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Berner KV-Lehrer wegen Betrugs verurteilt – jetzt wird er entlassen

Von Adrian Kammer. Aktualisiert am 15.12.2011 13 Kommentare

Der 60-jährige Martin B. unterrichtet seit 10 Jahren an der Wirtschafts- und Kaderschule in Bern. Er wurde kürzlich in seiner deutschen Heimat zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Nun verliert er seine Stelle als Lehrer.

Hier unterrichtet Martin B.: Die Wirtschafts- und Kaderschule in Bern.

Hier unterrichtet Martin B.: Die Wirtschafts- und Kaderschule in Bern.
Bild: Edy Engeler

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Die Deutsche Zeitung «Giessener Allgemeine» schrieb am vergangenen Freitag, dass der 60-jährige Lehrer Martin B. vom Amtsgericht Wetzlar wegen Betrugs zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Die Strafe soll zur Bewährung ausgesetzt werden und zudem muss der Angeklagte eine Geldstrafe von 20'000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Ihm wird vom Deutschen Richter «Habgier» und eine «kriminelle Energie» vorgeworfen. Seit zehn Jahren unterrichtet Martin B. an der Wirtschafts- und Kaderschule (WKS) in Bern. Brisant: Unter anderem ist er dort Lehrer für Rechtskunde.

Bezog Geld aus drei Töpfen

B. wurde 1998 als Lehrer an der Theodor-Heuss-Schule im Mittelhessischen Wetzlar frühpensioniert und bezog danach eine Rente. 2001 nahm er seine Tätigkeit an der WKS in Bern auf, ohne dies in seiner Heimat Hessen anzugeben. Der Angeklagte wurde letzten Donnerstag wegen falschen Angaben zu seinem Gesundheitszustand bei der Berufsunfähigkeitsversicherung in Deutschland verurteilt. Insgesamt hatte B. 90'000 Euro von der Versicherung erhalten. Das Unternehmen fordert das Geld nun von B. zurück.

Über eine gewisse Zeit hatte der Lehrer sogar aus drei Quellen Geld bezogen: Zusätzlich zu seiner Frühpension kassierte er monatlich 1000 Euro von der Versicherung und erhielt seinen Schweizer Monatslohn von 9200 Franken netto.

Sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Das Urteil wird für die Anstellung von B. bei der WKS Konsequenzen haben. Wie der Direktor WKS KV Bildung, Christian Vifian, gegenüber Bernerzeitung.ch/Newsnet sagt, will die Schule das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung auflösen. Die Schulleitung musste das Gerichtsurteil abwarten, da bis anhin die Unschuldsvermutung galt. Die Art der Trennung ist noch nicht klar und hängt von B. ab. Doch seien die Gründe für eine Kündigung laut Vifian so schwerwiegend, dass es auch zu einer fristlosen Entlassung kommen könnte.

«Zum Zeitpunkt der Anstellung herrschte ein Mangel an Lehrkräften und Martin B. war von seinen Kompetenzen her für die Stelle qualifiziert», sagt Vifian, welcher damals jedoch noch nicht seine jetzige Funktion ausübte. Bei 500 Angestellten sei eine genaue Prüfung der Vergangenheit Einzelner schwierig, so Vifian. Die Schule wurde erst durch den Medienansturm im Jahr 2006 auf die Sachlage aufmerksam. Die unterschiedliche Rechtslage in Deutschland habe die Einschätzung der Situation zusätzlich erschwert.

(Bernerzeitung.ch/Newsnet)

Erstellt: 15.12.2011, 16:37 Uhr

13

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13 Kommentare

Chris Huber

15.12.2011, 18:29 Uhr
Melden 13 Empfehlung

Zum Glück gibt es die Personenfreizügikeit. Sonst könnten wir keine solchen Fachkräfte bei uns beschäftigen.-Ironie aus- Antworten


Mike Kaufmann

15.12.2011, 17:06 Uhr
Melden 12 Empfehlung

was glauben sie alle warum soviele Deutsche in die Schweiz kommen.Wegen der Arbeit? sicher nicht. Zu 95% der Deutschen die in der Schweiz arbeiten haben nähmlich Schufa einträge. Das bedeutet, keine arbeit, keine wohnung gar nichts ! Darum sollen Deutsche die in der Schweiz arbeiten wollen einen SCHUFA vorweisen, beglaubigt von der Schweizer Botschaft !! Antworten



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