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Die Arroganz der Macht

Von Maurice Thiriet. Aktualisiert am 25.02.2011 10 Kommentare

Maurice Thiriet

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Google Street View macht nichts, was die anderen nicht auch tun. Das sagen die, die kein Verständnis haben für den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, der Google vor Gericht gezerrt hat. Kein Mensch habe mehr die Kontrolle über die Bilder, die von ihm über Facebook oder andere Wege ins Internet gelangten. Also sei die Aufregung um das eine Prozent der Gesichter und Autonummern, die Googles Anonymisierungssoftware nicht erfasse, lächerlich.

Doch der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür kämpft vor Gericht nicht nur darum, dass Google das letzte noch fehlende Prozent erkennbarer Gesichter anonymisiert. Es geht längst um mehr. Es geht darum, einen international agierenden Internetgiganten in die Schranken zu weisen, der geltende Urheberrechts- und Datenschutzbestimmungen auf nationaler Ebene in unvergleichlicher Arroganz ganz selbstverständlich nach seinem Gusto auslegt.

So vereinbarte Google mit Datenschützer Thür vor dem Aufschalten von Street View, dass keine erkennbaren Gesichter von Passanten und keine lesbaren Nummern von Autoschildern aufgeschaltet werden dürfen.

Google hielt und hält sich nicht daran und behauptet, es sei gar nicht möglich, die von Thür und dem Datenschutzgesetz verlangten Standards, nämlich absolute Anonymität in Google Street View, zu erreichen. Google argumentiert bis heute gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht und der Öffentlichkeit gleich: 1. Street View ist sehr nützlich für die Wirtschaft und beliebt bei den Menschen. 2. Wir haben die beste Software, und wenn die es nicht schafft, alle Gesichter und Nummern zu verwischen, dann schafft es niemand. 3. Wenn die Gerichte auf der kompletten Anonymisierung aller fotografierten Menschen und Nummernschilder beharren, dann nehmen wir euch Street View weg.

Die Drohung zeigt die Haltung des mächtigen Internetgiganten, und die lautet: Eure Datenschutzgesetze genügen unseren Ansprüchen nicht.

Es ist zu hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht dem Internetgiganten in Erinnerung ruft, dass er sich nach den hiesigen Gesetzen zu richten hat. Und nicht umgekehrt. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 24.02.2011, 23:16 Uhr

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10 Kommentare

Ramon Paxus

25.02.2011, 07:43 Uhr
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Jedes Produkt hat eine Fehlerquote. Jede Vorschrift wird 'so gut es geht' eingehalten. Dass Google es schafft 99% der Gesichter und Nummernschidler automatisch zu verpixeln ist schon ziemlich phänomenal. Wie hoch will man denn die Ansprüche noch schrauben bis dieser nützliche und zukunftsweisende Dienst endlich akzeptiert wird? 99,9%? 99,99%? Hundertprozentige Sicherheit gibt es bekanntlich nicht. Antworten


Thomas Ramseier

25.02.2011, 11:33 Uhr
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Danke Herr Thiriet für Ihren Kommentar!
Und wenn Hunderttausende was anderes machen, wenn sie Bilder auf Facebook, Panoramio oder sonst wo für öffentlichen Zugang hochladen bleibt unser Datenschutzgesetz ein Gesetz. Ich bin sehr dankbar, dass Herr Thür für dieses Gesetz einsteht und kämpft. Wer dies verwässern will, soll unsere demokratischen Mittel nützen.
Aber bis dahin bleibt es ein Gesetz!!!
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