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SP-Vizepräsident Wermuth verurteilt

Aktualisiert am 18.02.2010 6 Kommentare

SP-Vizepräsident und Juso-Chef Cédric Wermuth ist wegen Hausfriedensbruchs vom Bezirksamt Baden AG zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden.

Bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen: Cédric Wermuth.

Bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen: Cédric Wermuth. (Bild: Keystone)

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Wermuth war im Januar 2009 an einer Besetzungsaktion zweier stillgelegter Badener Hotels beteiligt. Das Bezirksamt verhängte gegen den 24-Jährigen eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen und eine Busse von 300 Franken. Dies sagte Untersuchungsrichterin Vivien Sandmeyer am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bezirksgericht Baden weitergezogen werden.

Wermuth sagte auf Anfrage, er sei vom Strafbefehl «überrascht». Die 20 Tagessätze, die zu einem Eintrag ins Strafregister führen würden, seien «völlig überrissen und in keinem Verhältnis». Die Juso werde es sich gut überlegen, ob sie die Urteile weiterziehen wolle. Die Partei will kommende Woche an einer Medienkonferenz über das weitere Vorgehen informieren.

Juso-Präsident Wermuth gehört seit Oktober 2008 dem fünf Mitglieder zählenden Vizepräsidium der SP Schweiz an. Der Student und Juso-Chef ist auch Mitglied des Einwohnerrates (Parlament) von Baden. Wermuth geriet wiederholt mit umstrittenen Aktionen in die Schlagzeilen.

21 gleich lautende Strafbefehle

Im Zusammenhang mit der Besetzungsaktion zweier stillgelegter Hotels in Baden sprach das Bezirksamt gegen 20 weitere Personen bedingte Geldstrafen wegen Hausfriedensbruchs und Bussen von je 300 Franken aus. Die Höhe der jeweiligen Tagessätze gab Sandmeyer nicht bekannt.

Die Kantonspolizei Aargau hatte insgesamt 32 Personen ermittelt und sie wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung beim Bezirksamt Baden angezeigt. Der Straftatbestand der Sachbeschädigung habe den angezeigten Personen nicht nachgewiesen werden können, hielt Sandmeyer fest.

Vandalenakte in Hotelräumen

Die Juso hatte im Januar 2009 eine Besetzungsaktion in zwei stillgelegten Hotels im Bäderquartier in Baden organisiert und eine illegale Party gefeiert. Die Jungpartei der SP wollte auf «den eklatanten Mangel an günstigem Wohnraum» aufmerksam machen.

Nach der politischen Aktion in der Nacht auf den 25. Januar mit rund 100 Personen kam es zu Vandalenakten. Die Eigentümerin der Hotels, die Verenahof AG, reichte Strafanzeige gegen Unbekannt ein. (sam/sda)

Erstellt: 18.02.2010, 13:26 Uhr

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6 Kommentare

Hedi Meier

18.02.2010, 14:13 Uhr
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Als SP-Wählerin schäme ich mich manchmal schon über die Aktionen der Jungen. Wie können wir ernsthaft strafrechtliche Konsequenzen für Andere (z.b. UBS Vorsitzende) fordern, wenn wir nicht für eigene Torheiten gerade stehen wollen. Das möchte ich Cédric auf den Weg geben. Antworten


Claudia Testa

18.02.2010, 14:29 Uhr
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Eine juristisch umstrittene - wenn vielleicht auch korrekte - Verurteilung in erster Instanz. Zieht man jedoch die konkreten Umstände sowie den konkreten "Schaden" in Betracht, so ist ein solches Urteil nachgerade lächerlich. Der "Verurteilte" muss in nächster Instanz unbedingt frei gesprochen werden! Alles andere riecht nach "politischer Abrechnung"! Antworten



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