«Noch heute leidet sie unter Angstattacken»
Von Vincenzo Capodici. Aktualisiert am 25.08.2010
(Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Prozess gegen Roma-Zuhälter
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat vier Männer aus Ungarn angeklagt. Ihnen wird unter anderem Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung vorgeworfen. Mitangeklagt ist auch eine Prostituierte wegen Gehilfenschaft zu Menschenhandel. Die Staatsanwaltschaft gibt ihre Strafanträge erst an der Gerichtsverhandlung bekannt.
Der Prozess am Zürcher Bezirksgericht dauert zwei Tage und findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Gerichtsberichterstatter sind zugelassen. Bernerzeitung.ch/Newsnet berichtet heute und morgen laufend über den Prozess. (vin)
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Die Anklage
Die Anklageschrift gegen die Männer, die Frauen auf den Strassenstrich am Zürcher Sihlquai schickten, ist schockierend. Es geht nicht nur um Menschenhandel, Förderung der Prostitution und Ausbeutung, sondern auch um Messerattacken, Morddrohungen, Nötigung, Schläge, Vergewaltigung und Schändung mit verschiedensten Gegenständen. Zum Prozess am Zürcher Bezirksgericht kommt es, weil 16 Prostituierte im Alter von 17 bis 42 Jahren gegen die vier mutmasslichen Zuhälter ausgesagt haben. Die 30- bis 41-jährigen Männer stammen aus der Roma-Ethnie in Ungarn - wie die meisten Frauen, die am Strassenstrich am Zürcher Sihlquai anschaffen.
Mitangeklagt ist auch eine Prostituierte, die für ihren Zuhälter «Aufpasserdienste» auf dem Strassenstrich leistete. Ihr wirft die Staatsanwaltschaft Gehilfenschaft zu Menschenhandel und Förderung der Prostitution vor. Die Vorfälle, die das Zürcher Bezirksgericht zu beurteilen hat, passierten in den Jahren 2007 und 2008. -
8.40
Der Prozess beginnt mit der Befragung des ersten Angeklagten zu seinen persönlichen Verhältnissen. Es zeigt sich, dass der 40-jährige Mann, der zur Roma-Ethnie gehört, bereits früh eine kriminelle Laufbahn eingeschlagen hatte. Unter anderem arbeitete er als Zuhälter.
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8.45
Jetzt kommt der zweite Angeklagte an die Reihe, auch er ein Mann aus Ungarn. Er beantwortet Fragen zu seiner Herkunft und zu seinen Familienverhältnissen. Auch bei ihm muss eine Dolmetscherin die Antworten übersetzen. Bevor er in die Schweiz kam, war er im Vieh- und Autohandel tätig gewesen. In Ungarn hat er sieben Vorstrafen.
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8.50
Auch der dritte Angeklagte hat Vorstrafen aus Ungarn. Erst kürzlich hatte er im Untersuchungsgefängnis in Pfäffikon (ZH) eine Schlägerei. In der Befragung erklärt er, dass er nach der Haft ein ehrliches Leben führen wolle.
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8.55
Der vierte Angeklagte, der zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt wird, sagt, dass seine Familie von der Sozialhilfe lebe. Er hat drei Kinder.
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8.55
Jetzt wird der Angeklagte zur Sache befragt. Es geht um Menschenhandel und Förderung der Prostitution. Er bestreitet die Vorwürfe. Er habe mehrere Frauen in die Schweiz gebracht, mehr habe er nicht getan.
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9.05
Der nächste Angeklagte bestreitet teilweise die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Dabei geht es um Menschenhandel, Förderung der Prostitution und sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Die Frau, die gegen ihn aussagte, habe freiwillig mit ihm Sex gehabt. Punkto Menschenhandel und Förderung der Prostitution legte er ein Geständnis ab.
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9.15
Jetzt kommt der Angeklagte an die Reihe, dem die meisten Delikte vorgeworfen werden. Er bestreitet den Vorwurf, dass er eine schwangere Frau mit Fusstritten und Faustschlägen in den Bauch misshandelt habe, damit sie eine Fehlgeburt erlitt. Die Frau sei gar nicht schwanger gewesen. Er weist auch die übrigen Vorwürfe zurück. Von Menschenhandel wisse er nichts. Er sei auch nicht als Zuhälter tätig gewesen.
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9.25
Auch einem zweiten der vier Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft die Misshandlung einer schwangeren Prostituierten vor. Gemäss Anklageschrift erlitt die Frau einen Abort. Davon will er allerdings nichts wissen. Er habe auch nicht Frauen mit diversen Gegenständen geschändet, ebensowenig zu Sex gezwungen haben. Im Weiteren weist er den Vorwurf des Menschenhandels zurück. Er gibt nur zu, eine Frau geschlagen und Kokain konsumiert zu haben.
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9.35
Jetzt tritt die Anklägerin, Staatsanwältin Silvia Steiner, ans Rednerpult. Für einen Hauptangeklagten fordert sie eine Gefängnisstrafe von 16 Jahren sowie die Anordnung einer Verwahrung. Für die weiteren drei Angeklagten beantragt sie Freiheitsstrafen von viereinhalb bis elf Jahren. Für alle Angeklagten fordert die Staatsanwältin auch Geldstrafen.
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9.45
In ihrem Plädoyer berichtet die Staatsanwältin von den rund zweijährigen Ermittlungen um Umfeld des Strassenstrichs am Zürcher Sihlquai. Man habe unter anderem die Telefongespräche der Zuhälter und ihrer Komplizen abgehört. Im Sommer 2008, als eine der Prostituierten mit einem Messer verletzt worden sei, habe die Polizei interveniert und erste Festnahmen vorgenommen. Danach hätten mehrere Frauen begonnen, gegen die Zuhälter auszusagen.
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9.55
Die Anklägerin berichtet weiter über Sitten und Organisation des Zuhältermilieus. In der Regel kontrolliere ein Zuhälter drei bis vier Frauen. Diesen Männern sei eigen, dass sie das Image von gewalttätigen und sexuell potenten Zuhältern pflegten. Laut der Anklägerin kommt es immer wieder vor, dass Zuhälter ausgewählte Prostituierte zu Komplizinnen für Aufpasserdienste auf dem Strassenstrich machen.
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10.00
Das Gericht ordnet eine halbstündige Pause an.
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10.40
Die Anklägerin geht nach der Verhandlungspause auf die Situation der Prostituierten ein. Viele litten unter Depressionen und Geschlechtskrankheiten, sie hätten finanzielle Probleme und Heimweh. Häufig hätten sie auch eine emotionale oder Liebesbeziehung zu ihren Zuhältern, die vorgeben würden, Beschützer zu sein. Dabei betrachteten sie die Frauen als Eigentum. Die Anklägerin spricht vom System Loverboy. Die Frauen befänden sich in einer verhängnisvollen Abhängigkeit.
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10.50
Die Anklägerin schildert ein typisches Beispiel eines Opfers, das von ihrem Zuhälter ausgebeutet und misshandelt worden sei, um schliesslich für 7000 Franken weiterverkauft zu werden. Die Frau sei auch sexuell missbraucht worden, was von den Angeklagten bestritten werde. Die Zuhälter behaupteten immer, sie hätten - quasi als Wohltäter - den Frauen nur helfen wollen. Den Vorwurf des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung wiesen die Angeklagten zurück. Dabei zeigten die Ermittlungen klar, dass die Angeklagten die Frauen unter falschen Versprechen in die Schweiz lockten, um diese auf den Strassenstrich am Zürcher Sihlquai zu schicken.
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11.00
Im Weiteren berichtet die Anklägerin von den Schwierigkeiten der Opfer, gegen ihre Peiniger auszusagen. Diese Frauen rückten nur langsam mit der Wahrheit heraus. Dies sei aber nachvollziehbar, weil sie unter posttraumatischen Belastungsstörungen litten und auch grosse Angst hätten. Die Zuhälter würden ständig Drohungen aussprechen - gegen die Prostituierten, aber auch gegen ihre Angehörigen in Ungarn.
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11.10
Laut Anklägerin haben die Prostituierten für die Zuhälter höchstens die Bedeutung von Gegenständen. Dabei zitiert sie aus Abhörprotokollen von Telefongesprächen. Es sei kaum fassbar, mit welcher Niederträchtigkeit über die Frauen gesprochen werde. Gleichzeitig werde den Frauen Liebe vorgegaukelt. Dabei gehe es nur um Ausbeutung der übelsten Sorte.
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11.25
Im Weiteren schildert die Anklägerin, wie die Zuhälter Prostituierte für Aufpasserdienste auf dem Strassenstrich eingespannt werden. Die mitangeklagte Frau hatte die Aufgabe, die anderen Prostituierten zu überwachen. Gleichzeitig war sie die Liebhaberin eines Zuhälters. Den Vorwurf der Gehilfenschaft zu Menschenhandel und Förderung der Prostitution belegt die Anklage mit Aussagen aus Abhörprotokollen von Telefongesprächen.
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11.35
Gemäss der Anklage zwang ein Zuhälter eine Frau, in einem Pornofilm mitzumachen. Dafür soll er auch Geld kassiert haben. Weiter berichtet die Anklägerin, wie eine Minderjährige aus Ungarn in das Sexgeschäft am Sihlquai eingeschleust wurde. Auch sie sei mit Drohungen gefügig gemacht worden. Später sei die minderjährige Prostituierte an ein Sex-Etablissement in Wetzikon (ZH) vermittelt worden. Dort sei die Gefahr von Polizeikontrollen kleiner gewesen.
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11.45
Die Anklägerin befasst sich nun mit dem Hauptangeklagten. Dieser habe im Strafverfahren ein widersprüchliches Aussageverhalten gezeigt. Die Anklage wirft ihm vor, ein Frau systematisch geschlagen, gequält und gefoltert zu haben. Der Angeklagte gebe nun aber vor, dass das Opfer masochistische Neigungen gehabt habe. In diesem Fall täten sich Abgründe auf, sagt Staatsanwältin Steiner.
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11.55
Dem Hauptangeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, eine schwangere Prostituierte mit Faustschlägen und Fusstritten in den Bauch misshandelt zu haben, so dass die Frau einen Abort erlitt. Der Angeklagte bestreite, dass die Frau schwanger gewesen sei. Die Aussagen des Opfers und die ärztlichen Untersuchungen zeigten aber das Gegenteil. Im Weiteren habe er die Frau mit verschiedensten Gegenständen geschändet.
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12.00
Die Gerichtsverhandlung wird unterbrochen. Der Prozess geht um 13.30 Uhr weiter. Dann wird Staatsanwältin Silvia Steiner ihr Plädoyer fortsetzen.
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Zusammenfassung des ersten Prozesshalbtags
Für den Hauptangeklagten im Zuhälterprozess vor dem Zürcher Bezirksgericht wird eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren sowie Verwahrung beantragt. Für die drei weiteren Zuhälter aus Ungarn verlangt die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen von 4,5 bis 11 Jahren. Die Zuhälter haben Prostituierte aus Ungarn und Rumänien nach Zürich geholt, am Sihlquai auf den Strassenstrich geschickt und regelmässig brutal misshandelt. Sie sind konfrontiert mit Anklagepunkte wie gewerbsmässiger Menschenhandel, Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Förderung der Prostitution, Drohung und Nötigung. Zwei der Angeklagten sind auch wegen Abtreibung angeklagt. Sie sollen schwangere Prostituierte gegen den Bauch geboxt und getreten und dadurch Fehlgeburten herbeigeführt haben. Die beantragten Geldstrafen liegen zwischen 180 und 240 Tagessätzen à 50 Franken. (sda)
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13.30
Der Prozess geht weiter, die Anklägerin Silvia Steiner setzt ihr Plädoyer fort. Im Saal sitzen etwa 20 Medienschaffende sowie die Anwälte der 16 Opfer in diesem Fall. Die Öffentlichkeit ist von der Gerichtsverhandlung abgeschlossen.
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13.40
Die Anklägerin sagt, dass sie nicht nur Beweise, sondern ein Beweisnetz hinsichtlich der Vorwürfe gegen die vier angeklagten Männer vorgelegt habe. Dann äussert sie sich nochmals zur Situation der Frauen, die gegen die mutmasslichen Zuhälter ausgesagt haben. Der Weg von der ersten Prostituierung bis zum Ausstieg aus dem Sexgeschäft sei lang. Bis eine Frau mit den Behörden zusammenarbeite, müsse der Leidensdruck sehr gross sein. Die Einvernahmen bei der Polizei seien eine enorme Belastung. Deshalb erstaune es nicht, wenn es Widersprüche und Lücken in den Aussagen gebe. Dies schmälere aber nicht die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Opfer.
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13.50
Der Weg zurück ins normale Leben sei für die Opfer der Prostitution sehr schwierig, sagt die Anklägerin. Diese Frauen seien gesundheitlich angeschlagen und traumatisiert. «Sie sind lebendige Tote.» Die Opfer würden lebenslang leiden.
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14.00
Während die Anklägerin Ausführungen zu Menschenhandel und sexueller Ausbeutung macht, sitzen die vier Angeklagten mit Handschellen und gesenkten Köpfen auf der vordersten Bank des Gerichtssaals. Ebenfalls im Saal sitzen sechs Polizisten. Die mutmasslichen Zuhälter sind seit zwei Jahren in Untersuchungshaft im Bezirksgefängnis Pfäffikon (ZH).
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14.10
Die Anklägerin geht jetzt auf die Frage der Strafzumessung ein. Das Verschulden der Hauptangeklagten wiege sehr schwer. Er sei ausserordentlich skrupellos und egoistisch vorgegangen. Auch die Vorstrafen in Ungarn zeichneten ein düsteres Bild des Angeklagten. So habe er eine 13-Jährige vergewaltigt und dann als Prostituierte verkauft. Gemäss einem psychiatrischen Gutachten hat der Hauptangeklagte eine dissoziale Persönlichkeitsstörung. Zudem seien bei ihm psychopathische Persönlichkeitszüge festgestellt worden. Das Risiko von Wiederholungstaten wird vom Gutachter als hoch eingeschätzt. Aus diesen Gründen sei eine Verwahrung angezeigt, sagt Staatsanwältin Steiner.
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14.20
Auch für die anderen drei Angeklagten findet die Staatsanwältin harte Worte und begründet die Strafanträge von viereinhalb bis elf Jahren Gefängnis. Für den Hauptangeklagten hatte sie eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren gefordert. Dazu soll eine Verwahrung angeordnet werden.
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14.30
Nach der Anklägerin kommen die Rechtsvertreterinnen der Opfer zu Wort. Die erste Geschädigtenvertreterin fordert eine Genugtuung von 120'000 Franken sowie einen Schadenersatz in nicht bestimmter Höhe. Dann schildert sie, welches Leid ihrer Mandantin angetan worden sei. Dabei handelt es sich um die Frau, die mit Fusstritten und Faustschlägen in den Bauch traktiert wurde, nachdem sie schwanger geworden war. Die Geschädigte soll ein schweres Trauma erlitten haben.
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14.40
Jetzt tritt die zweite Geschädigtenvertreterin ans Rednerpult. Wie die Anklägerin plädiert auch sie für eine lebenslange Verwahrung des Hauptangeklagten - obwohl der Gerichtsvorsitzende Sebastian Aeppli darauf hinweist, dass sie sich nicht zu Sicherungsmassnahmen äussern dürfe.
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14.55
Wie die zweite Geschädigtenvertreterin erklärt, will sie in ihrem Plädoyer zeigen, «wie die Täter das Leben der zur Prostitution gezwungenen Frauen zerstört haben». Auch sie berichtet von schlimmsten Misshandlungen der Zuhälter. Ihre Mandantin leide unter Depressionen und posttraumatischen Belastungsstörungen, sagt die Geschädigtenvertreterin.
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15.10
«Die Angeklagten sind gewalttätige, sadistische Menschenhändler», sagt die Geschädigtenvertreterin weiter. Selten sei der Fall so klar gewesen wie bei diesem Prozess. Für die Angeklagten hätten die Frauen nur Handelswert gehabt.
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15.20
Die zweite Opfer-Vertreterin fordert eine Genugtuung von 80'000 Franken sowie einen Schadenersatz. Diese Forderung begründet sie mit dem lebenslangen Leiden ihrer Mandantin und dem schweren Verschulden der angeklagten Männer. In einem anderen Fall, den die selbe Anwältin vertritt, beantragt sie eine Genugtuung von 60'000 Franken.
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15.30
Der Prozess ist für eine Pause unterbrochen.
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16.05
Die Gerichtsverhandlung geht weiter.
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16.15
Ein Geschädigtenvertreter, der mehrere Opfer vertritt, verlangt Genugtuungssummen von jeweils mehreren zehntausend Franken. Ausserdem sollen die Angeklagten auch für Schadenersatz haftbar gemacht werden.
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16.25
Die Opfer hätten durch die Misshandlungen der Zuhälter dauerhafte psychische Schäden und Traumatisierungen erlitten, sagt der Geschädigtenvertreter. Bei den betroffenen Frauen sei ein Teil der Persönlichkeit zerstört worden. Opfer von Sexualdelikten kämen kaum noch in der Welt zurecht. Deshalb seien hohe Genugtuungssummen gerechtfertigt.
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16.40
Der Geschädigtenvertreter schildert die Probleme, mit denen Opfer zu kämpfen haben. Dazu gehören unterschwellige Angst vor Männern, massive Albträume oder mangelndes Vertrauen in die Mitmenschen. Neben psychischen Problemen hätten diese Frauen oft auch psychosomatische Beschwerden.
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16.50
Weiter berichtet der Opfer-Anwalt über das Schicksal einer minderjährigen Prostituierten, die von ihrem Peiniger gezwungen wurde, mindestens zwölf Freier pro Tag zu bedienen. Die 17-Jährige sei dann vom Zürcher Sihlquai in ein Sex-Etablissement in Wetzikon (ZH) geschickt worden. Heute könne die junge Frau kein normales Sexualleben mehr führen.
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17.10
Am Beispiel eines anderen Opfers erzählt der Geschädigtenvertreter, wie die aus ärmlichen Verhältnissen in Ungarn stammenden Frauen mit falschen Versprechen in die Schweiz gelockt wurden. Verschuldet und von Zuhältern unter Druck gesetzt, sei den Frauen nichts anderes übrig geblieben, als sich zu prostituieren. Häufig seien sie gezwungen worden, auch ungeschützten Sex anzubieten. Die Angeklagten hätten die schwierige finanzielle Lage der Frauen massiv ausgenützt.
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17.20
Die misshandelten Frauen lebten heute noch in ständiger Angst, sagt der Opfer-Anwalt weiter. Das Verschulden der angeklagten Männer wiege sehr schwer. Vor diesem Hintergrund seien Genugtuungsforderungen von bis zu 55'000 Franken angemessen.
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17.45
Das Gericht macht eine weitere Pause. Um 18 Uhr gehts weiter.
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18.05
Der Prozess wird fortgesetzt mit weiteren Plädoyers von Geschädigtenvertretern.
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18.15
Für ein weiteres Opfer fordert dessen Rechtsvertreterin eine Genugtuung von 20'000 Franken. Die Frau habe schwerste Körperverletzungen mit traumatisierenden Folgen erlitten. Sie sei schamlos ausgenützt worden. «Noch heute leidet sie unter starken Angstattacken», sagt die Geschädigtenvertreterin. Und die junge Frau fürchte Repressalien durch das Umfeld ihres Peiniger - nicht nur gegen sie, sondern auch gegen ihre Familienangehörigen in Ungarn.
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18.25
Die nächste Opfer-Vertreterin erzählt von einer Frau, die sich durch falsche Versprechen überzeugen liess, in die Schweiz zu kommen. Sie könne in zwei Monaten so viel verdienen, dass sie in Ungarn ein Haus kaufen könne, habe der Zuhälter versprochen. Zu spät habe die Frau gemerkt, dass sie Opfer von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung geworden sei. Vom versprochenen Geld habe sie nie etwas gesehen. Ihr Zuhälter habe ihr die ganzen Tageseinnahmen abgenommen.
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18.35
Mit Blick auf die schwere Persönlichkeitsverletzung der Frau und das schwere Verschulden ihres Zuhälters fordert die Opfer-Vertreterin eine Genugtuung von 20'000 Franken. Zudem solle der Angeklagte für weitere Kosten aufkommen.
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18.45
In einem weiteren Fall fordert die Rechtsvertreterin eines Opfers eine Genugtuung von 50'000 Franken. Die Frau war gezwungen worden, ungeschützten Sex anzubieten. Nachdem sie schwanger geworden war, sei die Frau vom Zuhälter brutal misshandelt worden, sagte deren Anwältin. Nach Faustschlägen und Fusstritten gegen den Bauch erlitt die junge Prostituierte einen Abort. Im Weiteren steckte sie sich mit verschiedenen Geschlechtskrankheiten an. Zu ihrem Alltag gehörten auch Tätlichkeiten und Drohungen.
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19.00
Der erste Verhandlungstag im Zuhälter-Prozess vor dem Zürcher Bezirksgericht ist zu Ende. Die Gerichtsverhandlung geht am Donnerstag (8 Uhr) weiter. Auf dem Programm stehen die Plädoyers der Verteidiger der vier mutmasslichen Zuhälter.
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Zusammenfassung des ersten Prozesstages
Die Gerichtsverhandlung geht am Donnerstag (8 Uhr) weiter. Auf dem Programm stehen die Plädoyers der Verteidiger der vier mutmasslichen Zuhälter. Für den Hauptangeklagten im Zuhälterprozess vor dem Zürcher Bezirksgericht wird eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren sowie Verwahrung beantragt. Für die drei anderen Zuhälter aus Ungarn verlangt die Staatsanwaltschaft Strafen von 4,5 bis 11 Jahren. Die Zuhälter sitzen in Untersuchungshaft. Sie haben Prostituierte aus Ungarn und Rumänien nach Zürich geholt, am Sihlquai auf den Strassenstrich geschickt und misshandelt. Zwei sollen zudem schwangeren Prostituierten in den Bauch getreten und so Fehlgeburten herbeigeführt haben. Die Anklage lautet unter anderem auf Menschenhandel, Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Drohung und Nötigung.
Erstellt: 25.08.2010, 08:26 Uhr
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