Ein Schläger von München könnte bald frei kommen
Von Simon Eppenberger, München. Aktualisiert am 22.11.2010 90 Kommentare
Beobachteten die Urteilsverkündung: Barbara Stockinger, Sprecherin der Staatsanwaltschaft und Hans Kurt Hertel, Sprecher des Gerichts in München. (Bild: Simon Eppenberger)
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Das Landgericht München verhängte gegen die drei Schläger aus dem Kanton Zürich zwar mehrjährige Haftstrafen, doch das Gericht blieb deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Statt der geforderten sechs bis neun Jahre müssen Mike B. sieben, Benji D. vier Jahre und zehn Monate und Ivan Z. zwei Jahre und zehn Monate hinter Gitter.
Diese Strafen müssen die drei jedoch nur bis zum Ende absitzen, wenn sie sich in der Haft nicht gut benehmen. Ivan Z. darf bereits «in einem Monat eine Haftentlassung beantragen», wie Gerichtssprecher Hans Kurt Hertel gegenüber den Medien sagte. Unabhängig davon ist eine allfällige Verlegung in die Schweiz möglich. Dafür müssen die Verurteilten einen entsprechenden Antrag stellen. Ob sie dies tun und ob ein solcher bewilligt würde, konnte Hertel nicht sagen.
Die Strafen fielen tiefer aus, weil das Gericht die Prügelattacken gegen die Obdachlosen im Nussbaumpark nicht als versuchten Mord gewertet hatte. «Bei sieben und knapp fünf Jahren würde ich aber nicht von einem milden Urteil sprechen», sagt Barbara Stockinger, Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber den Medien.
Die Strafen gegen Mike B. und Benji D. fielen so hoch aus, da sie des versuchten Mordes in einem Fall und der gefährlichen Körperverletzung in mehreren Fällen schuldig gesprochen wurden. Ivan Z. wurde hingegen nur wegen gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen verurteilt.
«Äusserlich keine Regung»
Auf die Urteile reagierten die drei Täter «ruhig und ohne äusserliche Regung», sagte Gerichtssprecher Hertel. Wie der anwesende schwer verletzte Versicherungskaufmann den Richterspruch aufnahm, kann Hertel nicht sagen. Er und ein Opfer aus dem Nussbaumpark erhielten von den Tätern Entschädigungen. Wie hoch diese sind, sagte Hertel mit Hinweis auf den Auschluss der Öffentlichkeit nicht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – ob die Staatsanwaltschaft oder die Angeklagten das Verfahren ans Bundeskassationsgericht weiterziehen, ist offen. Die drei Schüler müssen auf jeden Fall die Anwaltskosten der Opfer bezahlen. Die Kosten des Gerichts übernimmt der Staat Bayern.
Strategie des Schweigens ohne Erfolg
Richter Reinhold Baier verkündete das Urteil über die heute 18-jährigen Schläger aus dem Kanton Zürich während über einer Stunde unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Saal B 177 des Münchner Landgerichts. Um 13.20 Uhr waren die Verurteilten und der Richter nach wie vor hinter verschlossenen Türen – eine ungewöhnlich lange Urteilsverkündung, wie langjährige Gerichtsreporter sagen.
Kurz vor Prozessende wechselte Benji D. den Verteidiger und brach darauf sein Schweigen: Er legte ein Geständnis ab. Kurz darauf machte auch der Hauptangeklagte Angaben zur Tat. Ivan Z., der nun am mildesten bestraft wurde, hatte sich in der Gerichtsverhandlung nie zu den Taten geäussert. Die Stragie des Schweigens zahlte sich jedoch nicht aus. Die Strafen fielen nur deshalb milder aus, weil dem Gericht der versuchte Mord lediglich in einem Fall als erwiesen erschien.
Wo sie sitzen müssen, ist noch unklar
Wo die drei Verurteilten ihre Strafe absitzen, ist derzeit noch offen. Ob sie bereits vor der Entlassung in die Schweiz überführt werden und dort einen Teil der Strafe verbüssen dürfen, ist unklar. Da ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland besteht, ist diese Variante nicht auszuschliessen.
Die drei damaligen Schüler der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht weilten im Ende Juni 2009 mit ihrer Klasse in München. Am Abend des 30. Juni attackierten sie in der Innenstadt innert Minuten wahllos fünf Menschen. Mit Schlägen und Tritten verletzten sie die fünf Personen teils lebensgefährlich.
(Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 22.11.2010, 12:38 Uhr
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90 Kommentare
@ R. Merten: Machen Sie sich mal keine Sorgen. Die Prozesskosten gehen auf jeden Fall zu Lasten der Verurteilten bzw. deren Eltern. Für Entschädigungen der Opfer besonders für den wohl lebenslang behinderten Geschäftsmann werden die Täter noch Jahre nach der Haft abzahlen müssen; möglicherweise ein vielfaches Ihrer Haftzeit. Antworten
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