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Weshalb wurde das Haus nicht mit Tränengas eingenebelt?

Von Stefan Hohler. Aktualisiert am 11.09.2010 16 Kommentare

Die Berner Polizei gerät unter Druck und wird kritisiert, weil sie Peter Hans Kneubühl immer noch nicht gefasst hat.

Schwer bewaffnet und machtlos: Polizisten bewachten am Freitagnachmittag das Bieler Linde-Quartier, in dem das Haus des Flüchtigen steht.

Schwer bewaffnet und machtlos: Polizisten bewachten am Freitagnachmittag das Bieler Linde-Quartier, in dem das Haus des Flüchtigen steht.
Bild: Keystone

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Der Fall Kneubühl

Der Fall Kneubühl
Die Kantonspolizei Bern suchte während Tagen nach dem Rentner Peter Hans Kneubühl, der einem Polizisten ins Gesicht schoss.

Klare Regeln für Waffengebrauch

Wann Polizisten auf einen Amokläufer schiessen dürfen, ist klar geregelt. So darf bei einer unmittelbaren grossen Bedrohung ein Polizist selber entscheiden, ob er schiesst oder nicht. Eine solche Notwehrsituation sei etwa gegeben, wenn sich ein Polizist und ein Angreifer nahe gegenüberstünden, sagt Pascal Lüthi, stellvertretender Kommandant der Neuenburger Polizei. Notwehrsituationen gebe es auch ohne unmittelbare Bedrohung – etwa bei der Abriegelung eines Quartiers oder im Verlauf einer Geiselnahme. Besteht keine unmittelbare Bedrohung, muss der Einsatzleiter den Polizisten zuvor die Bewilligung zu einer allfälligen Schussabgabe geben. Nicht in Notwehr handeln dürfen Polizisten, wenn sich eine zuvor bedrohliche Situation beruhigt hat und nur noch eine mögliche Gefahr besteht.

Zu einem finalen Rettungsschuss kam es in der Schweiz erst einmal: 2000 wurde in Chur ein Amokläufer mit einem gezielten Schuss getötet. Er hatte über Stunden 35 Schüsse abgegeben. Zwei Polizisten wurden verletzt. Den Befehl zum finalen Rettungsschuss gab Polizeikommandant Markus Reinhardt. Er stand deswegen später vor Gericht, wurde aber vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen. Anfang Jahr beging Reinhardt Selbstmord.

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Nach dem «Drama von Biel» stellt sich die Frage: Wie war es möglich, dass der 67-jährige Peter Hans Kneubühl flüchten konnte, obwohl sein Haus von der Schweizer Polizei-Elite umstellt war? Nachdem in der Wohnung des Manns bereits am Mittwochabend um 22.30 Uhr zwei Detonationen zu hören waren – möglicherweise Schüsse –, eskalierte die Situation um 23 Uhr, als der Mann einen Schuss in Richtung eines Polizisten abgab, ihn aber nicht traf. Am frühen Donnerstagmorgen um 1 Uhr versuchte Kneubühl zu fliehen. Er trat plötzlich aus dem Haus und schoss ohne Vorwarnung auf die Polizisten. Dabei verletzte er ein Mitglied der Spezialeinheit Enzian der Berner Kantonspolizei aus nächster Nähe am Kopf, obschon der Mann einen Helm trug.

«Spätestens dann hätte man ins Haus eine Tränengaspetarde werfen und es einnebeln sollen», sagt ein nicht namentlich genannt sein wollender Fachmann. Die Berner Kantonspolizei umzingelte das Haus in der Folge noch bis zum Mittag, obwohl der Mann bereits nach der nächtlichen Schussabgabe unerkannt geflohen war.

Fehlende Beleuchtungsmittel

Gemäss François Gaudy, Chef der Regionalpolizei Seeland/Berner Jura wollte man das Haus nicht stürmen, weil man befürchtete, dass der Täter über «Waffen verfüge, die ein Haus hochgehen lassen». Auch die von Gaudy erwähnte Dunkelheit lässt der erwähnte Fachmann nicht gelten. Es gebe Beleuchtungsmittel, um die Umgebung des Hauses nachts taghell zu machen.

Dass der Mann entkommen konnte, liege weder an den Einsatzmitteln noch an der Ausbildung der Elitepolizisten, sondern an der Einsatzleitung, sagt der Experte. Die gut geschulten Spezialeinheiten, vor allem der grossen Kantone wie Bern, Zürich oder Genf, müssten einen Vergleich mit ausländischen Polizeitruppen nicht scheuen. Auch die Waffen seien auf dem neusten Stand.

Der finale Todesschuss

Im Zusammenhang mit der Schiesserei wird auch die Frage nach dem sogenannten finalen Todesschuss diskutiert. Wie Gaudy sagte, soll es bei der Fahndung nach dem Schützen möglichst keine Toten geben: «Doch diese Doktrin hat ihre Grenzen.» Die Polizei müsse allenfalls ihre Massstäbe ändern und sich verteidigen, wenn sie angegriffen werde. Zu Einsatzbefehlen wollte sich Gaudy aus taktischen Gründen nicht äussern.

Für den Zürcher Staatsanwalt Jürg Vollenweider, der im Auftrag der Bündner Behörden den gezielten Todesschuss auf einen Amokläufer im Jahr 2000 untersucht hatte, ist er dann zulässig, «wenn er sich gegen einen unmittelbar drohenden Angriff gegen Leib und Leben richtet». Dabei müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft sein. Zum konkreten Fall in Biel will Vollenweider sich aber nicht äussern. Er erwähnt aber, dass ein gewalttätiger Schütze auch dann noch gefährlich sein könne, wenn er «nur» angeschossen werde. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 11.09.2010, 06:12 Uhr

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16 Kommentare

Charles Dupond

11.09.2010, 04:23 Uhr
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Im Kader der Kapo Bern fehlt jetzt nur noch ein emeritierter Strafrechtsprofessor, der aus seinem Elfenbeinturm eine Kampfsituation bei Nacht und Nebel, wo es nur noch heisst "Du oder Ich", mit einem Praezisionsschiessen auf dem Schiessstand verwechselt. Er wuerde die juristischen oder gar politischen Quereinsteiger, die es weder zu einem Richter- noch Professorentron gebracht haben "bestens" erga Antworten


Thomas Schillmeier

11.09.2010, 07:32 Uhr
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An alle beteiligten Polizeibeamten. Bleibt ruhig, Jungs !!! Nur keine Hektik. Irgendwann macht er einen Fehler und dann habt ihr ihn. Ich hoffe, dass die ganze Sache unblutig zu Ende gebracht wird. Der schwer verletzte Polizist tut mir leid. Hoffentlich kommt er durch. Antworten



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