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Hof von Rappaz ist verkauft

Aktualisiert am 12.11.2010 16 Kommentare

Der Hof des Walliser Hanfbauers ist diese Woche zwangsversteigert worden. Gekauft hat ihn ein Nachbar.

1/16 Am 24. Dezember hat Bernard Rappaz seinen Hungerstreik abgebrochen. Er ist jetzt im Wallis inhaftiert. (Bild: Mai 2010)

Rappaz bleibt hinter Gittern

   

Der Hof des Wallisers Bernard Rappaz ist zwangsversteigert worden, wie «Schweiz Aktuell» berichtet. Der Hanfbauer, der sich in einem Genfer Universitätsspital im Hungerstreik befindet, verliert somit sein Zuhause und seinen Arbeitsplatz.

Laut der Sendung des Schweizer Fernsehens hat ein Nachbar den Hof für 350'000 Franken erworben. Der Hof war bereits einmal kurz vor dem Verkauf gestanden. Damals hatten Freunde von Rappaz ihn vor der Versteigerung erworben. Offenbar konnten sie jedoch die nötigen finanziellen Mittel nicht auftreiben.

Spital wendet sich ans Bundesgericht

Das Genfer Universitätsspital (HUG) weigert sich nach wie vor, Rappaz zwangsweise zu ernähren. Es zieht den Zwangsernährungsbefehl der Walliser Justiz deshalb ans Bundesgericht weiter, wie das HUG am Freitag mitteilte. Eine Zwangsernährung könne für Rappaz lebensgefährlich sein, vor allem, wenn Rappaz in ein künstliches Koma versetzt werden müsse, begründete das HUG seine Haltung. Die Anordnung der Walliser Justiz könne auch aus ethischen Gründen nicht befolgt werden, da sie nur unter Zwang auszuführen wäre. Rappaz hat sich wiederholt und ausdrücklich gegen eine Zwangsernährung ausgesprochen.

Der 57-jährige Rappaz muss wegen schweren Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiteren Delikten seit dem 22. März eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verbüssen. Da er seiner Ansicht nach zu Unrecht zu einer so hohen Strafe verurteilt wurde, trat Rappaz in den Hungerstreik. (oku)

Erstellt: 12.11.2010, 19:43 Uhr

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16 Kommentare

Manfred Schnyder

14.11.2010, 23:46 Uhr
Melden 8 Empfehlung

Hungerstreik ist das äußerste das ein Mensch begehen kann, nebst Suizid. Hier sollte die Sozialkompetenz im Vordergrund stehen unabhängig der Gesinnung +Parteizugehörigkeit.Richtig ist,dass hier eine Strafe ausgespr. wurde.Zwingend sollte hier ein Krisenmanagement einberufen werden um alles daran zu setzen den bevorstehenden Tod zu verhindern ohne das Gesicht und die Menschlichkeit zu verlieren. Antworten


marie hunziker

16.11.2010, 19:12 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Es hat eine klare Verbissenheit der Walliser Behörden gegen den RAPPAZ, und der peinliche Rechtsweg zeigt diesen Willen, den RAPPAZ zu unterwerfen. Jetzt dass er alles verloren hat, bald noch die Gesundheit, und dazu für eine zu hohe Strafe von etwa 6 Jahren Gefängnis zu büssen hat, ist es höchste Zeit, eine menschliche Lösung zu finden. - Ob die Walliser Politiker mal den Mut dazu haben ...? Antworten



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