Panorama

Hells Angels: Verfahren auch wegen Drogenhandel und Zuhälterei

Rund fünf Jahre nach der Aktion gegen die Hells Angels wird das Verfahren auf weitere Punkte ausgedehnt: Drogenhandel und Förderung der Prostitution.

Im Visier der Justiz: Am 18. April 2004 wurden mehrere Mitglieder der Hells Angels im Zürcher Langstrassenquartier verhaftet.

Im Visier der Justiz: Am 18. April 2004 wurden mehrere Mitglieder der Hells Angels im Zürcher Langstrassenquartier verhaftet.
Bild: Keystone

Der Eidgenössische Untersuchungsrichter Jürg Zingle hat entsprechende Anträge der Bundesanwaltschaft (BA) gutgeheissen, wie er am Dienstag auf AP-Anfrage sagte. Gegen drei Personen wird nun wegen weiteren Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Auf Beweisantrag der BA hin wird zudem eine weitere Person wegen Förderung der Prostitution ergänzend befragt werden.

Andere Beweisanträge der BA wurden dagegen abgewiesen. Laut dem Eidgenössischen Untersuchungsrichter wird die BA aber keine Beschwerde dagegen führen. Abgelehnt wurden auch zahlreiche Beweisanträge der Angeschuldigten. Diese hätten unter anderem Wiederholungen von Befragungen verlangt. Die Beschwerdefrist gegen diese Entscheide laufe aber noch.

Intensive Ermittlungen der Justiz

Der Eidgenössische Untersuchungsrichter Zingle hatte die Ermittlungen gegen die Hells Angels übernommen, nachdem Ernst Roduner im Juli 2008 aus gesundheitlichen Gründen per sofort demissionierte. Zingle führt eine Voruntersuchung gegen 17 Mitglieder der Hells Angels wegen Beteiligung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Organisation und weiterer Delikte.

Die Mitglieder werden unter anderem verdächtigt, von Januar 2003 bis April 2004 Gewaltdelikte unterstützt beziehungsweise sich an ihnen beteiligt zu haben. 13 der Beschuldigten waren Ende April 2004 bei einer Grossrazzia verhaftet und in Untersuchungshaft genommen worden.

Bei der Aktion am 28. April 2004 führten 300 Polizisten Durchsuchungen in den Kantonen Zürich, Aargau, Solothurn und Waadt durch. Unter anderem wurde das Klublokal der Hells Angels an der Zürcher Langstrasse gestürmt; der letzte Verhaftete wurde am 10. Juni 2004 entlassen. (raa/ap/)

Erstellt: 05.05.2009, 15:02 Uhr

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4 Kommentare

Gion Saram

05.05.2009, 15:35 Uhr
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Hätte die Bundestaatsanwaltschaft ihre beschränkten Resourcen nicht für die "Verbrecher in Ledergilets" von der Langstrasse vergeudet, hätte sie Zeit gehabt die viel besser organisierten Gangster von der Bahnhofstrasse auszuheben und vor Gericht zu bringen. Damit hätte sie der Schweiz locker 68 Milliarden ersparen können. Antworten


Roman Herren

05.05.2009, 15:26 Uhr
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Bundesanwaltschaft und eidg. Untersuchungsrichter haben scheints nichts anderes zu tun, deshalb gibt's noch eine Etappe "Hells Angels Plus". Statt den Fall nach der Pirouette des Hrn. Roduner abzuschreiben und endgültig einzustellen, ramponiert die Bundesjustiz ihren Ruf noch weiter. Wieviele Aersche legitimieren ihr Salär mit diesem gesuchten Fall? Reicht eine Million für die bisherigen Kosten? Antworten


erwin zierling

05.05.2009, 15:24 Uhr
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wieso drängt sich hier die frage auf, wieso man nach einer soo riesigen polizeiaktion soo lange warten musste, bis man das verfahren weiterzieht, wohl doch zum verschleiern was der berg für eine maus geboren hat... Antworten


Ronnie König

05.05.2009, 15:13 Uhr
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Affäre Roduner abgeschlossen. Kommtnun die Affäre Zingle? Antworten




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