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19-Jähriger druckt zuhause gefälschte Zugabos

Aktualisiert am 26.03.2009 6 Kommentare

Zwei Jahre lang verkaufte ein junger Mann gefälschte Abos des Tarifverbunds Ostwind. Heute wurde er wegen Betrug und Urkundenfälschung verurteilt.

Ein ganzes Gebiet mit dem selbst gedruckten Billett abfahren: Ein Ausschnitt aus dem Zonenplan des Verbunds Ostwind.

Ein ganzes Gebiet mit dem selbst gedruckten Billett abfahren: Ein Ausschnitt aus dem Zonenplan des Verbunds Ostwind.

Das Bezirksgericht Arbon TG verurteilte den heute 23-Jährigen zu 20'000 Franken Strafe bedingt auf zwei Jahre und 1500 Franken Busse. Seine gleichaltrige Komplizin wurde wegen der selben Delikte zu einer bedingten Geldstrafe von 10'000 und einer Busse von 1000 Franken verurteilt.

Sechs Kunden des Fälschers erhielten bedingte Geldstrafen zwischen 450 und 3000 Franken sowie Bussen von 150 bis 750 Franken. Den der SBB entstandenen Schaden von gut 13'000 Franken müssen die Verurteilten solidarisch ausgleichen.

Zwei Rollen Billettpapier gefunden

Der verurteilte Hauptangeklagte hatte im Herbst 2005 als 19-Jähriger nach eigenen Angaben zwischen Rorschach und St. Margrethen SG zwei Rollen unbedrucktes SBB-Billettpapier gefunden.

Er sagte heute vor Gericht, er habe sofort den Gedanken gehabt, «damit kann man etwas machen». Er druckte daraufhin bis Juli 2007 falsche Abos des Tarifverbunds Ostwind. Auf die Idee kam er, weil Abos meist zusammen mit einer Stammkarte vorgezeigt werden. Die Kondukteure nehmen sie kaum je aus der Plastikhülle.

20 Franken pro Abo

Die gefälschten Abos verkaufte er dann für je rund 20 Franken an Bekannte aus Glarus, St. Gallen und dem Thurgau und nutzte sie auch selbst. Eine gleichaltrige Bekannte warb zusätzlich Käufer an. Die Abonnemente kosten normalerweise je nach Zone zwei bis zehn Mal so viel.

Im Juli 2007 wurde diese Verkäuferin in St. Gallen mit einem gefälschten Abo erwischt und die Sache flog auf. Ein Kondukteur hatte das Abo genauer geprüft, weil Ostwind-Abos nur bis Wil SG gelten.

Gericht bleibt unter Anträgen des Staatsanwalts

Das Bezirksgericht Arbon blieb mit seinen Urteilen bei allen Angeklagten ausser der Verkäuferin leicht bis deutlich unter den Anträgen des Staatsanwalts. Dieser hatte für alle Angeklagten bedingte Geldstrafen und Bussen gefordert.

Die geforderten Geldstrafen bewegten sich zwischen 27'000 Franken für den Hauptangeklagten und 900 Franken für eine Kundin. Die Höhe der Geldbussen lag zwischen 1200 und 300 Franken

Bei der Verkäuferin ging das Gericht deutlich über die beantragte Strafe von 7075 Franken hinaus, weil sie mehrfach beim Schwarzfahren erwischt worden war. (oku/sda)

Erstellt: 26.03.2009, 20:24 Uhr

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6 Kommentare

Ueli Müller

26.03.2009, 21:01 Uhr
Melden

Wann werden die Journalisten endlich begreifen, dass bei einer Geldstrafe nicht der Gesamtbetrag das Wesentliche ist, sondern die Anzahl Tage und der an die finanziellen Verhältnisse angepassten Tagessatz? Antworten


Signe Fleischmann

26.03.2009, 21:30 Uhr
Melden

Haha, smart Guy! Aber der wird nicht gerade viel geschlafen haben die letzten 2 Jahre. Antworten



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