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Mehrfacher Mord: Bianca B. bekommt lebenslänglich

Aktualisiert am 26.03.2010

Das Zürcher Geschworenengericht verurteilt die 36-Jährige des Mordes. Sie habe ihre beiden siebenjährigen Zwillinge heimtückisch im Schlaf erstickt. Dem Vater muss sie Genugtuung bezahlen.

1/11 Bianca B. vor dem Geschworenengericht. Die 36-Jährige wurde des mehrfachen Mordes verurteilt.
Linda Graedel

   

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Zwillingsmord Horgen

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Der Fall

Die Tat sorgte weit herum für Entsetzen: Am Morgen des Heiligabends 2007 meldeten die Eltern der knapp achtjährigen Zwillinge, ihre Kinder seien umgebracht worden. Polizei und Sanität fanden den Buben tot in seinem Bett. Das Mädchen lebte noch, konnte aber nicht mehr gerettet werden. Die Kinder waren erstickt worden, wie die Untersuchungen ergaben.

Beide Eltern wurden als tatverdächtig in Haft genommen. Beide bestritten die Tat und beschuldigten den jeweils anderen. Die Ermittlungen erhärteten den Tatverdacht gegen die Mutter und räumten jenen gegen den Vater aus. Am 9. Juni erhob Staatsanwalt Markus Oertle Anklage wegen mehrfachen Mordes.

Am Donnerstag wären die Zwillinge - ein Bub und ein Mädchen - zehn Jahre alt geworden. Am Freitag nun wurde ihre Mutter schuldig gesprochen, sie ermordet zu haben. Die 36-Jährige muss lebenslänglich ins Gefängnis.

Bis zuletzt hatte Bianca B. ihre Unschuld beteuert. Doch die Aussagen der Frau in der Untersuchung und vor Gericht waren geprägt von Widersprüchen, Ungereimtheiten und klaren Lügen. Im Laufe des rund zweiwöchigen Prozesses vor dem Zürcher Geschworenengericht sagten gegen 38 Zeugen und Experten aus. Sie belasteten die Angeklagte teilweise schwer. Die neun Geschworenen und drei Berufsrichter schenkten ihr keinen Glauben und folgten dem Antrag des Staatsanwalts.

Strategie der Verteidigerin erfolglos

Erfolglos blieb das Plädoyer der Verteidigung am Dienstag. Sie bemühte sich, bei den Geschworenen Zweifel an den Indizien gegen ihre Mandantin zu säen und kritisierte die Ermittlungen als mangelhaft. Die Behörden seien allzu schnell auf die Mutter fixiert gewesen und hätten die Schuld des Vaters, Franz B., kaum ernsthaft in Betracht gezogen. Bianca B. sei freizusprechen: «Diese Frau ist keine Mörderin.»

Für den Fall, dass das Gericht dennoch in ihrer Mandantin die Täterin sieht, formulierte die Verteidigerin einen Eventualantrag, der allerdings ebenfalls erfolglos blieb. Dieser forderte, dass Bianca B. mit höchstens sieben Jahren Haft bestraft wird, weil das Verbrechen aus einer schwierigen Lebenssituation heraus entstanden und Folge einer heftigen Gemütsbewegung sei. Nicht Mord, sondern mehrfacher Totschlag sei ihr vorzuwerfen.

150'000 Franken für den Vater

Dem widersprach der Staatsanwalt: Von einem Totschlag könne keine Rede sein. Bei der Tat handle es sich eindeutig um mehrfachen Mord: «Gibt es einen krasseren, schlimmeren Fall von Tötung als eine Mutter, die zur Lösung ihrer vergleichsweise geringen Probleme nacheinander ihre Kinder umbringt?» fragte der Staatsanwalt.

Franz B., der Vater der Kinder und Ex-Mann der Täterin, forderte Genugtuung. Auch diesem Antrag folgte das Gericht: Bianca B. muss ihm 150'000 Franken bezahlen.

(Update folgt) (thas./hoh/cal/sda)

Erstellt: 26.03.2010, 11:54 Uhr

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