Noch diese eine Chance
Von Stefan Hohler. Aktualisiert am 23.12.2010 5 Kommentare
Zu neun Monaten Gefängnis hat das Bezirksgericht Zürich den notorischen Autoraser und Autorowdy Amir B. verurteilt. Dies, weil er zweimal ohne Führerausweis mit dem Auto unterwegs war. Das «Billett» war ihm aufgrund eines verkehrspsychologischen Gutachtens im September 2004 wegen «charakterlicher Nichteignung» auf unbestimmte Zeit entzogen worden.
Ein hartes Urteil für ein solches Vergehen, zumal der vorbestrafte Albaner mit serbischem Pass die Strafe absitzen muss. Damit ist das Gericht sogar über den Antrag von «Raserstaatsanwalt» Jürg Boll hinausgegangen, der eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten gefordert hatte. Trotzdem ist der 27-Jährige glimpflich davongekommen, denn das Gericht hätte dem Vater zweier Kinder auch noch eine 18-monatige Vorstrafe aufbrummen können. Amir B. muss jetzt definitiv und endgültig beweisen, dass er sich an die Gesetze hält, eine weitere Chance gibt es für ihn nicht mehr. Zu oft hatte er in der Vergangenheit eine «letzte Chance» erhalten, und weder Geldstrafen noch Gefängnisaufenthalte haben ihn von kriminellen Taten abhalten können.
Kommt hinzu: Amir B. soll vor rund einem Monat erneut delinquiert haben. Zwei Einbrüche mit einem Komplizen in einem Doppeleinfamilienhaus. Bewiesen hat man ihm die Tat (noch?) nicht, er sitzt in Untersuchungshaft, und für Amir B. gilt die Unschuldsvermutung. Sollte das Gericht den Mann im nächsten Jahr aber schuldig sprechen, dann hat er definitiv allen Goodwill verspielt. Dann gibt es nur eins: den zusätzlichen Vollzug der 18-monatigen Vorstrafe. Auch eine Ausschaffung durch das Migrationsamt darf nicht mehr tabu sein.
Denn bis jetzt hat Amir B. immer wieder eine «letzte Chance» erhalten, obwohl er insgesamt acht Führerausweisentzüge und eine lange Liste von Einbruchsdiebstählen sowie weitere Delikte auf seinem Kerbholz hat. Dass Amir B. bis jetzt noch nie mit einer Ausweisung konfrontiert worden ist, hängt sicher mit seinem jungen Alter und seiner Familie mit zwei kleinen Kindern zusammen. Zudem hat er die Niederlassungsbewilligung C. Bei einer weiteren Bestrafung dürfen diese Faktoren aber nicht mehr als mildernde Umstände gelten. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 22.12.2010, 22:38 Uhr
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5 Kommentare
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@S.Scheibler: Sie scheinen sich sicher zu sein, dass A.B. und seine Familie nicht schon heute Sozialhilfe in Anspruch nimmt. Das "reguläre" Einkommen scheint jedenfalls nicht zu reichen, wenn er gemäss Artikel "eine lange Liste von Einbruchsdiebstählen sowie weitere Delikte auf seinem Kerbholz hat". Auf die Möglichkeit der Ausschaffung weist ebenfalls der Artikel hin, nicht Ihr "Liebling" Mörgeli. Antworten
Die Frage ist doch nicht: tabu oder nicht, sondern die Antwort ganz einfach: Ausschaffung. Und eine zusätzliche Frage sei doch wohl auch noch erlaubt: soll man solche "Kuschelrichter" dulden oder bei nächster Gelegenheit mit Bausch und Bogen abwählen? Antworten
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