gehaust und eine Müllhalde hinterlassen. Jetzt ist der Abfall entsorgt worden.

1/7 Gesäubert: Vier Männer haben in je sechs Stunden die 50 mal 50 Meter grosse Müllhalde geräumt.
Bild: Jürg Spori

   

Wilde Camper liessen sich während Jahren im Berner Bremgartenwald nieder. Illegal. Einer der Campingplätze befindet sich 500 Meter hinter der Autobahn, weit ab von Spazierwegen und Joggingrouten. Im Dickicht von Tannen, abgeschirmt durch Büsche und Sträucher.

Es waren hauptsächlich Randständige aus der Region Bern, welche hier ihre Zelte und Unterstände aufgebaut hatten. Dazu rammten sie grosse Äste und kleine Bäume in den Boden, legten auf Baustellen geklaute, rot-weisse Abschrankungslatten darüber und spannten Plastikplanen über diese. So fanden die Camper einigermassen Schutz vor dem Regen.

Im Wald gelebt

Die wilden Camper verliessen das Waldstück Anfang dieses Jahres. Sie hinterliessen auf einer Fläche von etwa 50 auf 50 Meter eine Müllhalde. Reihenweise gestohlene Einkaufswägeli, gefüllt mit leeren Bier- und Red-Bull-Dosen. Ausgerollte, zerlöcherte Schlafsäcke, Zelte und ein verrostetes Fahrrad ohne Pneus und Pedalen zurück. Die Waldbewohner haben hier nicht nur gehaust, sondern auch gekocht.

670 Kilo Abfall

Jetzt hat die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün den Kehricht weggeräumt. «Vier Angestellte haben je sechs Stunden benötigt, um den Abfall wegzuräumen», sagt Christian Jordi. Stellvertretender Chef der Abteilung Entsorgung und Recycling. Nach seinen Angaben wurden insgesamt 670 Kilo Abfall weggeführt und entsorgt.

Gesetzeslücke

Die Besitzerin des Bremgartenwaldes, die Burgergemeinde Bern, tolerierte die wilde Camperei und die Abfallberge nie. Wildhüter und Förster der Burgergemeinde Bern haben mit den wilden Campern jeweils das Gespräch gesucht und versucht, sie vom Weggehen zu überzeugen. Doch ohne Erfolg. Denn in der bernischen Gesetzgebung, insbesondere im Waldgesetz, gibt es eine Gesetzeslücke, welche die Wegweisung von wilden Campern nicht zulässt. Und eine Anzeige der Waldeigentümerin bei der Polizei hätte wegen der unklaren Rechtslage nichts gebracht. (Berner Zeitung)

Erstellt: 13.12.2011, 10:46 Uhr

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4 Kommentare

Peter Münger

13.12.2011, 10:52 Uhr
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doch auf mit dieser Gesetzeslücke. Ansonsten werde ich nie mehr einen Abfallsack bezahlen und meinen Müll im Wald entsorgen. So wegen der Gesetzeslücke. Es genügt einfach die Penner wegzuweisen da braucht es kein Gesetz. Die Stadt möchte in Riedbach sogar eine ganze Wohngruppe unterstützen. Mich würde auch einmal interessieren was ist mit der alten Deponie in der Nähe ? Antworten


Tinu Rösch

13.12.2011, 12:11 Uhr
Melden

Die Ratten haben das sinkende Schiff verlassen, und wer bezahlt den weggeräumten Abfall??? Wie immer die dummen Steuerzahler!! Antworten



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