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Pfadi-Unfall: «Schiesspulver kann jeder kaufen»

Von Lorenz Schmid. Aktualisiert am 24.11.2008 16 Kommentare

Der Sprengstoffunfall bei der Pfadi Andelfingen ereignete sich mit einem selbst gebauten Sprengsatz und Schiesspulver. Die Zutaten dafür sind in der Schweiz leicht erhältlich – auch für Jugendliche.

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Das Sprengstoffgesetz

Feuerwerk wird in der Schweiz in vier Kategorien eingeteilt. Die Klassen 1 und 2 fallen dabei noch unter «Spielzeug» und dürfen auch von Minderjährigen gekauft werden. Für die Klasse drei und vier ist ein Verkaufsprotokoll Pflicht. Darunter fallen grosse Raketen sowie die so genannten Batterien, die aus einer Vielzahl von Raketen bestehen. Die Anpassung an EU-Gesetze bringt ab 2010 eine Ausweispflicht für die Klasse 4 mit sich. Wer Feuerwerk dieser Klasse abbrennen will, muss dafür einen eintägigen Kurs mit Prüfung besuchen.

Schiesspulver ist ab 18 mit gutem Leumund in Waffengeschäften erhältlich. Für spezialisiertes Sprengpulver und andere Sprengstoffe ist ein Sprengausweis und ein Erwerbsschein erforderlich.

Bei einem tragischen Unfall mit einem selbst gebauten Sprengsatz kam am Samstag in Andelfingen ein 16-Jähriger ums Leben. Sein 18-jähriger Kollege wurde schwer verletzt. Die beiden wollten mit dem Sprengsatz ihre Kollegen an einer Pfadi-Nachtübung überraschen.

Wer über 18 ist, kann Schwarzpulver kaufen

Wer Schwarzpulver erwerben will, muss laut Sprengstoffexperte Remi Müller über 18 sein und über einen guten Leumund verfügen. Unter diesen Voraussetzungen kann grundsätzlich jeder in einem Waffengeschäft so genanntes Schiesspulver kaufen. Der Preis für ein Kilogramm beträgt je nach Menge rund 120 Franken.

«Der Waffenhändler hat dabei aber noch einen Ermessenspielraum, wem er Schiesspulver abgibt», so Müller. Das heisst, dass der Händler die Abgabe von Schiesspulver verweigern kann, wenn er beim Käufer einen unsachgemässen Umgang damit vermutet. Sprengpulver, welches grobkörniger als Schiesspulver ist, kann indes nur mit einem Sprengausweis und einem Erwerbsschein bezogen werden. Bei beiden Pulversorten ist eine Weitergabe an Dritte nicht erlaubt.

«Ich glaube nicht, dass die Jugendlichen das Pulver von jemandem erhalten haben»

«Ich glaube nicht, dass die Jugendlichen in Andelfingen das Pulver von einem Profi erhalten haben», sagt Müller. Entweder konnte es der 18-Jährige bereits selbst kaufen, oder die beiden behalfen sich mit anderen Mitteln: Jugendlichen, die noch kein Pulver kaufen dürfen, bleibt oft nur die Möglichkeit, frei zu kaufendes Feuerwerk aufzubrechen und das darin enthaltene Pulver zu verwenden. Anleitungen dazu und zum Bau von Böllern und Sprengsätzen finden sich im Internet.

Detonation wegen statischer Entladung?

«Ich denke nicht, das die beiden etwas Kompliziertes bauen wollten», sagt Müller. Die Detonation könnte mittels eines Zünders, einer Zündschnur oder durch eine statische Entladung erfolgt sein. «Bei Schwarzpulver reicht es zur Zündung, dass sich eine statische Ladung entlädt.» Das kann von ungeeignetem Kunststoff oder auch von Kleidungsstücken aus Kunstfasern ausgehen.

Der Handel und Erwerb von Sprengmitteln wird in den kommenden Jahren an das EU-Gesetz angeglichen. Die Umsetzung erfolgt ab 2010, etwa zwei Jahre später wird eine generelle Ausweispflicht gelten (siehe Infobox). (Bernerzeitung.ch/Newsnet)

Erstellt: 24.11.2008, 12:55 Uhr

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16 Kommentare

Johannes Wicki

24.11.2008, 12:40 Uhr
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Was nützt denn die Alterslimite? Viele Eltern kaufen grosse Feuerwerkskörper und überlassen sie nachher den Kindern. Es ist eigentlich erstaunlich, wie wenig Unfälle passieren. Es ist aber nur eine Frage der Zeit, bis mal was ganz Schlimmes passiert. Wer trägt dann die Verantwortung? Besser wäre, den freien Feuerwerksverkauf ganz einzustellen und dieses Metier nur noch den Profis überlassen. Antworten


Hans I.

24.11.2008, 12:45 Uhr
Melden

Das ist halt nun einmal in der Schweiz, wenn jemand fischen will, wohlverstanden als Hobby, muss er eine Prüfung machen, Schwarzpulver kann man offenbar immer noch einfach so kaufen. Antworten



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