Trotz Fukushima nur ein halbherziger Schritt
Urs Egli (Bild: BZ)
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Diese Hoffnungen waren unbegründet: Das neue Energiegesetz ist keine Antwort auf die atomare Katastrophe in Japan. Diese Antwort kann das Bernervolk geben, wenn dereinst über die Volksinitiative «Bern erneuerbar» abgestimmt wird.
Das 30-jährige Energiegesetz sollte nur etwas der Zeit angepasst werden. Dies ist nun halbherzig geschehen. Der Bau neuer Elektroheizungen wird verboten, bestehende müssen ersetzt werden. Vorschriften, die den Kanton Bern einen grossen Schritt in Richtung erneuerbare Energien weiterbringen würden, hat das revidierte kantonale Energiegesetz nicht zu bieten. Etwa eine Förderabgabe auf Strom, für welche sich die Baslerinnen und Basler bereits 1984 entschieden haben.
Mit jährlich 10 Millionen Franken fördert die Stadt Basel erneuerbare Energie, Energieeffizienz und Energiebewusstsein. Profitieren können alle, die sich energiebewusst verhalten – Private und Industrie. Der Stromrappen des Berner Energiegesetzes hatte den Nachteil, dass nur Hausbesitzer hätten profitieren können.
urs.egli@bernerzeitung.ch (Berner Zeitung)
Erstellt: 16.05.2011, 07:27 Uhr
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