Ausländer sollen künftig mitreden
Von Christoph Aebischer. Aktualisiert am 03.12.2011 7 Kommentare
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Noch nie genutzt
2008 nahm das Burgdorfer Stimmvolk einen Ausländerantrag, wie ihn nun die Stadt Bern vorbereitet, sehr deutlich an. Stadtpräsidentin Elisabeth Zäch (SP) wusste zwar darum, aber ob jemals ein solcher Antrag ins Parlament getragen wurde, war ihr nicht bekannt. Sie musste sich zuerst schlaumachen, und tatsächlich: «Bis jetzt wurde noch kein einziger solcher Antrag gestellt», sagte sie. Allfällige Ängste vor einem politischen Einbezug von Ausländern sind für sie nicht nachvollziehbar. «Eigentlich ist es doch eine Chance, von einer Bevölkerungsgruppe, die kaum über offizielle Kanäle verfügt, etwas zu erfahren», gibt sie zu bedenken. Eventuell sei aber eine kleine Stadt wie Burgdorf nicht mit einer Stadt wie Bern vergleichbar, weil dort Ausländerorganisationen besser vernetzt seien.
Das Instrument ist in Burgdorf ziemlich simpel gehalten: Ein von 30 Personen (ab 14 Jahren) unterzeichnetes Anliegen wird im Parlament wie ein politischer Vorstoss von gewählten Mitgliedern behandelt.
In Bern dürfen Ausländerinnen und Ausländer im Stadtrat Anträge stellen, sofern sie 30 Gleichgesinnte finden. So will es der Stadtrat. Und schon ging das Gespenst der Antragsflut um: Jetzt kommt der Italienerclub mit dem Wunsch für eine Gelateria, die ausländische Rasergang mit dem Antrag auf Ausschaffungsstopp, und die normale Arbeit bleibt liegen: «Dann müssen wir uns wieder mindestens jede Woche treffen und nicht bloss alle 14 Tage», warnte FDP-Stadträtin Jacqueline Gafner am Donnerstagabend. Die SVP lief Sturm gegen die Motion von SP und Grünem Bündnis. Roland Jakob pochte darauf, dass politische Mitwirkung an die Einbürgerung gekoppelt bleibt. Doch die Motion wurde mit 40 Ja- gegen 27 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung überwiesen.
Patricia Mordasini (SP) warb mit ihrer eigenen Geschichte dafür. Sie sei mit 18 Jahren in Burgdorf eingebürgert worden. So was könne bis 12 Jahre dauern. Seit 2009 kennt die Stadt Burgdorf das Antragsrecht für Ausländer (vergleiche Box). Es sei an der Zeit, nachzuziehen.
Berner waren für Mitsprache
Die Motionäre Cristina Anliker-Mansour (GB) und Guglielmo Grossi (SP) begründeten ihren Vorstoss unter anderem damit, dass die Stadtberner die kantonale Initiative «Zäme läbe – zäme stimme» im September 2010 angenommen hatten, im Kanton blieb sie aber chancenlos und wurde mit 71 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Das kommunale Stimm- und Wahlrecht bleibt also auch Ausländern mit Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (Ausweis C und B) in der Stadt Bern verwehrt. Der Meinung der Stadtberner soll nun wenigstens in einem bescheidenen Schritt entsprochen und politische Partizipation für Ausländer via Antragsrecht ermöglicht werden.
Stadtschreiber Jürg Wichtermann weiss noch nicht, wie ein solches Antragsrecht genau aussehen könnte. «Wir haben bis jetzt nur abgeklärt, ob es grundsätzlich möglich ist.» Bei der Umsetzung hat der Gemeinderat relativ freie Hand. Zwar ist das Instrument in der Motion ziemlich detailliert umschrieben. Sie geht davon aus, dass 30 Unterschriften genügen, um ein Anliegen dem Stadtrat zu unterbreiten. Der Antrag sei dann analog zu einem Stadtratsvorstoss zu behandeln. Falls der Stadtrat diesem Antrag zustimmt, müsste also der Gemeinderat die Umsetzung anpacken. Ein ähnliches Recht haben heute schon minderjährige Jugendliche in der Stadt Bern. «Pro Jahr behandelt der Stadtrat etwa eine Handvoll solcher Anliegen», weiss Wichtermann. Er geht davon aus, dass auch das Antragsrecht für Ausländerinnen und Ausländer in der Gemeindeordnung verankert werden müsste. Bevor das Instrument eingeführt werden kann, ist deshalb wohl eine Volksabstimmung über ein neues Reglement notwendig.
Höhe der Hürde
«Das Antragsrecht soll so ausgestaltet werden, dass es nicht zur befürchteten Antragsflut kommt», betont Wichtermann. Als «Filter» könnte die Schwelle der verlangten Unterschriften erhöht werden. Weiter sei auch ein eingeschränkter Geltungsbereich denkbar. Allenfalls würde eine vorberatende Kommission entscheiden, ob das Geschäft traktandiert werde.
Der Einwand, dass nun Ausländer gegenüber Schweizern bevorteilt werden, lässt Wichtermann nicht gelten. «Schweizer haben mit ihren direkten Volksrechten die Möglichkeit, Parlamentsentscheide zu kippen.» Das Antragsrecht beschränke sich darauf, ein Anliegen vorzubringen. «Wie und wie lange sich der Stadtrat damit beschäftigt, ist aber allein ihm überlassen.» (Berner Zeitung)
Erstellt: 03.12.2011, 09:14 Uhr
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7 Kommentare
Nur zwei Fragen. Um wieviel Vollzeitstellen und zu welchen Kosten wird die Stadtverwaltung mit SP-Experten ausgebaut um diese zusätzliche Arbeit mit der gebotenen Gemütlichkeit möglichst aufwendig nicht zu erledigen? Welches Amt mit wieviel neuen Vollzeitstellen behandelt danach die Rekurse? Antworten
Sollten die Stadtberner Stimmberechtigten dereinst grünes Licht für das neue Instrument geben, wird man sich als Bürger/in mit Schweizer Pass den beschwerlichen Umweg über eine Wahl in den Stadtrat künftig sparen können, um im Parlament mitreden zu können, sofern der eigene Freundes- und Bekanntenkreis genügend multikulturell zusammengesetzt ist, was bei den meisten von uns der Fall sein dürfte. Antworten
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