So kam die Wende für Jörg Kachelmann

Von Thomas Knellwolf, Mannheim. Aktualisiert am 03.09.2010 36 Kommentare

Der TV-Moderator durfte das Gefängnis verlassen, weil die Richter der Klägerin weniger Glauben schenken als ihm.

1/6 Jörg Kachelmann verlässt am 29. Juli 2010 um 13.35 Uhr das Gefängnis in Mannheim.
Bild: Reuters

   

Im weissen langärmligen Leibchen und mit einer gesunden Bräune im Gesicht trat Jörg Kachelmann gestern am frühen Nachmittag aus der Justizvollzugsanstalt Mannheim in die Freiheit. Über vier Monate hatte er hinter Gittern verbracht, weil ihm eine seiner ehemaligen Partnerinnen vorwirft, er habe sie vergewaltigt.

Von einem Gefängniswärter verabschiedete sich der Wetter-Präsentator aus Schaffhausen mit einer Umarmung. Rasiert und frisiert, zufrieden und zuversichtlich dreinblickend stellte er sich den Kameras. Die Sonne schien, und Jörg Kachelmann tat, wie ihm seine Berater geheissen hatten: Er verschmähte die dargebotenen Mikrofone und sagte kein Wort. An seiner Stelle redete Strafverteidiger Reinhard Birkenstock. Kachelmanns wichtigster juristischer Beistand bedankte sich artig bei allen, die seinen Mandanten und die Verteidigung «auf dieser harten Strecke der ungerechten Haft und der persönlichen Verunglimpfungen unterstützt haben». «Besonderer Dank» gebühre «allen Sachverständigen, deren Gutachten die Wahrheit ans Licht gebracht haben, und denjenigen Kolleginnen und Kollegen, die die Verteidigung aktiv unterstützt haben».

Keine Fluchtgefahr

Auch Kachelmann weiss, dass er ihnen seine zumindest vorübergehende Freiheit zu verdanken hat. Des Schweizers Juristenschar hat gestern ihren ersten Grosserfolg in der Sache feiern können. Die Haftlassung könnte gleichzeitig die definitive Wende im Verfahren bedeuten. Sicherlich ist sie keine sechs Wochen vor dem anberaumten, aber nicht mehr sicheren Prozessauftakt eine herbe Niederlage für die Mannheimer Staatsanwaltschaft. Anders als die Anklagebehörde findet das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass «im derzeitigen Stadium des Verfahrens kein dringender Tatverdacht mehr bestehe». Es bleibt ein «hinreichender Tatverdacht».

In den Augen der Richter besteht auch keine Fluchtgefahr. Gemäss TA-Recherchen hatte Kachelmann am vergangenen Montag in einer Erklärung versichert, er werde sich der Hauptverhandlung stellen. Dort wolle er zu seinen «Lebensführungsfehlern» stehen und um seine Rehabilitierung kämpfen.

Lüge drei Mal wiederholt

In ihrem gestrigen Beschluss, der dem «Tages-Anzeiger» vorliegt, folgen die Richter weitgehend den Argumenten der Verteidigung des 52-Jährigen. Eingangs heisst es noch, es stehe «Aussage gegen Aussage». Doch auf der vorletzten Seite ist die Rede von der Konstellation «Aussage gegen Aussage eines nur teilweise glaubwürdigen Zeugen». Dazwischen führen die Richter aus, wie die «einzige Belastungszeugin», also das mutmassliche Opfer, «falsche Angaben gemacht» hat: Dies tat die Radiomoderatorin bereits, als sie Anzeige erstattete. Sie stellte die Vorgeschichte ihrer folgenschweren letzten Nacht mit Kachelmann falsch dar.

Die Frau aus Schwetzingen bei Mannheim wiederholte – so steht es im 14-seitigen Beschluss – ihre Lüge dreimal bei Einvernahmen und auch mehrfach gegenüber ihrem Therapeuten. Sie gab vor, sie habe am Nachmittag des verhängnisvollen 9. Februar 2010 «in ihrem Briefkasten einen anonymen Brief zusammen mit einer Ablichtung von zwei vom September datierenden Flugtickets» vorgefunden. Die Tickets hätten auf den Angeklagten und eine andere Frau gelautet. In Tat und Wahrheit hatte sie den Brief eigenhändig gefälscht und der möglichen Nebenbuhlerin auf dem Ticket unter falschem Namen über Facebook bereits Monate früher nachspioniert. Die Unwahrheiten gab sie erst zu, als ihr die Ermittler «einen eindringlichen Vorhalt» machten.

Opfer erinnert sich nur an wenige Details

Die «Brieflüge» – wie es die Karlsruher Richter in Anführungszeichen nennen – «erschüttert zweifellos die Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin, wie sie selbst weiss». Der 3. Strafsenat findet, die Frau habe damit «ein nicht unbeachtliches Fantasie- und Beharrungsvermögen unter Beweis gestellt». Ihre Unwahrheiten verteidigte sie nach der Aufdeckung mit dem Argument, sie habe Angst gehabt, dass ihr die Justizbehörden nicht glaubten.

Eine entscheidende Rolle bei Kachelmanns Freilassung spielt ein Gutachten der Aussagepsychologin Luise Greuel. Die gemäss den Richtern «überzeugende aussagepsychologische Begutachtung» der Bremer Psychologin weist erhebliche Mängel in der Aussage der Klägerin nach, was «logische Konsistenz, Detaillierung, Konstanz und Strukturgleichheit» betrifft. Das mutmassliche Opfer kann sich nur an ungewöhnlich wenige Details der angeblichen Vergewaltigung erinnern. Die Staatsanwälte führen dies auf eine posttraumatische Belastungsstörung zurück, hervorgerufen durch die Tat. Für Gutachterin Greuel, die Verteidigung und die Richter ist es aber auch plausibel, dass die eher verschlossene Frau durch ihre Enttäuschung über Kachelmann traumatisiert sei. Entscheidend im Strafprozess könnte ein Obergutachten sein, das noch in Arbeit ist.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 29.07.2010, 23:17 Uhr

36

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

36 Kommentare

Heinz Martin

30.07.2010, 07:40 Uhr
Melden

Hurra ist Kachelmann frei! Es müssen folgende Personen bestraft werden: die Staatsanwaltschaft Mannheim, welche dies so sehr medial aufgebauscht hat und die Medienhäuser selber, welche OHNE KLAGE mit VORVERURTEILUNGEN um sich schrieben!!! DIES ist der Skandal--die Lüge der Klägerin ist egal. Antworten


Heiner Müller

30.07.2010, 07:41 Uhr
Melden

Wir alle wissen nicht, was passiert ist. Nur etwas wissen wir: Der Himmel behüte uns vor verkniffenen, verbissenen, frustrierten, verklemmten, karrieregeilen Staatsanwälten und -innen, die sich, erfüllt vom Neid über jemanden, der offener und lockerer und erfolgreicher ist, mit Tunnelblick auf einen Fall oder einen "Fall" stürzen. Sie sind eine Schande für den Staat. (Das ist allgemein gemeint.) Antworten



Panorama

Populär auf Facebook Privatsphäre

Meistgelesen in der Rubrik Panorama

Umfrage

Waren Sie schon mal in einem Pfingstlager?