Harte Strafe
Von Bernhard Kislig. Aktualisiert am 19.05.2011 1 Kommentar
Bernhard Kislig (Bild: BZ)
Artikel zum Thema
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
So hat Lumengo gemäss Obergericht Wähler in einem Mass beeinflusst, das zu denken geben muss – eine Anschuldigung wegen Stimmenfangs ist nur wegen Verjährung nicht mehr möglich. Mit teilweise widersprüchlichen Aussagen versuchte er sich bei Vernehmungen herauszureden. Und auch bei den Nationalratswahlen 2007 kam ein Verdacht gegen ihn auf, der sich aber nicht erhärten liess.
Dennoch hat Lumengo vom Berner Obergericht recht bekommen. Der Schaden ist aber längst angerichtet. Das geschah, als ihn das Strafeinzelgericht Biel-Nidau im vergangenen November wegen Wahlfälschung verurteilte.
Das war ein Hammerschlag für Lumengos politische Karriere. Seine Glaubwürdigkeit ist seither schwer angeschlagen, es folgten öffentliche Rücktrittsforderungen und schliesslich der Austritt aus der SP. Heute politisiert der parteilose Bieler im Parlament weitgehend isoliert, und seine Wiederwahl in den Nationalrat im Herbst ist alles andere als gewiss. Das ist eine harte Strafe – halber Freispruch hin oder her.
bernhard.kislig@bernerzeitung.ch (Berner Zeitung)
Erstellt: 19.05.2011, 08:36 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
1 Kommentar
Art. 282bis: Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Busse bestraft. Hat Hr Lumengo PLANMÄSSIG Wahlzettel eingesammelt, ausgefüllt oder verteilt? Nein? Dann hätte er auch nicht Stimmenfang begangen. Inserate ausgefüllter Stimmzettel mit dem Text "So füllen Sie Stimmzettel richtig aus" sind nicht bedenklich? Antworten
Online-Wettbewerb
Jetzt mitmachen!: Gewinnen Sie einen Abend als Statist bei den Tellspielen Interlaken!
Remund führend in Werbetechnik
Kein Wunsch zu aufwendig, kein Format zu gross - Remund Werbetechnik löst jede Aufgabe mit modernster Technik.


Bitte warten
