Wer Geld hat, kauft sich frei
Von Andreas Flütsch. Aktualisiert am 19.10.2010 1 Kommentar
Andreas Flütsch
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Nur 10 Millionen Franken müssen die drei Investoren zusammen zahlen, die sich still und leise an Sulzer heranpirschten und im Frühling 2007 überraschend als Grossaktionäre zu erkennen gaben. Und bei dieser Summe handelt es sich nicht mal um Bussen. Sondern um eine Art finanzielle Sühne. Die Anwälte des Trios haben mit dem Finanzdepartement nämlich einen Deal gemacht: Sie gehen straffrei aus, dafür decken sie den Schaden und gleichen das bewirkte Unrecht mit einer Geldzahlung aus.
Dass sich das Finanzdepartement damit zufrieden gibt, dass die drei zusammen nur ein paar Millionen als Reparationszahlung an den Staat abführen, zeigt eindrücklich, wie schlecht seine Karten im Fall Sulzer sein müssen. Im Fall Oerlikon, bei dem denselben Akteueren Verstösse gegen die Meldepflicht vorgeworfen wurden, hatte ihnen das Departement Merz noch total 120 Millionen Franken aufgebrummt. Das Bundesstrafgericht hat sie jedoch unlängst freigesprochen und die Bussenverfügung des Departements arg zerzaust.
Merz hat nun nicht einmal die Begründung des Bundestrafgerichts abgewartet und stattdessen umgehend einen Deal mit Vekselberg & Co. gemacht. Ein klarer Hinweis, wie tief Bern die Chance einschätzt, den Fall Sulzer vor Gericht zu gewinnen.
Den Deal möglich macht der neue Artikel 53 im Strafgesetzbuch. Immerhin setzt dieser voraus, dass es ein Unrecht gab. Mit ihrer Unterschrift unter den Deal bezeugen die drei, dass sie Fehler gemacht haben. Doch juristisch gehen sie straffrei aus.
Das Resultat ist mehr als unbefriedigend. Der Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner kritisiert seit langem, Artikel 53 sei ein schlechter Schnellschuss, und er liege quer in der Rechtslandschaft.
Wer Geld hat, kann sich freikaufen. Die 10 Millionen zahlen die drei aus der Portokasse. Nach Artikel 53 gingen jüngst auch Banker und Finanzspezialisten straffrei aus, die im Fall Allianz mit manipulierten Aktiendeals Millionen machten. Zuvor konnten schon die Fifa und Ex-Armeechef Roland Nef einen Strafprozess abwenden, indem sie Wiedergutmachung zahlten. Bei Normalverdienern bleibt ein übler Nachgeschmack. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 18.10.2010, 23:22 Uhr
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Artikel 53 gehört abgeschafft. Diese möchtegern nichtschuldigen sollten viel schneller abgeurteilt werden. Eine Zahlung muss immer erfolgen aber auch eine harte Strafe im Strafrecht. Die Gesetze sind so anzupassen, dass harte Urteile schnell und kompromislos erfolgen können. Antworten
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