Leben

Hände weg von gefälschter Ware

Auf manch einem Touristenmarkt locken Markenartikel zu Schleuderpreisen – beziehungsweise Fälschungen und Plagiate. Wer zugreift, kann böse Überraschungen erleben.

Täuschend echt oder zumindest mit dem richtigen Schriftzug: Das Angebot an Fälschungen ist in vielen Feriendestinationen gross. Das Risiko aber auch.

Täuschend echt oder zumindest mit dem richtigen Schriftzug: Das Angebot an Fälschungen ist in vielen Feriendestinationen gross. Das Risiko aber auch.
Bild: Keystone

Tipps - Gefälscht oder nicht?

Oft ist es nicht einfach, festzustellen, ob ein Produkt gefälscht ist oder nicht. Um nicht Fälschern auf den Leim zu gehen, sollte man die Angebote mit gesundem Menschenverstand prüfen – und im Zweifelsfall auf den Kauf verzichten. Markenartikel werden selten am Strand oder auf Märkten angeboten. Ein fest installierter Laden ist indes noch keine Garantie dafür, dass die Waren echt sind. Ein weiteres Kriterium kann die Verpackung sein: Ist sie defekt oder gibts darauf Rechtschreibfehler, sollten die Alarmglocken schrillen. Noch besser lässt man sich den Kauf inklusive des Markennamens schriftlich bestätigen und vergewissert sich, dass internationale Garantiescheine und Zertifikate beiliegen. mbb Tipps: Das Konsumentenforum hat Merkblätter mit Tipps zusammengestellt: www.konsum.ch/Merkblaetter.

Mit Gefälschtem erwischt? Abgeben und vernichten lassen. (Bild: zvg)

In einer bei Touristen beliebten Markthalle im Süden der Türkei: Mit ausladender Geste weist der junge Verkäufer den Weg zu den schön drapierten Kleidern mit den weltbekannten Schriftzügen. Dann sagt er deutsch und deutlich: «Falls Sie noch etwas Gefälschtes brauchen»

So offen wie er spricht es fast niemand aus: Ein grosser Teil der auf türkischen Touristenmärkten angebotenen Produkte sind Fälschungen. Zumindest nach dem europäischen Verständnis. Im arabischen Raum, aber auch in Asien und allgemein in vielen Entwicklungsländern nimmt man es mit Markenrechten nicht so genau. In der Türkei etwa trägt Krethi und Plethi gefälschte Markenkleider oder Plagiate, also Produkte, bei denen der Name leicht geändert worden ist, sodass sie in Ländern ohne strikte Regelungen durch Gesetzeslücken fallen.

Wenn sich die Gelegenheit bietet, günstig zu trendigen Accessoires, Kleidern und Uhren zu kommen: Soll man dann nicht einfach zugreifen? Der Verkäufer im Basar hat sein Ziel mit der charmant vorgetragenen, entwaffnend ehrlichen Einladung fast erreicht. Doch dann erinnert man sich an abschreckende Meldungen. An jene über die Dänin etwa, die auf einem Markt in Italien für 10 Euro eine Prada-Brille kaufte – und daraufhin gleich die Höchstbusse von 10'000 Euro aufgebrummt erhielt.

Drakonische Strafen

«Ein Einzelfall ist dies nicht», sagt Felix Addor, Vizepräsident der Schweizer Plattform Stop Piracy. Im benachbarten Ausland drohten den Käufern gefälschter Markenprodukte happige Strafen: In Frankreich könne man mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Bussen von bis zu 300'000 Euro bestraft werden. In Italien liege die Höchstbusse bei 10'000 Euro, während man in Deutschland und Österreich Klagen der Markeninhaber riskiere.

Die entsprechenden Artikel im Schweizer Patentgesetz, die vor zwei Jahren eingeführt worden sind, sehen hingegen keine drakonischen Strafen vor: Wer gefälschte Ware aus den Ferien zurückbringt, riskiert, dass der Zoll diese einzieht – wird aber nicht gebüsst. Allenfalls kann der Originalhersteller Gebühren für die Produktevernichtung und Schadenersatz einfordern.

«Wir wollen die Konsumenten nicht kriminalisieren», erklärt Felix Addor die Überlegungen hinter der vergleichsweise laschen Schweizer Regelung. Während im nahen Ausland auf die abschreckende Wirkung von Bussen gesetzt werde, forciere man in der Schweiz die Aufklärung. «Auch wenn keine hohen Strafen drohen: Es ist kein Kavaliersdelikt, gefälschte Waren zu kaufen – sondern gefährlich und asozial», sagt Felix Addor.

Unkontrollierte Produktion

Doch was passiert, wenn jemand mit einem Souvenir in der Form eines gefälschten Accessoires oder Kleidungsstücks durch den Zoll schreitet? «Die Zöllner erklären den betreffenden Personen, weshalb die gefälschten Waren eingezogen werden müssen», so Stefanie Widmer, Mediensprecherin bei der Eidgenössischen Zollverwaltung. Es gehe zum einen um den Schutz der Originalhersteller – aber nicht nur: Gefälschte Waren könnten auch gesundheitsgefährdend sein. Bei Medikamenten sei dies oft der Fall, doch auch Kleider enthielten teils giftige Substanzen. Zudem stünden hinter der Produktion und dem Handel gefälschter Produkte oft kriminelle Organisationen, die sich weder an Umwelt- noch Sozialstandards halten. «Wenn die Leute diesen Sachverhalt kennen, zeigen sie meistens Verständnis und geben die Produkte ab.»

Nur wenige werden ertappt

Die Schweizer Zöllner intervenierten 2009 – im ersten Jahr mit den neuen Gesetzen – in 780 Fällen erfolgreich. In einem von drei Fällen waren Reisende aus der Türkei betroffen. 19 Prozent entfielen auf Reisende aus der EU, 14 Prozent auf solche aus Thailand. Bei der Hälfte der konfiszierten Fälschungen handelte es sich um Accessoires, bei einem Drittel um Kleider und bei einem Zehntel um Uhren.

Die 780 Fälle dürften indes nur ein Bruchteil aller von Reisenden mitgebrachten Fälschungen sein. Felix Addor von Stop Piracy erklärt sich die Zahl damit, dass die Zöllner nach der Gesetzesänderung zuerst geschult werden mussten. Zudem stehe für systematische Kontrollen schlicht zu wenig Personal zur Verfügung.

Der charmante Verkäufer im türkischen Basar hat seine Fälschungen schliesslich nicht verkaufen können. Nach der Landung in der Schweiz staunt man indes, wie nonchalant eine junge Touristin – die neue «Louis Vuitton»-Tasche unter dem Arm – durch den grünen Zollgang stöckelt. Und weit und breit ist kein Zöllner zu sehen. (Berner Zeitung)

Erstellt: 14.06.2010, 09:06 Uhr

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