Achtung: Abofallen!

Tausende von Anwaltschreiben aus Deutschland gehen dieser Tage an minderjährige Internetbenutzer in der Schweiz – unbewusst haben diese teure Abonnemente gelöst. Insgesamt fordern die Anbieter jeden Monat mehrere Millionen Franken ein.

Ende Dezember 2008 hat Stefan K.* aus Aesch von der Internetseite opendownload.de ein kostenloses Programm zum Abspielen von Multimedia-Inhalten heruntergeladen, den Flash-Player von Adobe. Was der 11-Jährige nicht wusste: Nach dem Ausfüllen eines unscheinbaren Formulars löste er mit dem Klick auf den Download-Button ein zwei Jahre laufendes Abonnement bei der Firma Content Services. Kosten: acht Euro monatlich, zu bezahlen im Voraus.

Keine zwei Monate später folgte dann die böse Überraschung in Form eines Schreibens des Osnabrücker Rechtsanwalts Olaf Tank. Stefan K., respektive seine Eltern werden aufgefordert, eine Rechnung zu begleichen, die sie nie erhalten haben, inklusive Mahnkosten, Geschäftsgebühr und einer «Auslagenpauschale». Gesamtbetrag: 138 Euro. Falls der Betrag nicht umgehend beglichen werde, würden «gerichtliche Schritte» eingeleitet.

Das Geschäft scheint sich zu lohnen. Denn der Fall ist typisch: Derzeit werden Tausende solcher Briefe verschickt, schätzt der deutsche Internetspezialist Jörg Reinholz. Er betreibt die Website rotglut.org, die vor Abzockereien im Internet warnt. Gemäss Reinholz sind bereits Anfang 2008 aus den Kreisen eines einzigen Frankfurter «Anbieters» wöchentlich 15'000 Mahnungen verschickt worden. Bei einer durchschnittlichen Forderungshöhe von rund 130 Euro entspricht dies Rechnungen in Höhe von monatlich rund zwölf Millionen Franken. Das Geld treiben Leute wie Rechtsanwalt Olaf Tank ein.

Tank ist für Reinholz denn auch kein Unbekannter. Er übernehme schon seit Jahren das Inkasso für dubiose Internetanbieter wie die Content Services. Die Firma mit Sitz in Mannheim betreibt Dutzende von Abzockerwebsites – darunter grusskarten-suchen.de, rezepte-chaos.de oder auch jede-frau-abschleppen.de. Geleitet wird die Firma vom 28-jährigen Alexander Varin. Für die BaZ war Varin nicht erreichbar. Gemäss einem Bericht des «Tages-Anzeigers» gibt der Mann als Aufenthaltsland die Slowakei an. Zugleich soll er aber auch in Frankfurt am Main leben.

Auch Rechtsanwalt Olaf Tank reagiert nicht auf Anfragen der BaZ. Doch der Mann ist kein unbeschriebenes Blatt. «Unter den deutschen Juristen gilt er als schwarzes Schaf», sagt Martin Boess, der Geschäftsleiter der Schweizerischen Kriminalprävention. Und Philippe Barman vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bestätigt: «Der Name Olaf Tank taucht immer wieder im Zusammenhang mit Internetschwindeleien auf.»

Diese seien derzeit im Trend. Dabei gehe es nicht nur um vermeintlich kostenlose Programme, wie den von Stefan K. heruntergeladenen Flash-Player, sondern auch um IQ-Tests und sogar um Hausaufgabenhilfen. Die Abofallen sprechen also gezielt auch Minderjährige an. Und da Personen durch die Inkasso-Schreiben aus Deutschland oftmals beeindruckt sind, bezahlen viele den Betrag, obwohl Konsumentenschutzorganisatonen ausdrücklich davor warnen.

Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz: «Olaf Tank fährt immer gleich mit grossem Geschütz auf und schüchtert die Betroffenen damit ein.» Der Rat der Konsumentenschützerin: «Keine Angst haben, nicht bezahlen, sich mit eingeschriebenem Brief auf Täuschung oder Irrtum berufen und bei einer allfälligen Betreibung – die höchst wahrscheinlich ohnehin nicht eingeleitet wird – Rechtsvorschlag erheben.»

Wie Stalder rät auch Boess, keinesfalls zu bezahlen. Zwar würden bei der Kriminalprävention nur zwei bis drei Fälle pro Woche gemeldet, doch sei dies «nur die Spitze des Eisbergs». Auch Fedpol-Sprecher Guido Balmer kann zum Phänomen der Abofallen im Internet keine konkreten Zahlen nennen, weist aber darauf hin, dass es sich um «eigentliche Wellen handelt, die kommen und gehen». Es scheint, als rolle die Welle derzeit gerade wieder einmal über die Schweiz.

*Name der Redaktion bekannt. (Basler Zeitung)

Erstellt: 24.02.2009, 07:09 Uhr

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