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Ein Massenmörder erntet Hohn und Spott

Aktualisiert am 06.02.2012 34 Kommentare

Erster öffentlicher Auftritt nach dem Massenmord: Anders Breivik betrat lächelnd den Gerichtssaal, forderte seine sofortige Freilassung und einen militärischen Orden. Die Anwesenden lachten ihn aus.

1/9 Soll nun doch geistig gesund sein: Der Attentäter Anders Behring Breivik vor Gericht in Oslo. (6. Februar 2012)
Bild: AFP

   

Breivik geniesst das Blitzgewitter, 6. Februar 2012. (Video: Reuters )

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Bei einem Gerichtstermin genoss der norwegische Massenmörder Anders Breivik seinen ersten öffentlichen Auftritt sichtlich. Von den Behörden forderte er nicht weniger als seine sofortige Freilassung und eine militärische Ehrenmedaille.

Der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik bleibt bis zum Beginn seines Prozesses Mitte April in Haft. Das entschied ein Gericht in der Hauptstadt Oslo am Montag bei einem Haftprüfungstermin und wies damit Behring Breiviks Forderung nach einer sofortigen Freilassung zurück. Der 32-Jährige hatte mit seiner Forderung, «umgehend freigelassen zu werden», bei den Zuschauern im Gerichtssaal für Gelächter gesorgt. «Ich akzeptiere meine Inhaftierung nicht, ich fordere, umgehend freigelassen zu werden», sagte der Rechtsextremist vor Gericht. Bedauern über seine Taten äusserte er nicht. Seine beiden Attentate vom Juli, bei denen er insgesamt 77 Menschen getötet hatte, nannte Behring Breivik «vorbeugende Anschläge gegen Staatsverräter» zur Verteidigung der «ethnisch norwegischen Bevölkerung».

Über Richterin Wenche Fliflet Gjelsten sagte Behring Breivik, sie habe «von denen ihr Mandat erhalten, die den Multikulturalismus unterstützen». Beim Betreten des Gerichtssaals hatte der Handschellen tragende 32-Jährige seine Hände zum Gruss erhoben, nach Angaben seines Anwalts Geir Lippestad war es «ein rechtsextremer Gruss». Während der Anhörung drehte er sich mehrfach lächelnd den Journalisten im Gerichtssal zu.

In den Zuschauerreihen, wo Überlebende und Angehörige von Opfern sassen, brach Gelächter aus, als der Angeklagte seine sofortige Freilassung forderte. «Eine gute Art, seine Argumente auseinanderzunehmen, ist es, ihn auszulachen», sagte Magnus Haakonsen, der Behring Breiviks Angriff auf ein Sommerlager der regierenden Arbeiterpartei auf der Insel Utöya überlebt hatte.

«Es tut gut, ihn so zu sehen, umringt von Polizisten, nur zehn Meter von mir entfernt», sagte der 18-jährige Haakonsen weiter. «Als ich ihn das erste Mal in Utöya gesehen habe, war er auch rund zehn Meter von mir entfernt, aber da hatte er eine Waffe, die auf mich gerichtet war. Jetzt sind auf gewisse Weise die Waffen auf ihn gerichtet - die der Justiz.»

Behring Breivik hatte am 22. Juli des vergangenen Jahres zunächst im Regierungsviertel von Oslo mit einer Autobombe acht Menschen getötet. Anschliessend erschoss er auf der Insel Utöya 69 überwiegend jugendliche Teilnehmer. Am 16. April soll in Oslo der Prozess gegen Behring Breivik beginnen.

Im November hatten zwei vom Gericht beauftragte Gutachter Behring Breivik wegen «paranoider Schizophrenie» für unzurechnungsfähig erklärt. Noch vor Prozessbeginn soll aber ein weiteres Gutachten angefertigt werden, dessen Ergebnis am 10. April erwartet wird. Die Frage nach Behring Breiviks Zurechnungsfähigkeit ist entscheidend bei der Frage, ob er nach einem Schuldspruch ins Gefängnis oder in eine psychiatrische Einrichtung muss. (ami/sda)

Erstellt: 06.02.2012, 20:49 Uhr

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34 Kommentare

Stefan Schneider

06.02.2012, 16:17 Uhr
Melden 186 Empfehlung

Was mit Breivik in Norwegen hier geschehen ist, dass ein Massenmörder noch die Möglichkeit erhält, sich selbst zu inszenieren, ist - auch wenn dies den Medien überhaupt nicht in den Kram passt - das schlagende Argument dafür, in der Schweizerischen Strafprozessordnung keinen Millimeter weit vom absoluten Film-, Foto- und Tonaufnahmeverbot durch Medien abzuweichen. Antworten


Kurt Hottinger

06.02.2012, 16:20 Uhr
Melden 178 Empfehlung

eigentlich schäme ich mich, dass ich diesen Artikel überhaupt gelesen habe und jetzt sogar noch einen Kommentar dazu schreibe. Diese Prozesse müssten zwingend unter Ausschluss der Öffentlichkeit UND Presse stattfinden. Verkündet darf dann nur noch das Urteil werden. Auch dies ohne Fotos und Bilder! Was jetzt abgeht, ist ja das Ziel dieses kranken Hirns, genau wie dies schon J.Lehmann beschrieb... Antworten



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