Kantone aufgepasst
Von Michael Widmer. Aktualisiert am 08.03.2010 1 Kommentar
Michael Widmer
Das Abstimmungsresultat zur Tierschutzanwalt-Initiative lässt keinen Interpretationsspielraum offen: Das Stimmvolk lehnt die obligatorische Einführung eines Anwalts für Tiere in allen Kantonen wuchtig ab. Das Resultat ist zu begrüssen: Schliesslich lassen sich die Ziele eines angemessenen Schutzes der Tiere in den Kantonen durch das neue Tierschutzgesetz erreichen.
Für die Tierschützer ist das Nein eine herbe Niederlage. Was ihnen besonders zu denken geben sollte, ist das klare Resultat in Zürich. Wo der Tierschutzanwalt vor 19 Jahren mit 80 Prozent Ja-Anteil eingeführt wurde, lehnten die Stimmberechtigten die nationale Einführung eines solchen mit fast 70 Prozent Nein-Stimmen ab. Entweder wollte Zürich den anderen Kantonen keine nationalen Zwangsmassnahmen zumuten. Oder – was wohl eher zutrifft – der Anwalt verliert im bisherigen Vorzeigekanton an Rückhalt.
Und dennoch: Kantone und Tierhalter, die glauben, das Thema Tierschutz auf die leichte Schulter nehmen oder auf die lange Bank schieben zu können, seien gewarnt. Der Bundesrat und explizit auch Bauernvertreter aus dem Parlament haben klar gesagt, dass das Tierschutzgesetz in vielen Kantonen nicht richtig umgesetzt wird. Die Verlierer der Tierschutzanwalt-Abstimmung werden die Politiker beim Wort nehmen und ganz genau hinschauen, was sich jetzt bewegt. (Berner Zeitung)
Erstellt: 08.03.2010, 09:13 Uhr






