Falls das Volk der Ausdehnung zustimmt, können aber bald noch mehr Ausländer in der Schweiz arbeiten.
Voraussetzung ist stets, dass man eine Stelle hat. Ohne Arbeit kann sich niemand bei uns niederlassen. Wenn keine Stellen offen sind, geht die Zuwanderung zurück. Das zeigen alle bisher gemachten Erfahrungen – sei es bei uns oder in der EU, wo die Personenfreizügigkeit schon seit längerem gilt. Obwohl es beim Wohlstand und den Löhnen innerhalb der EU grosse Unterschiede gibt, sind Massenbewegungen ausgeblieben.
Wer als Architekt, Ärztin, Physiotherapeutin oder Handwerker arbeitet, sieht sich aber vermehrt durch EU-Bürger konkurrenziert.
In gewissen Fällen mag dieser Eindruck entstehen. Ohne die Zuwanderer aus der EU hätten viele Firmen ihre offenen Stellen aber gar nicht besetzen können. Die Schweizer Wirtschaft hätte nicht so stark wachsen können in den letzten Jahren, und es hätten weniger Stellen für Schweizerinnen und Schweizer geschaffen werden können. Unter dem Strich ist die Personenfreizügigkeit zweifellos eine Erfolgsgeschichte: Dank ihr haben wir die Wirtschaftsleistung um vier bis fünf Milliarden Franken pro Jahr verbessern können.
Das sieht Alt-Bundesrat Christoph Blocher anders. Er warnt, die Öffnung führe bald zu Lohndruck und mehr Arbeitslosen.
Solche Befürchtungen hören wir vor jeder Abstimmung über die Personenfreizügigkeit. Bis jetzt haben sie sich aber nicht bewahrheitet: Es ist weder zu systematischem Lohndumping noch zu einem massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit gekommen. Wer mindestens ein Jahr lang Beiträge bezahlt, kann beim Verlust der Stelle Arbeitslosengeld beziehen. Das gilt auch für die EU-Bürger. Die Zuwanderer belasten die Arbeitslosenkasse aber nicht über Gebühr – im Gegenteil: Sie zahlen mehr ein, als sie beziehen. Wir profitieren heute sogar von ihnen.
Glauben Sie, das Volk für die Personenfreizügigkeit gewinnen zu können?
Ja, das Volk hat sich bisher stets klar für den bilateralen Weg ausgesprochen. Ich vertraue darauf, dass es die Vorlage auch diesmal nüchtern studiert und sich nicht bloss von Bauchgefühlen leiten lässt. Bei einem Nein wird ja nicht nur die Personenfreizügigkeit hinfällig, sondern das ganze Paket der ersten bilateralen Runde. Das wäre für die Schweiz schlecht.
Was wäre denn so schlimm?
Wenn es zum Nein kommt, müssen wir der EU bis Ende Mai den Volksentscheid mitteilen und die in der ersten Runde ausgehandelten Verträge künden. Damit würden zentrale Abmachungen über den Haufen geworfen. Sie betreffen den Abbau von technischen Handelshemmnissen, den einfacheren Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen und zu den Forschungsprogrammen der EU sowie verarbeitete Landwirtschaftsprodukte. Wir würden künftig wie ein Drittland behandelt.
Das hört man oft. Ist die Gefahr aber tatsächlich so gross? Die EU ist doch auch an geregelten Verhältnissen interessiert.
Diese Interpretation ist naiv. Natürlich kann man hoffen, dass die EU im Fall eines Neins und der Aufkündigung der erwähnten Abkommen bereit ist, sich mit uns nochmals an einen Tisch zu setzen. Es ist aber vermessen, zu glauben, dass wir etwas Besseres herausholen können. Das schafft nur Unsicherheit – und das können wir im Moment nicht brauchen.
Der Bundesrat macht 1,55 Milliarden Franken frei, um die Wirtschaft anzukurbeln. Reicht das?
In einer ersten Phase werden 900 Millionen Franken deblockiert. Das löst sicher willkommene Investitionen aus. Angesichts der sich verschlechternden Wirtschaftslage werden wir in einer zweiten Phase wohl auch die bereits ins Auge gefassten weiteren 650 Millionen Franken freimachen. Zählt man die Investitionen der Kantone hinzu, bewegen wir uns in der Grössenordnung der in den Nachbarländern beschlossenen Stützungsprogramme.
Zusätzliche Anstrengungen sind also nicht mehr nötig?
Nein, das habe ich nicht gesagt. Wir prüfen aufmerksam, ob zusätzliche Massnahmen zu ergreifen sind und ob es für kleine und mittlere Unternehmen schwieriger wird, an Kredite heranzukommen...
...die Geschenkpapierfirma Stewo in Wolhusen hat eben ihre Bilanz deponieren müssen, weil die Hausbank Kredite gekündet und Konten gesperrt hat.
Solche Nachrichten irritieren mich sehr. Schliesslich haben nicht alle Banken Liquiditätsprobleme. Jene, welche die von den Grossbanken abgezogenen Gelder erhalten haben, verfügen über viel flüssige Mittel. Es gibt deshalb keinen Grund, den Zugang zu Krediten generell zu erschweren. Ich erwarte, dass die Banken Kreditgesuche weiterhin ernsthaft prüfen.
Appelle allein reichen aber nicht aus.
Ja, wir analysieren daher, ob die Schweizerische Exportrisikoversicherung neu auch Bürgschaften, Darlehen oder Direktkredite vergeben soll. So wäre es möglich, der Kreditverknappung entgegenzuwirken. Der Bundesrat kann der Exportversicherung laut Gesetz solche Aufgaben übertragen. Falls sich herausstellt, dass die Banken bei der Kreditvergabe systematisch die Schraube anziehen, müssen wir prüfen, ob die Exportrisikoversicherung einspringen kann.
Vielleicht klopft auch die UBS bald wieder beim Staat an: Daniel Zuberbühler von der Bankenkommission schliesst eine neuerliche Kapitalerhöhung nicht aus. Sehen Sie das ebenso?
Herr Zuberbühler hat sich noch am gleichen Tag selber korrigiert. Das sagt an sich schon alles: Es gibt keine Gespräche über eine neuerliche Rekapitalisierung durch den Bund. Für den Moment braucht es keine zusätzlichen Massnahmen. Aber viele Banken haben noch nicht das Vertrauen, das sie brauchen. Die Finanzmärkte sind noch nicht stabil.
Anders als die USA oder Grossbritannien beteiligt sich der Bund nicht an den geretteten Banken. Warum eigentlich nicht?
Die Modelle sind schwierig zu vergleichen. Wir haben von Anfang an eine Lösung gesucht, die sofort wirksam wird. Das geht nur, wenn man die derzeit unverkäuflichen Papiere in eine Zweckgesellschaft ausgliedert. Wenn die illiquiden Papiere bei der Bank bleiben, muss sie diese Positionen ständig neu bewerten und abschreiben. Das belastet die Bilanz – und schafft permanent Unsicherheit. Wir haben uns daher für die Auslagerung solcher Papiere entschieden.
Das Parlament kann diese Lösung aber nur noch abnicken. Gibt das Ihnen nicht auch zu denken?
Ich verstehe die Kritik. Ein derart sensibles Rettungspaket kann man jedoch nicht in der Öffentlichkeit schnüren. Wir haben es mit börsenrelevanten Informationen zu tun. Im Übrigen ist es ja nicht so, dass der Bundesrat ausserhalb von Recht und Verfassung agiert hat. Wir haben das Massnahmenpaket wie in solchen Fällen üblich der Finanzdelegation des Parlaments unterbreitet.
SVP-Nationalrat Ueli Maurer unterstützt das Paket, lehnt die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit aber ab. Ist dies mit dem Bundesratsamt vereinbar?
Dass sich Ueli Maurer heute gegen die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit ausspricht, überrascht nicht. Jeder kann und soll für seine Werte und Überzeugungen einstehen. Wer Bundesrat werden will, muss aber bereit sein, sich ein Stück weit von der Partei zu lösen und die Entscheide der Regierung kollegial mitzutragen. Man muss für die ganze Schweiz da sein – und nicht nur für die Partei.
(Tages-Anzeiger)