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Die EVP ist sauer

Aktualisiert am 21.09.2011

SteuernDie EVP des Kantons Bern empört sich über die Berner Regierung. Denn diese will nicht, dass Spenden an Freikirchen von den Steuern abgezogen werden können. Die Argumentation zeuge von «Ignoranz», kritisiert die EVP.

Der EVP-Grossrat Hans Kipfer (Thun) ist bei der Berner Regierung abgeblitzt. Mit einer Motion will er dafür sorgen, dass Spenden an Freikirchen von den Steuern abgezogen werden können. Bis 2001 sei dies zu 100 Prozent möglich gewesen, mit der Einführung des neuen Steuergesetzes nur noch zu 50 Prozent. Dann kam das eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz, und die Praxis änderte erneut. Seit ein paar Jahren sind Spenden an religiöse Organisationen nicht mehr abzugsberechtigt. Kipfer möchte das ändern, weil freikirchliche Organisationen ein hohes soziales Engagement leisteten. Er denke etwa an Jugendarbeit, Quartiertreffs oder Mittagstische. Nur dank Spenden sei diese ehrenamtliche Tätigkeit möglich, gibt er zu bedenken.

«Nicht uneigennützig»

Doch die Regierung lehnt den Spendenabzug bei Freikirchen ab. Sie schreibt: «Soweit sich diese Organisationen mit Tätigkeiten im Allgemeininteresse befassen, liegt das Motiv für das Handeln regelmässig in der Verbreitung der eigenen Glaubensrichtung und der Gewinnung neuer Mitglieder.» Es fehle an der «Uneigennützigkeit». Die EVP reagiert erzürnt auf die «unverantwortliche Unterstellung und Ignoranz», die der regierungsrätlichen These zugrunde liege. «Der Regierungsrat verkennt völlig, dass Freikirchen () den Menschen als wertvolles Gegenüber betrachten und nicht als Objekt der Manipulation anschauen», wehrt sich die Partei. «Wir wollen nicht Mitglieder gewinnen oder Leute bekehren», doppelt Kipfer nach.

Bekannter Knackpunkt

Michael Marti, Projektleiter der Studie «Finanzanalyse Kirche» des nationalen Forschungsprogramms, kennt die Diskussion, die nun zwischen der EVP und der Berner Regierung geführt wird. «Landeskirchen und Freikirchen machen Angebote im gleichen Bereich. Der Knackpunkt ist, ob sie diese auch in der gleichen Art anbieten.» Eine Antwort lieferten die mit der Studie betrauten Ökonomen zu diesem Aspekt nicht. Sie hielten aber fest: «Was die Finanzierung betrifft, sind die Landeskirchen privilegiert.»

Die Motion kommt im November in den Grossen Rat.

Susanne Graf>

Erstellt: 21.09.2011, 00:32 Uhr

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