Meinung
Darum braucht es eine PUK
Von Arthur Rutishauser. Aktualisiert am 14.01.2010 3 Kommentare
Laut Bundesrätin Doris Leuthard soll die Affäre UBS auf die lange Bank geschoben werden. Warten wir mal bis zum Herbst ab, dann entscheidet das Bundesgericht, ob die UBS-Daten wirklich zu Unrecht an die Amerikaner ausgehändigt wurden. Dann kann man weitersehen. So der Tenor. Falsch, Stoff für eine Untersuchung gibt es reichlich. Erst einmal ist der Frage nachzugehen, ob wirklich eine solch schlimme Bedrohungslage für die UBS vorlag wie behauptet. Oder ging es vielmehr darum, deren damalige Chefs vor einer Anklage in den USA zu bewahren?
Drei Monate vor dem fatalen 18. Februar 2009 wurde die Nummer drei der Bank, Raoul Weil, in den USA angeklagt. Seither riskiert er bei Reisen ins Ausland die Verhaftung und die Auslieferung in die USA. In der Anklage wurde explizit darauf hingewiesen, dass noch weitere Verantwortliche damit rechnen müssten, angeklagt zu werden. Klar, dass Peter Kurer und Marcel Ospel das um jeden Preis verhindern wollten. Ist es ihnen gelungen, die Finanzmarktaufsicht dafür einzuspannen?
Weiter ist nach wie vor unklar, wer bei der UBS wusste, wie das US-Geschäft betrieben wurde. Die Finma hat festgestellt, die Chefetage der UBS habe von allem nichts gewusst. Aus den bisher zugänglichen Akten geht jedoch hervor, dass die Bank bereits im Jahr 2000 Rechtsgutachten zum Amerikageschäft erstellen liess und dass Peter Kurer 2006 von Bradley Birkenfeld einen Brief erhielt, in dem auf die rechtswidrigen Geschäftspraktiken hingewiesen wurde. Die UBS selber hat in den USA eingestanden, dass die bankinterne Untersuchung zu wenig energisch durchgeführt wurde. Warum hat die Finma die UBS-Manager trotzdem stets gestützt?
Vielleicht ist die Antwort auf all diese Fragen, dass es nichts zu beanstanden gibt. Falls dem so ist, müsste aufgearbeitet werden, wie der Bund eine Verhandlungstaktik einschlagen konnte, bei der die Schweiz bei jedem Zugeständnis mit noch härteren Forderungen der USA konfrontiert wurde. Wenn künftig zumindest klüger verhandelt würde, wäre für die Schweiz sehr viel gewonnen. Peinlich wird es höchstens für die Beteiligten. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 14.01.2010, 09:01 Uhr
WRITE A COMMENT
3 Kommentare
Das BVG-Urteil ist juristisch nicht zu kippen. Das BG duerfte ebensowenig Wert darauf legen, seine sonst moeglichst diskrete gesetzwidrige Privilegierung der Finanzmisswirtschaft auf dem Puckel ihrer Kleinkunden ins Scheinwerferlicht der Weltmedien zu ruecken, wie der BR, einmal mehr Notrecht zu missbrauchen. Beibt also abzuwareten, ob der naechste Rohrkrepierer ueberhaupt gezuendet wird.... Antworten
Was steht in der Schweiz alles zur Disposition wenn es hart auf hart geht? Die Oeffentlchkeit hat den Eindruck erhalten: Fast alles. Das Bankgeheimnis (wenn auch portionenweise), das Recht, die Rechtmässigkeit der Handlungen. Man kann sich unschwer vorstellen, dass einige Angst haben vor Aufklärung, vor allzu viel Licht in dieser heimeligen Dunkelheit und Unklarheit. Antworten
Emil Frey AG Autocenter Bern
Geniessen sie die Strasse mit dem neuen Subaru XV. Nur im Emil Frey Autocenter Bern.







Peter Gasser
Der Bundesrat spielt auf Zeit. Die Behauptung, die UBS sei existentiell gefährdet gewesen ist reine Schutzbehauptung. Der Bundesrat hat eine epochale Fehlbeurteilung gemacht. Die USA hätten nach Lehmann Bros die UBS nicht auch noch vernichtet. Glaubt jemand die GPK, u.a. die Bauern Veillon und Binder seien kompetent dies zu beurteilen? Risk Management durch Amateure? Einzige Lösung ist eine PUK Antworten