Region
Unterstützte dürfen Auto haben
Der Zollikofer Sozialhilfebezüger darf seinen zwölfjährigen Opel-Vectra behalten. Der Berner Regierungsstatthalter Christoph Lerch hat gemäss dem «Bund» eine Beschwerde des Opel-Fahrers gegen die Gemeinde Zollikofen gutgeheissen. Der Mann braucht das Auto nicht zum Arbeiten, sondern unter anderem für sein Hobby Jodeln. Der Zollikofer Sozialdienst hatte ihn mehrmals aufgefordert, die Nummernschilder abzugeben. Als er sich weigerte, kürzte die Gemeinde die Sozialhilfe. Der Autofahrer beschwerte sich daraufhin erfolgreich beim Statthalter.
Vom Mund absparen
Wenn das Auto mit dem sogenannten Grundbedarf finanziert werden könne, liege «keine pflichtwidrige Verwendung von Sozialhilfegeldern vor», begründete der Regierungsstatthalter den Entscheid. Übersetzt: Wenn er alles Nötige bezahlt und sich das Auto vom Mund abspart, darf er das geliebte Fahrzeug behalten.
Auch für Alleinerziehende
Die Gemeinde muss ihm nun die Kosten für die Beschwerde bezahlen. Ferner hat sie ihm die seit Februar verfügten Kürzungen zurückzuerstatten. Zollikofen kann den Beschluss beim Verwaltungsgericht anfechten. «Wir prüfen, ob wir rekurrieren sollen», sagt Urs Teuscher, der Leiter der Zollikofer Sozialdienste. Seine Mitarbeitenden würden Autos nur unter Bedingungen tolerieren. Teuscher nennt ärztlich attestierte Gehbehinderungen. Ein Auto haben dürfen weiter Leute, die das Fahrzeug für ihren Erwerb brauchen. Im eigenen Auto pendeln können sie, wenn sie zu ungewöhnlichen Zeiten arbeiten oder die Fahrt zur Arbeit sonst zu lang dauert.
Gemeinde zahlt oft mit
Urs Teuscher erwähnt auch berufstätige Alleinerziehende: Können sie ihre Kinder sonst nicht angemessen betreuen, gestatte der Sozialdienst, dass sie ein Auto besitzen. In all diesen Fällen toleriert die Gemeinde das Fahrzeug nicht nur, sondern beteiligt sich auch an den Autokosten. (pst/BZ/)
Erstellt: 20.08.2010, 00:32 Uhr
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