Pekings Zwei-Fliegen-Politik
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Wie die Zeitung «Xin Jingbao» am Mittwoch berichtete, verabschiedete der für das Image der Hauptstadt zuständige Ausschuss eine entsprechenden Direktive.
Demnach darf es auch keine Urin- oder Wasserpfütze auf dem Boden geben, und die Abfallbehälter dürfen nicht überquellen. Die Regel gilt für Toiletten in öffentlichen Parks, Bahnhöfen, Flughäfen, Spitälern, Einkaufszentren und Supermärkten.
Was bei Zuwiderhandlung geschieht, war zunächst nicht klar. Peking hatte in der Vergangenheit wiederholt Kampagnen zur Verbesserung der Hygiene in öffentlichen Bedürfnisanstalten geführt, unter anderem vor den Olympischen Sommerspielen von 2008. (sda)
Erstellt: 24.05.2012, 11:55 Uhr
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