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Kommentar: Lumengo verschlimmert seine Situation, wenn er nicht zurücktritt

Von Bernhard Kislig. Aktualisiert am 12.11.2010 4 Kommentare

Das Urteil bedeutet das Ende für Ricardo Lumengos politische Karriere. Auf den steilen Aufstieg über den Berner Grossen Rat in das eidgenössische Parlament folgt für den ersten dunkelhäutigen Nationalrat schon nach wenigen Jahren der tiefe Fall.

In gewisser Weise ist nachvollziehbar, dass der Bieler Politiker um sein politisches Überleben kämpft und vor dem Rücktritt ein rechtskräftiges Urteil abwarten will. So geht es rein juristisch betrachtet eigentlich nur um eine Bagatelle. Entsprechend tief ist das Strafmass: Lumengo muss nicht etwa ins Gefängnis, sondern wird zu einer eher tiefen bedingten Geldstrafe verurteilt. Deswegen soll er jetzt sein Nationalratsmandat verlieren, das momentan seine einzige Einnahmequelle ist.

Doch Lumengo verkennt die politische Dimension, wenn er den zuerst angekündigten Rücktritt verweigert. Der finanzielle Schaden mag gering sein, aber der Reputationsschaden ist gewaltig. Wenn Politiker, die unsere Gesetze machen, sich selber nicht daran halten, haben sie das Vertrauen der Wähler im Nu verspielt. Und als Jurist sollte Lumengo die Gesetze besonders gut kennen – umso weniger glaubwürdig klingen seine Beteuerungen, nicht aus Eigennutz gehandelt zu haben. Solche Reputationsschäden lassen sich fast nicht mehr flicken. Zudem färben sie auf die gesamte Partei ab. Deshalb bleibt der SP gar nichts anderes übrig, als sich sofort zu distanzieren und Lumengo wie eine heisse Kartoffel fallen zu lassen.

Der Bieler Nationalrat würde sich selber einen Gefallen tun, wenn er in den kommenden Tagen mit einem Rücktritt rasch einen Schlussstrich zöge. Sonst wird er in der Partei isoliert und 2011 auch kaum wiedergewählt. Er bliebe nicht nur als Wahlmanipulator, sondern zusätzlich auch als unbelehrbarer Sturkopf in Erinnerung. (Berner Zeitung)

Erstellt: 12.11.2010, 09:27 Uhr

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4 Kommentare

Markus Kaufmann

12.11.2010, 09:53 Uhr
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nur um noch kurz auf einen anderen überführten, aber nicht verurteilten straftäter hinzuweisen: herr altbundesrat blocher liess sich vom schweizer fernsehen filmen, wie er in einer abstimmung des nationalrates den abstimmungsknopf seines nachbarn gedrückt hat. wieso wurde denn da nicht nach rücktritt geschrien? natürlich ist es lange her, aber es sollte mal wieder daran erinnert werden. Antworten


Willi Ammann

12.11.2010, 10:58 Uhr
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Die abgedroschene Phrase vom falschen Knopf den Blocher bediente immer wieder aufzuwärmen macht das Vergehen von Lumengo auch nicht besser.44 Wahlzettel zu manipulieren auf denen der eigene Name steht ist kein Kavaliersdelikt,umsomehr als es sich bei Lumengo um einen Juristen handelt der eigentlich die Gesetze und die Folgen deren Nichtbeachtung kennen sollte. Antworten



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