Gerechtigkeit für Polanski
Von Thomas Knellwolf. Aktualisiert am 28.09.2009 77 Kommentare
Thomas Knellwolf.
Roman Polanski hat sich an einem Kind sexuell vergangen. Er hat den Missbrauch einer 13-Jährigen aus Los Angeles 1977 gestanden. Seit der Tat vor 32 Jahren lebte der Regisseur in Europa in Freiheit oder war – so die US-Perspektive – auf der Flucht. Am Samstag tappte er im Zürcher Flughafen in die Falle der kalifornischen Strafverfolger. Statt am hiesigen Filmfestival fürs Lebenswerk Lob und Preis zu erhalten, verbringt der 76-Jährige nun bis zu zwei Monate hinter Zürcher Gittern. Dann wird er aller Voraussicht nach in die USA geflogen. Die Schweiz kann nicht anders. Der Auslieferungsvertrag mit Washington sieht keine Ausnahmen für Stars vor.
Es gibt aber gute Gründe, weshalb Polanski eher heute als morgen freikommen sollte. Sexueller Missbrauch von Kindern verjährt zwar in Kalifornien so wenig wie – neuerdings – in der Schweiz. Dies vor allem, weil Opfer erst Jahre später ihre Peiniger beschuldigen. Bei Polanski ist das Gegenteil der Fall. Heute macht sich sein Opfer, eine mittlerweile dreifache Mutter, für ihn stark. Polanski, so zeigen drei Jahrzehnte, ist für niemanden eine Gefahr. Ein faires Verfahren gegen ihn ist jedoch nach so langer Zeit und mit Fehlern in der Untersuchung kaum mehr möglich. Deshalb gilt es, das Drama um den Oscar-Preisträger zu beenden. Im letzten Akt führen nun US-Richter Regie. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 28.09.2009, 08:58 Uhr
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Wieso lassen wir uns in so einem delikaten Fall zum Handlanger der USA machen? Roman Polanski ist französischer Staatsbürger, diese Suppe soll Frankreich auslöffeln. Ganz abgesehen davon: Wenn jemand in US-U-Haft erfährt, dass er für 50 Jahre weggesperrt werden soll und also auf keine faire Verhandlung hoffen darf, wäre er blöd, wenn er nicht flüchten würde, wenn er die Gelegenheit dazu hat. Antworten






