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Rechtsanwälte locken mit Gratisangeboten

Von Thomas Müller. Aktualisiert am 10.10.2011 8 Kommentare

Der Konkurrenzdruck unter den Anwälten ist gross. Immer mehr von ihnen setzen daher auf unkonventionelle Methoden, um sich von der Masse abzuheben. Auch Gratisangebote sind nicht mehr tabu.

«Sollten solche Angebote zunehmen, besteht die Gefahr, dass unser Beruf in Verruf gerät»: Rechtsanwälte werben mit Billigofferten.

«Sollten solche Angebote zunehmen, besteht die Gefahr, dass unser Beruf in Verruf gerät»: Rechtsanwälte werben mit Billigofferten.

Tipps für Ratssuchende

Zuerst sollte man Freunde und Bekannte fragen. Hilft Mundpropaganda nicht weiter, kommen auch andere Wege infrage.

  • Im Mitgliederverzeichnis des Schweizerischen oder des kantonalen Anwaltsverbands kann man nach Anwälten mit einem bestimmten Spezialgebiet suchen: www.swisslawyers.com, www.zav. ch/anwaltssuche (Kanton Zürich).


      • Wichtig aber: Weder die Mitgliedschaft bei einem Verband noch die Angabe eines Spezialgebiets sagen etwas darüber aus, wie gut ein Anwalt oder eine Anwältin arbeitet. Die Verbände empfehlen keine einzelnen Mitglieder.


          • Unter www.advonaut.ch kann man seinen Fall anonym schildern. Dieser wird an Anwälte mit passendem Profil weitergeleitet, die dem Suchenden ihrerseits per E-Mail ihr Interesse bekunden können. Der potenzielle Klient hat dann die Wahl, wen er kontaktieren will. Der Dienst ist kostenlos. Anwälte, die sich melden, zahlen 29 Franken.


              • Der Vergleichsdienst www.anwaltvergleich.ch listet Adressen von Anwälten und ihre Fachgebiete auf. Die Einträge sind nicht immer auf dem neusten Stand. Wer hier sucht, muss wissen: Zuoberst erscheinen Anwälte, die dafür zahlen, erkennbar am Hinweis «sponsored». Die Klientenbewertungen sind meist nicht aussagekräftig.

                • Eine Scheidung für 1000 Franken

                  Es muss nicht immer gratis sein. Diese zufällig ausgewählten Beispiele zeigen, wie Anwälte ihr Geschäft sonst noch ankurbeln:


                  • Rechtsanwalt Cyrill Diem erscheint auf der Internetseite Anwaltvergleich.ch bei den Zürcher Anwälten als Erster. Das kostet ihn nach eigenen Angaben 5 Franken pro Tag. Auch an Google zahlt er, um möglichst weit oben zu stehen, wenn ein User bestimmte Suchbegriffe eingibt. Zudem betreibt Diem die Website Strassen-verkehrsrecht.ch.


                      • Scheidungsanwalt Roger Groner bietet auf seiner Website Onlinescheiden.ch Hilfe bei einer einvernehmlichen Scheidung (Beratungsgespräch, Ausarbeiten und Einreichen der Konvention). Gesamthonorar: 1000 Franken.


                          • Für 140 Franken verspricht Onlinerechtsanwalt.ch innert 48 Stunden eine Antwort auf eine (nicht komplexe) Rechtsfrage. Inhaber der Website ist der Berner Anwalt Jürg Eberhart.

                            • Wer nicht so lang warten will, dem bietet der Toggenburger Anwalt Christof Bernhart eine erste Auskunft unter einer 0900er-Nummer für 4 Franken pro Minute an (Telefonrechtsauskunft.ch).

                              • Eine englische Kanzlei verkauft Geschenkgutscheine für Scheidungen. Immerhin: Solche Angebote gibt es hierzulande soweit ersichtlich bisher (noch) nicht.


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Die Kanzlei Prof. Giger und Dr. Simmen ist ein alt eingesessenes, renommiertes Anwaltsbüro im Herzen Zürichs. Hans Giger war früher Professor für Zivilrecht an der hiesigen Uni, sein Partner Robert Simmen ist bekannt als Geschäftsführer des Verbands Schweizerischer Inkasso-Treuhandinstitute.

Als das Büro im Jahr 1962 gegründet wurde, war Werbung für Anwälte verboten und verpönt. Dagegen mutet der heutige Auftritt wie nach einer Frischzellenkur an: «Prof. Giger & Dr. Simmen supportet by Homegate.ch», heisst es auf der Homepage. Und: «Neu: Online-Rechtsberatung zu Vorzugskonditionen, exklusiv für Homegate.ch-Besucher». Auf dem Immobilienportal Homegate, das wie der TA zu Tamedia gehört, können Ratsuchende wählen zwischen zwei Varianten: der Beantwortung einer Rechtsfrage rund um Immobilien für 162 Franken und einer «Analyse des Problems mit Beantwortung mehrerer Fragen und Aufzeigen von Handlungsoptionen» für 810 Franken.

Bis vor kurzem boten die beiden Anwälte «eine Kurzanalyse mit Lösungsmöglichkeiten des Rechtsproblems» auf Homegate sogar kostenlos an. Laut Robert Simmen erwies sich das aber als zu aufwendig: «Es kamen jeden Tag zahlreiche komplexe Fragen herein, die umfangreiche Abklärungen nötig machten.» Deshalb schwenkte das Büro um auf die Angebote zum Vorzugspreis.

Antwort vom Hilfspersonal

Bedenken, mit Discount-Angeboten den Ruf seiner Kanzlei zu beschädigen, hat Simmen nicht: «Es gehört zu unseren Aufgaben, für die jungen Juristen in unserem Büro nach neuen Akquisitionswegen zu suchen.» Damit ist auch schon gesagt, dass Fragesteller nicht von den Anwälten Simmen oder Giger persönlich eine Auskunft erhalten, auch wenn die meisten dies aufgrund der Werbung wohl annehmen. Die Fragen werden von juristischen Mitarbeitenden ohne Anwaltstitel beantwortet. «Was rausgeht, wird aber immer noch von einem Anwalt überprüft», versichert Simmen.

Die Kanzlei verspricht auf der Homegate-Website, Rechtsfragen innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang der Zahlung per E-Mail zu beantworten. Braucht jemand anschliessend noch weitere Beratung, muss er oder sie das ordentliche Anwaltshonorar zahlen. Im Büro Giger & Simmen sind das in der Regel ab 300 Franken pro Stunde.

Dass ehemals zurückhaltende Advokaten im Netz auf Kundensuche gehen, hat zwei Gründe: das im Jahr 2002 gefallene Werbeverbot und – vor allem – den zunehmenden Konkurrenzdruck. So ist die Zahl der Anwälte in den letzten zehn Jahren schweizweit um 35 Prozent gestiegen, im Kanton Zürich sogar um fast die Hälfte auf gut 2700. Auch die wachsende Zahl der Treuhänder und Rechtsberater macht der Gilde zu schaffen.

Anwälte greifen daher vermehrt zu unkonventionellen Mitteln, um Mandate zu ergattern. Sieben von ihnen, verteilt über die ganze Schweiz, haben den Verband Erbrecht Schweiz gegründet, einen im Handelsregister des Kantons Luzern eingetragenen Verein. Präsident ist Hans Finsler, Rechtsanwalt und Notar aus Affoltern am Albis.

Der Verein betreibt die Website Erbrechtschweiz.ch. Sie lockt Kunden mit einer «kostenlosen telefonischen Erstberatung». Wer auf die angegebene Telefonnummer anruft, wird automatisch mit dem Büro des nächstgelegenen Vereinsmitglieds verbunden. Die Anwälte kommen so auf einfache Weise in Kontakt mit möglichen Klienten. Dafür zahlen sie einen jährlichen Mitgliederbeitrag an den Verein.

Hans Finsler, innerhalb des Vereins zuständig für die Kantone Zürich und Aargau, erhält nach eigenen Angaben bis zu zwölf Anrufe pro Monat. «Aus einem Dutzend Anfragen ergibt sich vielleicht ein Mandat», sagt er. Zusammen mit seinem Anwaltskollegen George Weber aus Wil SG, der die Ostschweiz abdeckt, ist er auch auf den Seiten Erbvertrag.ch und Erbteilungen.ch präsent. Weber sorgt zudem auf Fairerben.ch und Vorsorgeauftrag.ch für Publizität in eigener Sache.

«E-Mail-Beratung ist unseriös»

Mit einer «kostenlosen Erstberatung» wirbt auch die «Anlaufstelle Scheidungsrecht» im Internet um Klienten. Dahinter steht die Firma Divortis GmbH mit Sitz in Basel. Ihr Geschäftsführer ist der Scheidungsanwalt Erik Joder von der Kanzlei Simonius Pfrommer & Partner.

Divortis funktioniert ähnlich wie Erbrecht Schweiz. Gemäss Homepage ist sie in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Baselland, Bern, Luzern und Zürich vertreten. Interessierte können «bei unserer Anlaufstelle Scheidungsrecht eine Erstberatung bei einem unserer Scheidungsanwälte in ihrer Nähe» vereinbaren. Allerdings ist auf der Divortis-Homepage plötzlich von einer «einmaligen Gebühr von 90 Franken» die Rede. Geschäftsführer Joder wollte dem TA keine Auskunft geben.

«Werbung mit Gratisauskünften ist grundsätzlich erlaubt», sagt der Luzerner Rechtsprofessor Walter Fellmann. «Die Werbung muss aber stets objektiv sein und darf nicht marktschreierisch daherkommen.» Zum gleichen Schluss kam Anfang 2010 die Aufsichtsbehörde über die Luzerner Anwälte. Die damalige Präsidentin Eva Wolfisberg mahnt jedoch: «Anwälte müssen sich bei telefonischen und E-Mail-Auskünften des Haftungsrisikos bewusst sein, wenn sie den Sachverhalt nicht genau kennen.»

Dieses Risiko ist einer der Gründe, weshalb zwei Pioniere der unentgeltlichen Rechtsauskunft im Internet, die Rheinfelder Anwälte Patrick Wagner und Roland Metzger, wieder davon abgekommen sind. Metzger bezeichnet E-Mail-Beratung heute gar als «unseriös, weil man den Sachverhalt nicht gut genug kennt und Annahmen treffen muss». Ein anderer Grund sei gewesen, «dass nichts hängen blieb. Leute, die im Internet nach Gratisangeboten suchen, statt 250 Franken für eine Erstberatung durch einen Anwalt aufzuwerfen, sind als Kunden meist uninteressant.»

Auch der Schweizerische Anwaltsverband glaubt nicht an einen positiven Werbeeffekt von Gratisangeboten, im Gegenteil: «Das tönt, als hätte man Mandate nötig», sagt Vorstandsmitglied Michael Hüppi. «Sollten solche Angebote zunehmen, besteht die Gefahr, dass unser Berufsstand in Verruf gerät.»

Berührungsängste abbauen

Allerdings sind gewisse Gratisangebote auch vielen kantonalen Anwaltsverbänden nicht ganz fremd. Der Zürcher Verband etwa wirbt auch in dieser Zeitung regelmässig für öffentliche Podien zu Themen wie «Mieten und Vermieten ohne Streit» oder «Arbeitsrecht – was Sie wissen sollten». «Erfahrene Mitglieder erläutern das Thema und stehen für Fragen zur Verfügung», heisst es in den Inseraten, «Teilnahme gratis».

Der Präsident des Zürcher Anwaltsverbandes, Georg Rauber, spricht von einer Imagekampagne, mit der man Berührungsängste in der Öffentlichkeit abbauen wolle. «Es kann durchaus sein, dass ein Anwalt bei einem Podium Kontakt mit einem Klienten knüpft», so Rauber, «aber das ist nicht das Ziel.»

Schon gar nicht um Kundengewinnung gehe es bei der unentgeltlichen Rechtsberatung, die der Zürcher Anwaltsverband an sechs Standorten anbiete, sagt Rauber. In den schriftlichen Empfehlungen, die der Verband den teilnehmenden Anwälten abgibt, heisst es dazu: «Der Beratungstermin dient nicht der Mandatsakquisition. Es ist aber erlaubt, sich für weiterführende Tätigkeiten mandatieren zu lassen.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 09.10.2011, 12:00 Uhr

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8 Kommentare

Jorge Lugar

10.10.2011, 12:16 Uhr
Melden 10 Empfehlung

Den Ruf schädigen, soso... der Ruf ist höchtens da noch intakt, wenn man noch nie mit Anwälten zu tun hatte. Scheidungen, Kindsrecht, etc. bieten tolle Mehreinnahmemöglichkeiten. Nicht das alle Anwälte vom Leid ihrer Mandanten profitieren wollen, aber auch diese vertreten halt "nur" die freie Marktwirtschaft. Imho ist deren Ruf genauso ramponiert wie der von Ärzten und Politikern. Antworten


Hans Inauen

10.10.2011, 13:17 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Es war ja eigentlich schon vor Jahren so; aber durch Konkurrenzdruck werden noch mehr Fälle die völlig aussichtslos sind von Gericht zu Gericht geschleppt. Wenn man genug Geld und Sturheit besitzt kann man es wegen einer Lapalie locker bis vor Bundesgericht schaffen. Hätte man das Geld nicht und etwas Einsicht dann wär es vielleicht mit einer Flasche Wein regelbar gewesen. Antworten



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