Bundesgericht urteilt über Appenberger
Von Annatina Foppa . Aktualisiert am 16.05.2011 5 Kommentare
Artikel zum Thema
Urs Glauser von der Käserei Oberhünigen. (Bild: Hans Wüthrich)
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Vor zehn Minuten habe sie es von ihrem Anwalt erfahren, sagt Dora Glauser am Telefon: «Ich bin schockiert.» Familie Glauser, die in Oberhünigen die Dorfkäserei betreibt, muss vor Bundesgericht. Die Sortenorganisation Appenzeller Käse wittert eine Verwechslungsgefahr mit Glausers Appenber-ger Käse. Deswegen zieht die Organisation einen Entscheid des Innerrhoder Kantonsgericht vor die höchsten Schweizer Richter weiter.
Vor knapp zwei Monaten hatte das Innerrhoder Kantonsgericht die Klage gegen Glausers Appenberger abgewiesen. Zuvor war Appenzeller auch schon beim Institut für Geistiges Eigentum abgeblitzt. Nun soll das Bundesgericht entscheiden. «Wir wollen Klarheit», begründet Christoph Kempter, der Direktor der Sortenorganisation Appenzeller Käse, den Schritt.
Sorge ums Exportgeschäft
Bei der Klage gehe es Appenzeller Käse vor allem ums Geschäft im Ausland. 60 Prozent ihrer Produkte würden dort abgesetzt; ein wichtiger Markt. In der Schweiz sei Appenberger und Appenzeller für den Konsumenten gut zu unterscheiden. «Doch im Ausland ist die Verwechslungsgefahr zu gross», so Kempter.
Käser Urs Glauser kann die Sorgen ums Auslandgeschäft nicht nachvollziehen. Zwar wurden auch schon Produkte von ihm exportiert, aber: «Wir beliefern keine Grossverteiler, nur kleine Läden. Das ist unsere Philosophie.» Ist das etwa ein Kampf von David gegen Goliath? Davon distanziert sich Kempter vehement. «Wir sind kein Konzern», sagt er, «ich setze mich ein für die Interessen von ganz vielen Personen und Betrieben.» Der Appenzeller Käse werde nämlich in 63 Käsereien hergestellt. «Einige davon sind bedeutend kleiner als der Betrieb von Familie Glauser.»
Fragt man Kempter nach der Produktionsmenge von Appenzeller Käse, antwortet er: «Auf die Mengen kommt es sicher nicht an.» Es gehe bei diesem Zwist alleine um den Markenschutz.
Keinen Vergleich gefunden
Die Klägerin aus dem Appenzell und der Beklagte aus dem Emmental betonen, dass sie den Streit nie suchten. Glauser: «Wir haben unseren Käse nach dem lokalen Hotel und Ausflugsort benannt. Das hat nichts mit Appenzeller zu tun.» Kempter: «Wir haben von Anfang an eine Vergleichslösung gesucht.» Diese hätte aber ein Exportverbot be-inhaltet, sagt Glauser. Das hätte ihn wirtschaftlich zu stark eingeschränkt.
Unverständnis beim Käser
Einen Entscheid gegen seinen Hauskäse könnte Urs Glauser nicht verstehen: «Alle Leute geben mir recht. Wenn nur noch Juristen einen Entscheid verstehen – was bringt das?» Glauser betont immer wieder, er habe nichts Unrechtes getan.
Die Sortenorganisation Appenzeller Käse war 2002 schon einmal vor Bundesgericht. Und bekam recht. Damals wurde die gegnerische Marke «Appenzeller Natural» bei Milchprodukten für nichtig erklärt. (Berner Zeitung)
Erstellt: 16.05.2011, 09:59 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
5 Kommentare
Ja lieber Urs Glauser, verzichten sie beim Appenberger auf das "er" am Schluss und nenne ihn nur noch Appenberg Käse und ihr würdet wohl eine Einigung finden. Aber da sind wohl auf beiben Seiten sture Köpfe vorhanden. Wer trägt die Kosten, der Milchproduzent! Antworten
Region
Online-Wettbewerb
Jetzt mitmachen!: Gewinnen Sie einen Abend als Statist bei den Tellspielen Interlaken!
Remund führend in Werbetechnik
Kein Wunsch zu aufwendig, kein Format zu gross - Remund Werbetechnik löst jede Aufgabe mit modernster Technik.

Bitte warten




