«Es war nicht richtig, auf das Bauchgefühl zu hören»
Von Jonathan Spirig. Aktualisiert am 30.06.2011 9 Kommentare
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Hans Zoss ist seit über 16 Jahren Direktor der Berner Strafanstalt Thorberg. Im Interview mit Bernerzeitung.ch/Newsnet sagt er, dass er Jean-Louis B. rein objektiv wohl keinen Ausgang gewährt hätte. Zoss stellt aber klar, dass auch ein Verwahrter das Recht habe, dass sein Fall regelmässig neu beurteilt wird. Man könne sich nicht immer nur auf das Bauchgefühl verlassen.
Hans Zoss glaubt, dass der Fall negative Konsequenzen für den Schweizer Strafvollzug haben wird. Er befürchtet auch, dass der Fall nun im Herbst gebraucht werden wird, um emotionalen Wahlkampf zu betreiben.
Ein Gespräch mit Hans Zoss sehen Sie in den TeleBärn-News vom Mittwoch. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 29.06.2011, 19:32 Uhr
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9 Kommentare
Sorry, nein ein Verwahrter hat keine Rechte mehr. Ich bin gegen die Todesstrafe, aber diese kranken Menschen müssen von unserer Gesellschaft ausgeschlossen werden. Vergewaltiger, Mörder... hat er sich vielleicht gebessert?!? Nein. Und hören wir endlich auf an das Gute zu glauben. Wenn einer sein Leben versaut hat, ist es nicht an den anderen an seiner Stelle ein schlechtes Gewissen zu haben. Antworten
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