Betrunkene sollen für Ausnüchterung selber bezahlen

Von Andrea Sommer. Aktualisiert am 16.03.2010 6 Kommentare

Ausnüchterungszellen für Koma-Trinker: Was Zürich seit letzter Woche hat, wünscht sich Grossrat Ruedi Löffel auch für Bern. Ein Anliegen, das auch der städtische Polizeidirektor unterstützt. Einzig das Inselspital ist skeptisch.

Teurer Ausgang: Bislang bezahlen die Krankenkassen für die Behandlung von Koma-Trinkern. Dies will die Politik nun ändern.

Michael Würtenberg

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Die Notaufnahme des Inselspitals behandelt immer mehr Koma-Trinker. Eine Patientengruppe, die nur schon deshalb personalintensiv ist, weil die Betrunkenen oft randalieren oder gar Ärzte und Pflegende tätlich angreifen. In Zürich kommen solche Patienten seit letztem Freitag nicht mehr in die Spitäler, sondern in die Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS). Dort werden sie von Sicherheits- und medizinischem Personal betreut. Und: Sie müssen die Kosten für ihre Behandlung selber bezahlen.

Verursacher sollen bezahlen

Eine Einrichtung, die auch für Bern wünschenswert wäre, findet der EVP-Grossrat Ruedi Löffel. Dies vor allem, weil so die Koma-Trinker die von ihnen verursachten Kosten selber tragen müssten. Auch hofft Löffel, dass eine ZAS die Notaufnahmen der Spitäler entlasten würde. Dass die Zürcher die Eltern minderjähriger Koma-Trinker verständigen und in die Pflicht nehmen, begrüsst der Grossrat ebenfalls. Der Arzt in der Notaufnahme dagegen muss sich an die Schweigepflicht halten, sofern der Patient ansprechbar ist.

Löffel will deshalb in der Fragestunde der laufenden Grossratssession vom kantonalen Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP) wissen, ob im Kanton Bern die rechtlichen Grundlagen vorhanden sind, um eine solche Ausnüchterungsstelle einzurichten. Zudem fragt Löffel, inwiefern eine ZAS die Notaufnahme des Inselspitals entlasten könnte.

In der Stadt Zürich ermöglichen das kantonale Polizeigesetz und eine Verordnung des Stadtrats eine Weiterverrechnung von Sicherheitskosten. «Wer vorsätzlich oder grobfahrlässig einen Polizeieinsatz auslöst, kann finanziell belangt werden», sagt Robert Soos, Sprecher des Polizeidepartements der Stadt Zürich. Die Rechnung könne gleich bar oder per Einzahlungsschein beglichen werden.

Nause für Zürcher Lösung

Auch im Kanton Bern ist es möglich, von der Polizei erbrachte Leistungen dem Verursacher zu belasten – falls dies die Gesetzgebung vorsieht. Regierungsrat Hans-Jürg Käser will der Fragestunde im Grossen Rat nicht vorgreifen und äusserte sich gestern nicht zu Löffels Forderung.

Unterstützung erhält Grossrat Ruedi Löffel vom städtischen Polizeidirektor Reto Nause (CVP). Auch er würde eine ZAS in Bern begrüssen. Es könne nicht angehen, so Nause, dass eine Minderheit von Koma-Trinkern so viele Kräfte binde. «Am Zürcher Beispiel gefällt mir, dass diese schwarzen Schafe zur Kasse gebeten werden.» Santésuisse, der Branchenverband der schweizerischen Krankenversicherer, wünscht sich ebenfalls mehr Ausnüchterungsstellen nach dem Zürcher Modell. «Dadurch gibt es eine Filterwirkung, und nicht jeder Koma-Trinker kommt gleich in die Notaufnahme», sagt Santésuisse-Sprecher Paul Rhyn. «Dies würde unsere Kosten senken.» Bei einer Einlieferung ins Spital übernehmen die Krankenkassen die Behandlungskosten.

Deren Höhe lässt sich allerdings nur schwer beziffern, weil die Diagnosen und damit die Kosten meist von Fall zu Fall variierten, erklärt Insel-Sprecher Markus Hächler. Beispielsweise dann, wenn Alkoholpatienten auch wegen Sturz- oder anderer Wunden behandelt werden müssten.

Beziffern lassen sich dagegen die Kosten der Berner Sanitätspolizei. Laut dem Kommandanten Peter Salzgeber kann der Transport eines Koma-Trinkers – je nachdem, wie lebensbedrohlich dessen Zustand ist – schnell einmal 950 Franken kosten. Kosten, welche die Sanitätspolizei den Betroffenen in Rechnung stellt. «In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Hälfte davon, allerdings nur bis maximal 500 Franken pro Jahr», so Salzgeber. Allein letztes Jahr verzeichnete die Sanitätspolizei der Stadt Bern 700 Einsätze für Koma-Trinker.

Intensive Überwachung

Einzig im Inselspital gibt es Bedenken gegenüber der Ausnüchterungsstelle. Für Aris Exadaktylos, leitender Arzt am Notfallzentrum, ist es sicherer, stark alkoholisierte Patienten ins Spital zu bringen. Dies, weil in solchen Fällen oft erst nach mehreren Stunden klar sei, dass die Patienten an einer Mischvergiftung, also Alkohol und weitere Drogen, litten. Auch innere Sturz- oder andere Verletzungen könnten erst mit Verzögerung deutlich werden. Deshalb sei bei solchen Patienten eine intensive medizinische Überwachung nötig, sagt Exadaktylos. «In einer Notaufnahme stehen dafür rund um die Uhr Fachärzte und die Intensivstation zur Verfügung.» (Berner Zeitung)

Erstellt: 16.03.2010, 10:56 Uhr

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6 Kommentare

Soraya Moana

16.03.2010, 10:46 Uhr
Melden

Gute Idee! Das wird solche Exzesse sofort unterbinden. Her mit der neuen Regelung - da bin ich sofort einverstanden. Antworten


rolf zürcher

16.03.2010, 09:39 Uhr
Melden

hier gilt ganz klar: verursacherprinzip!! zuviel wird heutzutage einfach bezahlt;irgenwer bezahlt ja immer in unserm "sozialstaat",die selbstverantwortung ist wird nicht mehr wahrgenommen.also gehts nur übers portemonnaie! Antworten



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